Darf ein Auto mit 300.000 Km noch fahren?
Ich habe Ende Juni ein auto mit 282.000 KM gekauft. Gleich am ersten Tag sagte der Boardcomputer, "Motorfehler, Werkstattfahrt". Der Fehler wurde ausgelesen, gelöscht und gesagt das war ein Fehlalarm wenn das wieder auftritt soll ich mich melden.
Seit dem tritt das immer wieder auf und der Händler vertröstet mich ständig. Als ich ihm jetzt gesagt habe, dass wenn das nicht Repariert ich rechtliche Schritte prüfen lasse, hat er gesagt das ich da gar keine Ansprüche habe, weil ein Auto rechtlich mit 300t km nicht mehr fahren sollte.
Ich bin aber der Meinung, da es schon beim Kauf defekt war, handelt es sich um Sachmängelhaftung egal ob 100Km oder 300t Km. und ich könnte das Auto von 8 - 17 Uhr in seine Werksatt bringen aber Erstazwagen, hätte er keinen, weil er kein Auto mit Winterreifen hat.
Hat meiN händler da recht? hab ich keine Ansprüche weil das AUto schon 298t KM hat?
Danke
Cosmic
9 Antworten
Hallo!
Bei einem Auto mit 300.000 km das wohl auch schon recht betagt ist, muss man solche Fehler eigentlich hinnehmen.. wohl war die Karre ziemlich billig & dafür kann man keine Perfektion erwarten ----------> sorry wenn ich das so sage, aber sowas weiß man eigentlich, wenn man sich für so ein Auto interessiert!!
Die Aussage des Händlers ist zwar so total falsch wie unseriös (ein ordentlich gewartetes & gepflegtes Auto kriegt viel mehr auf die Reihe -------> nur zur Orientierung, bei uns in der Stadt gibt's 'nen E-Klasse Mercedes als Taxi, der die Million Kilometer vor 2-3 Jahren gepackt hat & immer noch läuft!), aber andererseits kommt's drauf an WIE du das Auto gekauft hast: Gegen Rechnung? "Im Kundenauftrag"? Unter Ausschluss von Gewährleistung als "Bastlerauto"? Kein Händler gibt auf so 'nen Hobel noch Garantie, das läuft immer so irgendwie..! Dann hättest du echt keinerlei Ansprüche, zumal bei einem solchen Auto wiegesagt immer was sein kann!
Außerdem müsstest du erstmal nachweisen, dass der Händler ggf. von dem Fehler gewusst hat -------> was quasi kaum möglich ist!
Die Händler sind heute so gewieft, dass sie Gewährleistung/Sachmängelhaftung u.a. mit allen Tricks ausschließen bei solchen Autos.. was man in gewisserweise auch verstehen kann: Da könnte der Käufer ja täglich ankommen. Mir hat das mal ein Händler absolut plausibel erklärt, als ich mich für einen alten Benz interessiert habe & diesbezüglich nachfragte.
Bei einem Auto mit 300.000 km das wohl auch schon recht betagt ist, muss man solche Fehler eigentlich hinnehmen
Sehe ich nicht so. Hier handelt es sich eher nicht um altersbedingten Verschleiß, den ein Kunde erwarten muss.
Außerdem müsstest du erstmal nachweisen, dass der Händler ggf. von dem Fehler gewusst hat -------> was quasi kaum möglich ist!
Das müsste er nur, wenn er privat unter Gewährlesitungsausschluss gekauft hat. Laut Schilderung des Fragestellers handelt es sich eindeutig um einen Händler. Und wenn er es im Kundenauftrag verkauft hätte, hätte er wohl kaum den Fehler versucht zu beseitigen.
kommt drauf an was im Kaufvertrag steht, und solange ein Auto TÜV hat darf es auch auf Strassen fahren, und wenn der Händler eine Reperatur duchführt muß er dafür auch haften, sonst hätte er eine Reperatur ablehnen müsswen, sonst einen Sachverständigen von TÜV oder Dekra die Arbeit prüfen lassen
Auch wenn der km-Stand eigentlich bedeutet, dass das Auto je nach Zustand nix bis vielleicht 500 Euro wert ist - wenn es von einem gewerblichen Händler verkauft wird, dann greift immer die mindestens einjährige Gewährleistung mit der sechsmonatige Beweispflicht für den Händler, dass der Mangel beim Übergang der Sache nicht vorlag. Das dürfte hier wohl kaum greifen. Nach meiner Auffassung muss er hier den vertragsmäßigen Zustand herstellen. Klar, eine Motorelektronik kann schon mal 1.000 Euro kosten, aber sein Pech, wenn er solche Möhren verkauft. Nach sechs Monaten musst du dann beweisen, dass der Mangel schon beim Übergang der Sache vorlag. Das wird der Händler möglicherweise abwenden können (ab Ende Dezember dann). Und kein normal tickender Autohändler würde überhaupt so ein Auto verkaufen, da sie wissen, für was sie da haften. Bei meinem Gebrauchthändler ist bei 6.000 Euro Schluss, darunter geht alles in den Export.
Es gibt bei der Sachmängelhaftung keine Kilometerbegrenzung. Und die Haftung kann auch nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
Hat der Händler dir dieses Auto verkauft (und das nicht "Im Auftrag") , so hat er diese Gewährleistung immer noch zu erfüllen. Und sofern der Kauf noch keine 6 Monate her ist, muss ER den Beweis antreten das der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Das wird schwer wenn du den Mangel bereits einen Tag nach Kauf angezeigt hast. Ich hoffe nur für dich das es irgendwo festgehalten wurde.
Wobei man allerdings sagen muss das die Sachmängelhaftung NICHT für Verschleißteile gilt.
Wenn er sich quer stellt würde ich dir raten tatsächlich rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Mich persönlich macht solches Verhalten seitens Autohändlern massiv... ungehalten.
Die Aussage des Händlers ist Unsinn. Wenn das Auto als fahrbereit verkauft wurde, dann muss es diese Eigenschaft auch erfüllen. Anderenfalls muss er das Auto eben verschrotten und auf den Gewinn aus dem Verkauf verzichten. Verkauft er es aber, muss er auch mindestens ein Jahr Gewährleistung geben und Mängel beseitigen.
Richtig ist aber, dass man bei einem solch alten Auto mit Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen zu rechnen hat und diese alterstypischen Gebrauchsspuren nicht als Mangel zu werten sind. Der von dir beschriebene Fehler dürfte allerdings nicht darunter fallen, daher handelt es sich meiner Meinung nach um einen Mangel, den der Händler zu beheben hat. Ihm ist dafür die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen
in dem vorliegenden Fall ging es aber vor allem darum, dass die Gewährleistung nur per AGB begrenzt wurde und dies als unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers gesehen wurde. Per individueller Vereinbarung ist es durchaus möglich, diese auf 1 Jahr zu begrenzen.
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. .. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/das-folgt-aus-bgh-urteil-zu-maengelhaftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html