Auto ummelden altes Auto noch nicht verkauft?
Ich habe eine Frage bezüglich des ummelden des Autos.
Ich habe gestern einen neuen Gebrauchten gekauft und schonmal anbezahlt. Jetzt habe ich nur Fahrzeugschein Teil 1 und 2 bekommen aber keinen Prüfbericht zur HU der Verkäufer meinte, das sollte eigentlich trotzdem reichen weil da ja auch die nächste HU drinnen steht. Nun ist es so, dass ich noch ein angemeldete Auto habe welches aber verkauft wird Käufer steht auch schon fest. Um das neue Auto anzumelden und das alte abzumelden brauche ich welche Papiere von welchem Auto? Auf der Internetseite der Zulassungsstelle steht das etwas unverständlich geschrieben und da ich am Dienstag nächste Woche noch einen Termin ergattern konnte, sonst erst wieder Ende Juni wegen Corona. Die Kennzeichen möchte ich behalten. Ich muss einem Freund noch eine Vollmacht geben, weil ich genau zu diesem Termin arbeiten muss zudme bin ich innerhalb des Landkreise umgezogen und muss somit noch eine Adressänderung machen ich weiss nicht, ob das alles auf einmal geht und ob die Vollmacht mit neuem SEPA Lastschriftsmandat für die Kfz Steuer ausreicht. Vielleicht hat von euch Jemand Erfahrungen gesammelt. Hl
Vielen Dank
3 Antworten
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Für das neue Auto ist doch eine Versicherung nötig, wieso hat Dein Berater keinen Plan, was alles nötig ist und wie son Procedere abläuft?
Zugelassen wird mit der im Perso (in der Meldebescheinigung) stehenden Adresse, hier eben mit Vollmacht für den Freund.
Die Zulassungsstelle benötigt vom alten Auto die Schilder und den Schein.
Beachte, ohne Kennzeichen darf mit dem Auto nicht mehr gefahren werden und es darf nicht mehr im öffentlich zugängigen Bereich abgestellt werden. Also auch nicht sichtbar auf Privatgrundstücken.
Für das neue gibt es nach der Abmeldung des alten Autos schon die Kennzeichen, also sind noch nötig:
die Fahrzeugpapiere, der TÜV-Beleg, Geld, das Sepa-Mandat für den Zoll, die eVBN.
Beachte, ohne Kennzeichen darf mit dem neuen Auto nicht zur Zulassungsstelle gefahren werden.
Viel Glück, und versichere das Auto so, wie es für die erste Fahrt auch benötigt wird. Nicht dass da etwas passiert und die Tränen kommen.
Allzeit gute Fahrt.
Dazu muss man keine Erfahrungen sammeln, sondern es ist ganz einfach: Du brauchst zwingend den HU-Bericht. So einfach ist das.
Am Stempel im Fahrzeugschein kannst Du erkennen, bei welcher Prüforganisation die HU durchgeführt wurde. Zu dieser gehst Du hin und lässt Dir für einen 10er ggf. ein Duplikat ausdrucken.
Und seit wann ist das so?
Diese Regelung ist bundesweit einheitlich und folgt geltendem Recht.
Hättest Du bitte möglicherweise noch den Link parat?
Link / Links besorge ich Dir,
Besorge du doch bitte auch einen, der deine falsche Behauptung stützt.
Besorge du doch bitte auch einen, der deine falsche Behauptung stützt.
Ich selbst bin es, der noch nie ein Kfz ohne den HU-Prüfbericht zulassen konnte.
Das müsste doch irgendwo geschrieben stehen???? Oder?
Ich zeige Dir hiermit das Gegenteil:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/08297/index.html
auptuntersuchungs- und Prüfbericht
Den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) müssen Sie vorlegen, wenn der nächste Termin über die HU nicht durch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel durch den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Abmeldebescheinigung nachgewiesen wird.
https://zulassungsservice-muenchen.de/benoetigte-unterlagen-fuer-ihre-zulassung/
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, Stempel müsste auf Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden sein.
Soll ich weiter machen?
Das ist in der für Dich zuständigen deutschen Zulassungsstelle nicht anders.... das garantiere ich Dir !
München und Köln machen das. Andere Städte auch. Der Grossteil hingegen nicht. Deine Garantie hilft mir nichts, denn im Gegensatz zu Dir kenne ich die Praxis.
Ich, oder einer meiner Mitarbeiter / von mir beauftragte Zulassungsdienste bin/sind ganz sicher öfter bei verschiedenen Zulassungsstellen Bundesweit unterweg, als Du bei Deiner eigenen.
Und ich garantiere Dir nochmal, das auch die für Dich zuständige Zulassungsstelle das nicht anders handhabt
Butter bei die Fische, sag doch mal in welchem Zulassungsbezirk Dir das wiederfahren sein soll
Gut, möglicherweise arbeiten wir im selben Business. Ich spreche für Bremen und ca. 15 bis 20 weitere Zulassungsstellen im Umkreis von 100 km und ein paar anderen in NRW.
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.80360.de
gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
Is einfach so. Und ich bin garantiert nicht der Mensch, der durch fehlende Sympathie oder mangelnde Gesprächsbereitschaft oder Unverständnis auf sich aufmerksam macht.
Mein Unternehmen ist im Raum Osnabrück / Münster, also nicht ganz weit entfernt und auch wir sind regelmäßig in Bremen, Oldenburg, und allen zwischen uns liegenden Zulassungsstellen unterwegs und haben deshalb weder in Bremen, Delmenhorst, Oldenburg, Cuxhabven, Bremerhaven, Achim, Vechta, Diepholz, Cloppenburg, usw. usw. usw. noch sonstwo in dieser Region Probeleme gehabt weil etwa der HU Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgereicht hätte.
Hängt von der Zulassungsstelle ab... also einfach mal dort nachfragen ;-)
...oder einfach mal bei der Zul.stelle nachfragen, ob der Stempel im Fahrzeugschein (Zul.besch. Teil 1) genügt!?
Das habe ich mir auch gedacht. Ich fahre morgen hin und hol den HU Bericht ab. Danke dafür:)
Aber das wichtigere für mich war eigentlich welche Papiere ich sonst noch brauche. Brauche ich vom alten Auto welches verkauft wird auch irgendwelche Papiere oder nur vom neuen?
Vom alten Auto brauchst Du für dessen Abmeldung den Fzg.schein und seine Kennzeichen.
Vom alten Auto brauchst Du für dessen Abmeldung den Fzg.schein und seine Kennzeichen.
Sofern noch ein gültiger Fahrzeugschein besteht, muss auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Nur bei den seit 2006 verwendeten Zulassungsbescheinigungen TEIL I und II, genügt die Zulassungsbeschieingung Teil I, also das was Form und Aussehen des ehemaligen Fahrzeugschein ähnelt.
Was du vor hast, ist keine "Ummeldung" sondern eine Stilllegung und eine Wiederinbetriebnahme.
Für die Stilllegung genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die gesiegelten Kennzeichen und 6 Euro, das ist tatsächlich schon alles. Die Kennzeichen dürfen nicht vorher, sondern nur im Beisein, bzw auf Veranlassung eines Beamten entsiegelt werden.
Wegen der Übernahme der vorhandenen Kennzeichen muss die Stilllegung zuerst erfolgen.
Zur Wiederinbetriebnahme benötigt der Bevollmächtigte
- Deinen Personalausweis
- Eine von dir unterzeichnete Vollmacht
- Bei einigen Zulassungsstellen zusätzlich seinen eigenen Personalausweis
- Evb Nummer deiner Versicherung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und möglichst auch Teil II (Teil II darf im Notfall fehlen, dann ist das Eigentum durch Kaufvertrag nachzuweisen. Probleme gäbe es nur wenn Teil I fehlt)
- Falls während der Stilllegung eine HU durchgeführt wurde, und nur dann, wird zusätzlich der HU Bericht benötigt, ansonsten genügt Eintrag oder Stempel in der vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ein von dir unterzeichnetes SEPA Lastschriftmandat des Zoll, zum Einzug der Kfz Steuer
- Die Kennzeichen
HU Bericht ist wirklich nur im beschriebenen Fall erforderlich, du musst dich also nicht bemühen.
Eine Adressänderung findet nicht statt, das alte Auto wird stillgelegt und gut is, das neue Kfz wird dann einfach auf die neue Adresse lt. Deinem Personalausweis zugelassen. Der Personalausweis muss unbedingt die neue Adresse zeigen.
Sehr hilfreich und vorbildlich ;-))
HU Bericht ist wirklich nur im beschriebenen Fall erforderlich
Der HU-Bericht ist genau dann erforderlich, wenn die Zulassungsstelle ihn vorgelegt haben möchte. Alles andere ist falsch.
Theoretisch ist es so, dass Zulassungsstellen Zugriff auf diese Daten haben könnten. Dies müssen sie aber nicht. Und deswegen ist es eine ganz andere Frage, ob sie es denn tatsächlich so praktizieren. Und das ist nicht der Fall. Du beziehst Dich möglicherweise darauf:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0045&from=SL
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0046&from=nl
Das sind aber nur EU-Richtlinien. Mehr nicht.
Der HU-Bericht ist genau dann erforderlich, wenn die Zulassungsstelle ihn vorgelegt haben möchte. Alles andere ist falsch.
Das ist richtig... sie darf aber nur danch verlangen, wenn die HU nicht in der Zulassungsbescheinig Teil I vermerkt ist, oder abgelaufen ist
Theoretisch ist es so, dass Zulassungsstellen Zugriff auf diese Daten haben könnten. Dies müssen sie aber nicht.
falsch, es obliegt dem Fahrzeughalter / Fahrer ein Fahrzeug nur mit gültiger HU in den öffentlichen Straßenverkehr zu bringen. Zulassungsstelle, KBA usw. hat keinen Zugriff auf die Daten der Prüforganisationen, als NAchweis genügt bundesweit die Amtliche Eintragung auf Seite 1 der Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Bestätigung der berechtigten Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) auf der letzten Seite der Zulassungsbescheingung Teil I
Ach... und wo bitteschön steht irgendwas von TÜV Bericht in Deinen Quell- Links?
Völliger Unsinn. So einfach ist das!
Die Fälligkeit zur nächsten HU ist auf der ersten Seite der Zulassungsbescheinigung Teil I von Amts wegen eingetragen, weitere, während der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgte HU's sind auf der letzten Seite der Zulassungsbescheinigung Teil I von der ausführenden berechtigten Organisation (Tüv, DEKRA, KÜS, GTÜ) amtlich eingetragen.
Der HU Bericht wird NUR benötigt, falls die letzte HU nach der letzten Stilllegung durchgeführt wurde und deshalb nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wurde.
Diese Regelung ist bundesweit einheitlich und folgt geltendem Recht.