Auto kauf nachträgliche Änderungen?
Hallo ich habe am 18.5 einen neuen vw polo bestellt. Der Liefertermin war Ende September abgegeben. In der ersten Juli Woche bin ich nun nochmal zum Verkäufer gegangen und nachgefragt ob noch Änderungen gemacht werden können. Ich wollte die Farbe von grau Metallic (300€ Aufpreis ) auf weiß ändern und noch elektronische Außenspiegel hinzu fügen. Lt dem Verkäufer kein Problem wir haben ja noch 8 Wochen bis das auto kommt. Am nächsten tag hab ich nochmal beim Verkäufer angerufen und nachgefragt ob die Änderung geklappt hat hier meinte er er hat nichts negatives gehört also hat es wohl geklappt. Da ich es einfach schwarz auf weiß wissen wollte und immer ein mulmiges Gefühl hatte habe ich insgesamt 6 mal beim Verkäufer nachgefragt ob es nun wirklich geklappt hat hier wurde mir immer gesagt er ruft zurück was nie erfolgte. Letzen Donnerstag hab ich erneut angerufen hier sagte er in 10 min bekomm ich einen Rückruf nach 5 Stunden hatte ich diesen immer noch nicht so hab ich wieder angerufen hatte eine Sekretärin am Telefon und bat erneut um Rückruf vom Verkäufer. Tatsächlich erhielt ich nach 30min einen Anruf allerdings von der Sekretärin welche mir nur sagte mein Auto kommt in 14 Tagen (also 4 Wochen früher ) und die Änderungen hätten nicht mehr geklappt. Nach Telefonaten mit dem Verkaufschef hat sich nun heraus gestellt das der Verkäufer die Änderungen nicht eingereicht hat er hat es vergessen. Ich würde das Auto nehmen ohne Änderungen bekomm allerdings keinen Preisnachlass. So will ich das Auto dann natürlich nicht nehmen. Wisst ihr wie es hier nun rechtlich ist? Muss ich das Auto nehmen? Muss das Autohaus mir einen Nachlass geben. Im Prinzip bekomm ich nun ein anderes Auto wie bestellt nur weil der Verkäufer die Änderungen nicht gemacht hat. Hätte ich dem Verkäufer vertraut würde ich bis jetzt noch nicht wissen das die Änderungen doch nicht geklappt haben
6 Antworten
nachgefragt; sicher keine schriftliche Antwort seitens des Herstellers. Du bekommst, was du bestellt hast.
Das Autohaus muss dir keinen Nachlass geben, könnte es aber aus Kulanz machen weil der Verkäufer offensichtlich einen Fehler gemacht hat. Abnehmen musst du das Auto aber schon, denn du bekommst was du bestellt hast.
Wenn dein Anwalt meint - ich sehe das nicht so.
Du bekommst was du im Kaufvertrag unterschrieben hast. Das Fahrzeug ohne deine nachträglichen wünsche. Der Händler wird dir evtl entgegenkommen mit einem Satz Fußmatten oder so. Auf Schadenersatz hast du keinen Anspruch. Dir Änderung des Kaufvertrages hättest du schriftlich fixieren müssen. :-(
Wollte es schriftlich machen hier sagte er mir dass das nicht mehr gemacht werden muss.....
erscheint mir rechtlich ziemlich einfach- Kaufvertrag wurde mit den ursprünglichen Daten bestätigt mit deiner Unterschrift- spätere Änderungswünsche wahrscheinlich nur mündlich und wie es sich anhörte ja wohl unverbindlich. - insofern kein Recht auf Änderung oder Preisnachlass
Nur persönlich mündlich da er sagte man muss es nicht mehr schriftlich machen. Hätte er gleich gesagt es klappt nicht kein Problem. Er hat mich allerdings angelogen da er sagte es klappt und hat die Änderung zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht vorgenommen. Hätte er es gleich gemacht hätte die Änderung noch funktioniert
Hast Du die Änderungen schriftlich gemacht? Wenn nicht, wirst Du einen guten RA benötigen. Schau mal auf Deinen Vertrag, was im "Kleingedrucken" zu dem Thema steht.
Wollte es schriftlich machen war im Autohaus mit meinem freund hier sagte der Verkäufer das dass nicht notwendig sei
War nun beim Anwalt man kann hier vom Kaufvertrag zurück treten da durch die Änderung ein neuer zustande gekommen ist und ich jetzt etwas anderes bekomme wie bestellt