Muss man einen Holder ed2 Zulassen/Versichern?

4 Antworten

Wenn du das Fahrzeug nur als Ausstellungsstück benutzen willst, musst du das natürlich nicht.

Sobald du damit auf die Straße willst, brauchst du natürlich ein TÜV-Gutachten über die Verkehrssicherheit und ebenso selbstverständlich eine Versicherung.

Ja, den musst du versichern.

https://de.wikibooks.org/wiki/Traktorenlexikon:_Holder_ED_II

Es ist m.e. (!) eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Ich empfehle dir, die R+V-Versicherung anzusprechen.

EddiR  14.12.2019, 16:15

Der Link ist echt gut! Steht von Zulassung mal absolut gar nix drin!

wattdennnu2  14.12.2019, 18:05
@EddiR

Und was habe ich geschrieben?

wattdennnu2  14.12.2019, 19:16
@EddiR

...bezüglich Zulassung, meinte ich.

schleudermaxe  14.12.2019, 14:22

...wirklich? Bei mir steht in der Betriebserlaubnis, Zitat:

Bei Verwendung mit Anhänger ist diese Einheit (Zugmaschine mit Anhänger) als Lastkraftwagen zu behandeln.

erste frage hast papiere dazu(brief)wenn ja ab zum tüv und wenn er die abnahme schafft zur zulassungsstelle.wenn du auf die straße willst braucht er in jedem fall eine zulassung

Momojx 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 13:41

Nein habe leider keinen Brief

wollyuno  15.12.2019, 09:44
@Momojx

versuch mal eine kopie von sammlern zu bekommen,das hilft dir weiter für den tüv