Darf chef das.. gastronomie?

5 Antworten

nein. darf er nicht.

und was die stornobelege betrifft - er muss am abend kassenabrechnung machen. darin sind die stornos aufgezeichnet.

dasselbe mit kartezahlung - jedes gerät macht einen tagesabschluss. einen fehlenden bon müsstest du quittieren.

für die mehrarbeit könnte der chef was abziehen. aber eben z.b. einen pauschalbetrag von 2 euro pro fehlbon.

dass einem bons verloren gehen kann in der tat passieren... ich sage mal, so 1x im monat bei vollzeitjob. häufiger sollte es nicht sein.

Nein, kann er nicht, Gerade, weil es sich nicht um Bargeld handelt. Er bekommt das Geld ja dennoch, zudem gibt es eine Tagesabrechnung auf dem der Beleg aufgezeichnet ist.

kaaat597 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 18:40

Er hat gesagt er hat keine Zeit zu überprüfen ob das Geld wirklich auf seinem Konto landet und will damit auf Nummer sicher gehen.

Danke für deine Antwort.

berlina76  06.08.2020, 18:42
@kaaat597

Das ist seine Pflicht. das gehört zu einer guten Buchführung dazu. Und wie gesagt, gibt es eine Tagesabrechnung, da steht alles nochmal drauf.

Highlands  07.08.2020, 15:07
@kaaat597

Entweder hat Dein Chef keine Ahnung von kaufmännischer Betriebsführung - oder er will Dich "über den Tisch ziehen". Klar müssen Belege vollständig sein, aber wenn mal ein Kartenbeleg fehlt geht die Welt nicht unter. Es gibt ja den Tagesabschluss wo nochmal alle Einzelbeträge aufgeführt sind

Der Beleg ist nur zur Kontrolle bzw. bei Widerspruch. Ansonsten ist der nicht wirklich wichtig.

Fehlende Stornobons ist aber nochmal eine andere Geschichte. Das ist echt heikel - und das findet das Finanzamt auch nicht wirklich lustig!

Wenn das so ein Problem ist, dann darfst du halt nicht mehr kassieren... 🤷

Nein so einfach darf er das nicht und wen der Chef so was macht würde ich mich weigern belege anzunehmen!

Ein Beleg ist kein _Bargeld was anderes wäre es wen das ein Barscheck gewesen wäre! Den hättest du bezahlen müssen!

Er kann behaupten was er will Bargeld ist nur Bargeld und das war noch nie anders!

Ps Wen er das weiter behauptet Dan frage ihn wo und in welchem Gesetz das steht!

kaaat597 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 18:30

Nun ja so einfach ist das in meinem Job leider nicht.

Er sagt es ist eine Erziehungsmaßnahme seinerseits.

Mir kommt das Spanisch vor und lasse das auch nicht mit mir machen.

herakles3000  06.08.2020, 18:46
@kaaat597

Er hat keinerlei rechte einer Erziehungsmaßnahme an dir durchzuführen und das erst recht nicht wen du noch Azubi bis dan bestiehlt er dich sogar!

Die anzuschreien oder dir was mal hefteiges zu sagen wäre noch erlaubt!

DAs was er tut ist nicht erlaubtt un er weiß das auch !°

Drohe im damit das wen er das tut das du das nicht nur der kammer melden wirst sonder auch dem Ordnungsamt und falls du unter 18 bist sogar dem Jugendamt! Als azubi mus du keine belege anehmen den das ist dan nicht deinen job das hat das büro zu machen!

ErsterSchnee  07.08.2020, 14:43
@herakles3000

Du schreibst schon wieder lauter Dinge, die sachlich falsch und kompletter Unsinn sind...

chilly10  07.08.2020, 15:08
@kaaat597

😂 eine Erziehungsmaßnahme? Hat er denn den Erzieherschdin? Nö. Also... Für mich scheint das Babogehabe. Er ist Chef, er haftet. Wenn die Arbeitsablaufe so chaotisch sind, muss er eben bessere machen. Da kann er tätig werden. Aber Dich erziehen...das geht nicht. Er kann dich einarbeiten, anschreien und runter machen geht nicht. Fürsorgepflicht...

Das darf er selbstverständlich nicht! Geht es dem Betrieb so schlecht? Er betrügt dich um deinen Lohn. Diebstahl ist auch keine Erziehungsmaßnahme wie beispielsweise unliebsame Jobs (im Sinne Lehrjahre sind keine Herrenjahre). Wenn du die Möglichkeit hast, wechsel den Betrieb.