Anzeige erstatt wenn Auto von Käufer nicht abgemeldet wird?
Hallo,
ich habe vorgestern mein Auto verkauft, der Käufer hat die KFZ-Schilder mitgenommen um heim zu kommen. (ca 500km entfernt). Nun weigert er sich, das Auto abzumelden weil er mir Mängel zuschreibt, die aber nicht von mir kamen. Vertrag ist mit ‚gekauft wie gesehen‘ gekennzeichnet.
Er droht mir eben wie gesagt, er meldet das Auto erst ab, wenn wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben. 3 Anwälte sagen, ich habe Recht. Aber wie man weis, läuft das alles ziemlich zäh ab.
Beim Rechtsanwalt waren wir schon & die Zulassungsstelle schickt dem Käufer erst einmal einen Brief, dass er das Auto abzumelden hat.
Was kann ich noch tun? Ich kann mein neues Auto deswegen ja nicht anmelden, da mir die Prozente fehlen würden... Kann ich eine Anzeige erstatten, da er den Vertrag, also seine Pflicht es abzumelden ignoriert & mir droht?
9 Antworten
Ich kann Dir nur dazu sagen, dass ich vor Jahren mal ein Auto verkauft hatte, aber der Käufer hatte es ebenfalls nicht umgemeldet!
Ich ging zur Stadtverwaltung und erklärte das. Da ich einen Kaufvertrag vorweisen konnte, kam nie mehr etwas. Die Stadtverwaltung, Kfz-Stelle, klärte das damals selbst.
Gekauft wie gesehen gilt, meine ich, nicht! Das schrieb man immer, aber es soll nicht korrekt sein, wie ich mal gelesen habe.
Gehe mit Deinem Kaufvertrag zu Deiner Versicherung und kündige sie. Daraufhin wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet
Du hast hoffentlich die Adresse des Käufers!
Dann ist GF doch nicht so schlecht
Der einzig richtige Weg. Sollte er dann ohne Versicherung fahren begeht er eine Straftat!
genau so sehe ich das auch.
Der Versicherung mitteilen, daß das Auto verkauft ist, und die Versicherung für dieses Auto stilllegen. Nicht kündigen! Die Versicherung informiert die Zulassungsstelle und wenn der Käufer nicht umgehend eine EVB für eine neue Versicherung vorlegt, wird das Auto zwangsweise stillgelegt. So verursacht er Dir keine Kosten mehr, die Prozente bei deiner Versicherung bleiben erhalten.....
Verkaufe Autos doch abgemeldet.
Nimm nach der gemeinsamen Überführung die Kennzeichen mit und melde es ab.
Den Schein muss sich der Käufer dann bei dir abholen, wenn er keine bessere Lösung (Hängertransport anbieten kann oder vergleichbares).
Kündige deine Versicherung und dann rufe das Ordnungsamt in seiner Stadt an. Die entsiegeln dann das Fahrzeug.
Zwangsabmeldung wird morgen oder allerspätestens Montag zum glück gemacht