Autobestellung bei falscher Ausstattung stornieren?
Ich habe im November bei einem EU-Importeur ein Auto bestellt. In der verbindlichen Bestellung ist die Modell und Ausstattung genau aufgeführt und auch das Lieferdatum (spätestens April 14).
Nachdem ich nun nachgefragt habe teilte man mir mit, dass das Auto im Ursprungsland angeliefert worden sei - allerdings in einer deutlich schlechteren Ausstattung (keine Sitzheizung, Alarmanlage, Lederlenkrad, FB für ZV, Mittelarmlehne). Man bot mir daraufhin 2 Alternativen an: 1. Neubestellung, dann würde das Auto aber erst im Mai in Produktion gehen (und damit vermutlich nicht vor Juni ankommen) oder 2. den nachträglichen Einbau der Ausstattung wie Alarmanlage, Lederlenkrad, Sitzheizung, FB für Zentralverriegelung - allerdings auch nicht zu 100%.
Beides finde ich inakzeptabel, da 1. mein alter Wagen nur noch bis 03/14 TÜV hat und ich nicht bis Juni warten kann und ich 2. bei meinem Neuwagen nicht sofort das halbe Innenleben ein- und ausbauen lassen will - zumindest nicht ohne dafür einen kleinen Preisnachlass zu bekommen. Mein Angebot eines damit verbundenen Preisnachlasses hat der Händler allerdings abgelehnt, da man schon am Einkaufspreis sei - wie gesagt obwohl nicht einmal alles zu 100% nachgerüstet wird.
Meiner Meinung nach, kann ich somit vom Vertrag zurücktreten, da der Händler meine Bestellung nicht in der vereinbarte Ausstattung und zum vereinbarten Zeitpunkt liefern kann. Oder liege ich da falsch und die abweichende Ausstattung, die teilweise nachträglich eingebaut wird, ist kein ausreichender Rücktrittsgrund?
3 Antworten
An die verbindliche Bestellung bist du doch nur 6 Wochen gebunden. Es sei denn, der Händler hat dir eine Auftragsbestätigung innerhalb dieses Zeitraumes zu kommen lassen. Lese mal die Bestellung und die AGB genau durch. Es wird nicht das geliefert was du bestellt hast. Somit kannst du ohne Schadenersatz zurücktreten.
Es ist aber auch allerdings üblich bei EU-Wagen, dass sie nicht die identischen Ausstattungen haben wie ein deutsches Fahrzeug. Auch dazu muss etwas in den AGB stehen.
Da der Lieferant dir ja die Nachbesserung des Vertrages (und der Lieferung) angeboten hat, bist zu jetzt im Zugzwang. Du kannst bestenfalls einen Schadensersatz bekommen, für die dann verspätete Lieferung. Dass dein jetziges Fahrzeug nicht mehr durch den TÜV kommt, hat der Lieferant ja nicht zu vertreten.
Gemäß § 323 I iVm § 323 II Nr. 1 (entgültige und ernsthafte Verweigerung) kannst du vom Vertrag zurücktreten (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html). Die Leistung ist zwar noch nicht fällig, aber es ist absehbar, dass die Leistung auch bei Fristende noch nicht erbracht werden kann (§ 323 Abs. 4).
Du kannst auch Schadensersatz neben der Leistung (also z.B. die TÜV-Gebühr, Mehrkosten) oder Schadensersatz statt der Leistung (also z.B. Mehrkosten für gleichwertiges Ersatzauto) fordern. Aber das willst du offensichtlich nicht.
Nein, um Schadensersatz geht es mir wirklich nicht, ich will lediglich wissen, ob ich ohne Probleme den Vertrag auflösen kann und ich mich woanders nach dem gewünschten Auto umsehen kann. Gibt schließlich genügend andere Händler, die ähnliche Autos anbieten, und eben in der gewünschten Ausstattung und sofort auf Lager. Schadensersatz, sprich einen Preisnachlass, hat der Händler ja ohnehin abgelehnt.
Das mit dem TÜV ist sicherlich nicht mein Problem. Als Liefertermin wurde aber schriftlich April vereinbart.