Käufer zahlt auto nicht was tun?
Hallo, ich habe im November 2016 mein auto verkauft. summe war 15300€ ich habe einen vertrag gemacht wo drin steht dass der Käufer erst Besitzer des autos ist wenn er die volle so summe gezahlt hat. er meinte zu mir in einem Monat hat er das geld aufgebracht. es steht auch im vertrag dass er das geld bis zum 23. Dezember gezahlt haben muss sonst kann ich den vertrag zu Nichte machen und die Anzahlung behalten. er hat mir bis jetzt April 2017 nur 7000€ gezahlt. Seine Frau hat mir letztens geschrieben dass er das geld nur in Spielautomaten wirft, keinen gültigen führerschein hat und das auto keinen Versicherungsschutz mehr hat und es vielleicht bald abgeschleppt wird. den Fahrzeugbrief habe ich. Was kann ich am besten tun? kann ich ihm das auto einfach wegnehmen und das geld was er mir bis jetzt bezahlt hat einfach behalten?
13 Antworten
wo drin steht dass der Käufer erst Besitzer des autos ist wenn er die volle so summe gezahlt hat.
Ich wünsche Dir, dass Du dich hier im Forum verschrieben hast und nicht auf dem Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Besitzer ist jeder der eine Sache im Einvernehmen mit dem Eigentümer verwalten und benutzen darf.
Nur der Eigentümer kann Besitzrechte an einer Sache selbst verwalten oder durch einen Dritten verwalten lassen.
Ich hoffe, in Deinem Vertrag steht ein Eigentumsvorbehalt, ansonsten schuldet der Käufer Dir nur das Geld aber nicht das Kfz. Was besser ist sei mal dahingestellt, so wie die Partnerin den Käufer beschrieben hat, wage ich zu bezweifeln ob Du das Fahrzeug auf Grund möglicher Beschädigungen überhaupt noch zurück haben willst.
Mein Rat:
Rechtsanwalt so schnell wie möglich
Ok... danke.....
Ich sehe mich immer nur gewerblich mit Rechtsfragen konfrontiert und da müssen meine Auskünfte auf Punkt und Komma richtig sein ansonsten kann es mein Geld kosten. Wie so etwas von Gerichten ausgelegt wird weiß ich nicht aus eigener Erfahrung, ich habe mich noch nie mit einem Kunden oder Geschäftspartner gerichtlich auseineder setzen müssen....
DreimalaufHolzklopf
So ist das wohl, wenn man sich bei den Verträgen etwas mehr Mühe gibt. Dann sind die Fronten wenigstens - selbst im Streitfall - "klar".
Geh einfach zum Anwalt.
Entweder du setzt deinen Anspruch auf Zahlung des Preises durch. + Zinsen
Oder du fechtest den Vertrag an mit Rückabwicklung des Geschäfts. + evtl. SE-Ansprüche
Geh einfach zum Anwalt. Wird auch nicht allzu teuer. Sowas macht der 3mal die Woche blind mit einer Hand.
Für sowas gibt es Anwälte und die Polizei.
Und was im Vertrag steht steht im Vertrag den er ja wahrscheinlich Unterschrieben hat.Aber wenn er nicht Rechtskräftig ist bringt das auch nicht viel.
Mfg XCo
jetzt hast du ein großes Problem !
Als privater Verkäufer lässt man sich auf Finanzierungsgeschäfte NICHT ein !
Ich bezweifele, dass du überhaupt zu deinem Geld kommen wirst, aber ohne
gerichtlichen Mahnbescheid wird nichts funktionieren... Geh zu einem
Anwalt und lass´ dich beraten..... und versuch´ vorher, das Auto wieder
unter deine Kontrolle zu bringen ! ( Ist aber ne rechtliche Grauzone )
Alte Regel: Autos bezahlt man komplett und dann gibts Papiere und Schlüssel gegen Geld. Alles andere bringt nur unnötig Ärger. Schließlich ist ein Privatmann keine Bank, die Kredite vergibt.
Da hast du jetzt ein echtes Problem, das zusätzlich Geld und Ärger kostet. Möglicherweise kommst du ohne Anwalt da tatsächlich nicht weiter.
Nach Rücktritt vom Kaufvertrag hätte man so oder so Anspruch auf Rückgabe des Kfz. Eigentümer zu sein ist freilich trotzdem aus mehreren Gründen vorteilhafter, als nur den Rückgabeanspruch zu haben.
Eine falsche Bezeichnung ("Besitz" statt "Eigentum") würde allerdings nicht schaden, wenn sich aus den Umständen ergibt, was wirklich gemeint ist. Davon würde ich hier spontan ausgehen.