Muss man einen Holder ed2 Zulassen/Versichern?
Ich habe vor mir einen Holder ed2 aus 1956 zu zulegen aber weiß leider nicht wie das mit der Zulassung und Versicherung aussieht. Ich möchte ihn gelegentlich auf der Straße fahren z.B. Spazierfahrten muss ich denn Ed2 dann Anmelden/Versichern?
Ich bedanke mich im voraus für die antworten
4 Antworten
Keine ganz einfache Frage.
Lies Dir mal die Tips und Tricks hier durch:
Wenn du das Fahrzeug nur als Ausstellungsstück benutzen willst, musst du das natürlich nicht.
Sobald du damit auf die Straße willst, brauchst du natürlich ein TÜV-Gutachten über die Verkehrssicherheit und ebenso selbstverständlich eine Versicherung.
Ja, den musst du versichern.
https://de.wikibooks.org/wiki/Traktorenlexikon:_Holder_ED_II
Es ist m.e. (!) eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Ich empfehle dir, die R+V-Versicherung anzusprechen.
Und was habe ich geschrieben?
Schleichwerbung für R&V???
...bezüglich Zulassung, meinte ich.
...wirklich? Bei mir steht in der Betriebserlaubnis, Zitat:
Bei Verwendung mit Anhänger ist diese Einheit (Zugmaschine mit Anhänger) als Lastkraftwagen zu behandeln.
erste frage hast papiere dazu(brief)wenn ja ab zum tüv und wenn er die abnahme schafft zur zulassungsstelle.wenn du auf die straße willst braucht er in jedem fall eine zulassung
Nein habe leider keinen Brief
versuch mal eine kopie von sammlern zu bekommen,das hilft dir weiter für den tüv
Der Link ist echt gut! Steht von Zulassung mal absolut gar nix drin!