Vertrag per WhatsApp gültig?
Ich habe per WhatsApp zugesagt einem befreundeten Fotografen bei einem shooting zu helfen. Dieser hat das an seine Kunden auch so "verkauft", dass heisst dass er zu zweit vor Ort sein wird. Ich habe ihn jedoch gebeten, mir einen schriftlichen Vertrag dafür zu schicken, in dem alles geregelt sein sollte (von Bezahlung bis An-und Rückreise) etc... Da inzwischen unsere Freundschaft aber nicht mehr besteht, hat er sich geweigert mir einen schriftlichen Vertrag zu schicken, droht mir aber bei Nichteinhaltung meiner Zusage per WhatsApp mit einer Klage wegen Verdienstentgang oder so etwas. Meine Frage ist nun, ob er mich wirklich verklagen könnte oder welche Möglichkeiten es gibt aus dieser Zusage rauszukommen?
8 Antworten
Für die meisten Rechtsgeschäfte ist ein schriftlicher Vertrag gar nicht erforderlich.
Die Schriftform ist nur bei Streitigkeiten hilfreich, den Streit beizulegen.
Wenn aber eine der Parteien die Schriftform verlangt, hat es ja keine übereinstimmende Willenserklärung gegeben.
Verträge können auch mündlich gültig sein. Also natürlich auch per WA.
Das Problem hier dürfte eher sein: Wenn er das schon nicht machen will, dann würde ich Bedenken haben, dass er hinterher nicht bezahlt.
Da, der Vertrag besteht, haben beide Seiten bei Nichteinhaltung die Möglichkeit (mit Erfolg) zu klagen. Und Du kannst da leider mehr verlieren.
Hängt von genauen chatverlauf ab.
Grundsätzlich könne Verträge via WhatsApp wirksam sein.
Verträge sind formfrei, d.H. auch per WhatsApp lassen sich rechtsgültige Verträge schliesen.
Das selbst mündliche Verträge gelten hast du bereits einen Vertrag der ausreichend ist. Den bist du eingegangen zu den genannten Bedingungen.
Dafür haftest du auch wenn du in nicht erfüllst.
Was immer ihr ausgemacht habt.