Auto privat verkauft, doch es stellte sich heraus, dass es ein Unfallfahrzeug ist?
Hallo,
ich habe letztens ein Auto privat (an privat) verkauft. Das Problem dabei ist, die Fachwerkstatt habe jetzt dem Käufer mittgeteilt, dass es sich dabei um ein, bei einer Vertragswerkstätte repariertem, Unfallfahrzeug handelt. Ich war der 3. Besitzer und er der 4. jetzt. Weder mir ist damals aufgefallen, dass es ein Unfallauto ist, noch wurde mir mitgeteilt, dass es ein Unfallwagen ist.
Im Kaufvertrag stehen Sachen drinnen wie: gekauft wie gesehen, probegefahren und es liegt. Keine Gewährleistung für irgendwelche Beschaffenheit oder später hervorkommende Probleme usw..., aber nichts vom Zustand des Fahrzeugs.
Was kann auf mich zukommen, ich wusste selbst nichts davon, weil ich das Auto selber nur 5 Monate besessen habe. Mein schlechtes Gewissen gibt mir jetzt keine Ruhe.
Zudem haben wir vergessen den Preis auf den KV zu schreiben.
Danke!
5 Antworten
Leider hast du nicht verraten, welche Angaben du im Kaufvertrag über die Unfallfreiheit gemacht hast? Wenn du dazu nichts geschrieben hast, kann der Käufer davon ausgehen, dass das Auto keinen Unfall hatte.
Welcher reparierte Schaden wurde denn festgestellt?
Er meint, größere Schäden im Heck und Frontbereich. Wobei mir damals der TÜV Mensch (Gebrauchtwagencheck) gesagt hat, "Da ist nix verbogen, kaputt oder Schlecht repariert. " . Wurde in München repariert. Also kann man davon ausgehen, dass es gut repariert worden ist, zumal ich selbst nichts bemerkt habe.
Also konnte man von der Unfallfreiheit ausgehen.
Welchen Schaden hatte es gehabt? Wurde er fachmännisch repariert?
Er meint, größere Schäden im Heck und Frontbereich. Wobei mir damals der TÜV Mensch (Gebrauchtwagencheck) gesagt hat, "Da ist nix verbogen, kaputt oder Schlecht repariert. " . Wurde in München repariert. Also kann man davon ausgehen, dass es gut repariert worden ist, zumal ich selbst nichts bemerkt habe.
Zumindest hast du keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Es könnte passieren, dass der Käufer Anzeige erstattet und du eine Vorladung bekommst. Da du selber nicht wusstest, dass es ein Unfallauto war, wird das Verfahren eingestellt.
Gegebenenfalls kannst du zivilrechtlich belangt werden. Der Käufer kann ohne Anwalt Klage einreichen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, entscheidet das Gericht. Eventuell könnten die Vorbesitzer belangt werden.
Du solltest erst mal abwarten, was der Käufer jetzt macht.
Na Servus, nie wieder kaufe ich ein Auto von privar. aber Danke!
gar nichts. du wusstest von nix. der kann dir keinen vorsätzlichen Betrug vorwerfen.
wenn, hättest gerne mal das Schreiben der besagten Werkstatt wegen dem Vorschaden.
auch du bist getäuscht worden, oder war das bereits beim 1. Besitzer.
warum schlechtes Gewissen, du wusstest es nicht besser.
Der Käufer kann von dem Kaufvertrag zurück treten. Das ganze Geschäft kann rückabgewickelt werden.
Mit welcher Begründung ?
Dass das Auto einen - fachmännisch behobenen - Unfallschaden hat, ist für sich alleine kein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Eine Rep. bedeutet noch keine Gebrauchsunfähigkeit.
Er habe in München nachgefragt und das Auto wurde tatsächlich bei einer Vertragswerkstätte repariert. Ich glaube kaum, dass ein AUDI, BMW, BENZ Totalschäden repariert. Oder?
Davon kann man ausgehen.
Obwohl der Begriff "Totalschaden" nicht gleichbedeutend mit totalem Schaden ist.
https://www.allianz-autowelt.de/werkstatt/wirtschaftlicher-totalschaden/
Das Auto hat einen Mangel. Es ist ein Unfallwagen und nicht unfallfrei. Über diesen Mangel besteht auskunftspflicht.
Damit ist hier ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich. Dazu kommt, dass der Mangel nicht behebbar ist. Und somit ergibt sich ein Rücktrittsrecht des Käufers.
Dass man ein Unfallauto nicht zu einem Auto ohne Unfall machen kann?
Naja, sagt mir zum einen der gesunde Menschenverstand. Aber falls es dich beruhigt, ist auch ein klassisches Beispiel für eine anfängliche Unmöglichkeit der Nachbesserung in der Schuldrecht BT Vorlesung.
Dass man ein Unfallauto nicht zu einem Auto ohne Unfall machen kann?
Da es Dir schwer fällt, (D)einen einfachen Satz zu lesen, noch ein Versuch
Dazu kommt, dass der Mangel nicht behebbar ist.
Habe das hier im Netz gefunden? Ich habe nichts festgehalten im Vertrag.
""""Privatkauf: Unfallfreiheit nicht garantiertGarantiert ein Privatverkäufer die Unfallfreiheit seines Fahrzeuges, so gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der er selbst im Besitz des Fahrzeuges war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Da hier davon ausgegangen werden muss, dass er weder die Möglichkeit, noch das nötige Sachverständnis besitzt um verschwiegene Schäden vom Vorbesitzer zu erkennen."""""
Ich verstehe dein wirres Gerede nicht und meine Zeit ist mir zu Schade. Entsprechend unterlasse es bitte meine richtigen Antworten zu kommentieren. Danke dir.
Wenn du etwas kopierst, dann schreib bitte immer die Quelle dazu, dann kann man den Text im Zusammenhang lesen.
Ich verstehe dein wirres Gerede nicht
Wenn Du Deine eigenen Sätze nicht verstehst, liegt es sicher nicht an mir. Sortiere sie, bevor Du sie anderen ... und möglicherweise in der Folge auch Dir, zum Lesen gibst.
Ich verstehe meine Sätze, du aber anscheinend nicht. Traurig für dich. Aber nicht mein Problem.
Ich verstehe meine Sätze, du aber anscheinend nicht.
Davon träumst Du wohl, wie zu lesen. 😂😎
Tschüss
Sagen wir es kommt zum Gericht und das Gericht sagt, ich muss das Auto zurückkaufen. Aber meine Frage jetzt? Um WELCHEN Preis? Denn wir haben komplett vergessen den Preis auf den KV zu schreiben.
Danke!
Es gibt einen Grund warum ich Experte für Recht bin und du für ein Computerprogramm ... das bildet keine schweren Sätze, die du nicht verstehen könntest. Schuster bleib bei deinen Leisten.
Die Quelle kannst du vergessen. Das ist nicht von einem Juristen geschrieben.
Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Entsprechend ist dann das Geld zurück zu zahlen, dass für das Auto bezahlt wurde.
Es gibt einen Grund warum ich Experte für Recht bin
Es wäre schön, wäre dem so. 😉
Dann nenne doch mal Deine Quelle für ...
Dazu kommt, dass der Mangel nicht behebbar ist.
Recht hat nichts mit (Deiner) Phantasie zu tun
Auch wenn das Auto in 2 Jahren einen viel niedriegeren Wert hat? Dann ist mein Verkäufer der Glücklichste von allen, der mir das Auto als UNFALLFREI verkauft hat.
Besteht der Mangel eines Gebrauchtwagens darin, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten hat, ist eine Nacherfüllung ( § 439 I BGB) insgesamt unmöglich. Denn dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist, lässt sich nicht ändern, sodass eine Mangelbeseitigung ( § 439 I Fall 1 BGB) nicht in Betracht kommt
Unmöglichkeit der Nacherfüllung bei einem Unfallwagen | AutoKaufRecht
Das ist etwa so als würdest du eine Quelle für 1+1 = 2 fordern. Aber hier hast du eine, damit du siehst, wie ahnungslos du bist.
Tatsächlich kann es darauf hinauslaufen. Wer einen Unfall verschweigt (und irgendeiner der Verkäufer hat dies), kann dadurch eine Menge Geld verlieren.
Das ist eine Folge von ... aber keine Beleg aus der Frage des FS, aus dem zu entnehmen wäre, dem sei so.
Deine Aussage ...
Dazu kommt, dass der Mangel nicht behebbar ist.
Belege doch endlich einmal, woraus Du diese Kenntnis gewonnen hast.
Nicht herumeiern mit dem "Experten-Status" der mit der Fragestellung des FS nichts zu tun hat. Deine Fakten sind für die Frage des FS nur Deine Phantasien.
Bitt etwas mehr an den Fakten orientieren, Herr Experte
Meine Quelle legt eindeutig da, warum der Mangel der Unfallfreiheit nicht behebbar ist.
Deine Art ist das letzte und du provozierst am laufenden Band, aber du bist nicht in der Lage klar zu machen, welcher Punkt meiner Aussage du angreifst. Das ist sehr ermüdend.
Also entweder du drückst dich jetzt klar aus oder ich werde keine weitere Zeit mit dir verschwenden.
Ergänzung:
Im Kaufvertrag stehen Sachen drinnen wie: gekauft wie gesehen, probegefahren und es liegt.
Verschweigen kann ich nur, was ich weiss.
Jetzt kommen wir der Sache näher. Du hältst das Mängelrecht nicht für anwendbar.
Ums Verschweigen geht es hier erstmal nicht. Das wäre nur relevant, wenn man auf eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hinaus will.
Das Auto hat einen Mangel, dazu ist es unerheblich, ob der Verkäufer davon weiß oder nicht. Jetzt zum Ausschluss des Mängelrechts. Dazu reicht der eine Satz in dem Kaufvertrag nicht aus.
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Umfassender Ausschluss der Gewährleistung„gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“
umfassender Gewährleistungsausschluss
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte diese Formulierung verwenden. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auf sämtliche Gewährleistungsansprüche, also auch auf solche wegen verdeckter Mängel. Der Ausschluss funktioniert aber nur für Privatverkäufer bei gebrauchten Sachen. Außerdem muss er individualvertraglich vereinbart werden, er darf daher nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen sein, um nicht der strengen Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterfallen.
§§ 433, 434, 438, 444, 447 BGB
OLG Oldenburg, Urt. v. 28.08.2017 – 9 U 29/17
Außerdem muss er individualvertraglich vereinbart werden, er darf daher nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen sein, um nicht der strengen Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterfallen.
Der Fragesteller hat einen vorgefertigten Kaufvertrag genutzt. Daher geht diese Klausel in der AGB-Prüfung unter.
Der Fragesteller hat einen vorgefertigten Kaufvertrag genutzt.
Ach, woher weißt Du das ? Hat Du nachgefragt ?
Bist Du sicher, dass eine Privatperson Allgemeine Geschäftsbedingungen hat ?
Du hast vorher einfach in keiner Weise deutlich gemacht, worauf du hinaus wolltest. Im Gegenteil, du hast den falschen Satz makiert.
Ja, wenn man vorgefertigte Verträge benutzt, dann werden diese nach AGB-Recht überprüfbar. Egal ob privat oder gewerblich.
Der FS hat geschrieben:
"Im Vertrag steht" und nicht "wir haben vereinbart".
Die Chance, dass er FS einen Vordruck verwendet hat liegt hier bei über 99%.
Den KV hat mir ein Freund geschrieben, der Jura studiert hat.
""Das oben genannte Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft bzw. gekauft, wie es liegt, steht, besichtigt und probegefahren wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeuges und auch keine Gewährleistung für etwa vorhandene oder allenfalls später hervorkommende Mängel irgendwelcher Art. Verkäufer und Käufer verzichten auf das Recht der Anfechtung dieser Vereinbarung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes oder wegen Irrtums. ""
Das könnte dich retten. Vorausgesetz dieser Vertrag wurde wirklich nur für dich geschrieben und nicht für die wiederholte Verwendung.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen dagegen vor, wenn „die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind” (§ 305 I S. 3 BGB) .
Dabei sieht die Rechtsprechung die untere Grenze für die Annahme des Merkmals der Vielzahl bei drei bis fünf Verwendungen. Das bedeutet, dass der Privatverkäufer, der bei jedem seiner Verkäufe einen Haftungsausschluss für Mängel aufführt, den er nicht verhandelt, spätestens nach der fünften Verwendung Allgemeine Geschäftsbedingungen nutzt.
Es kommt nicht darauf an, wie oft der Vertrag angewendet wurde, sondern darauf, für wie viele Anwendungen er geschrieben wurde.
Das bedeutet, dass der Privatverkäufer, der bei jedem seiner Verkäufe ...
Wie gesagt, so wie es da steht, wurde es nur für mich geschrieben. Ich habe dies beim letzten Gebrauchtwagenverkauf benutzt und auch für dieses Mal. Es ist im Internet auch nicht zu finden.
Meinst du habe ich wirklich eine hohe Chance mit dem Vertrag, weil ansonsten würde ich den Käufer ignorieren.
Manchmal ist das Internet in seinen Formulierungen nicht sehr genau. Ich versichere dir, dass es darauf ankommt, für wie viele Anwendungen der Vertrag geschrieben wurde.
Aber das Thema hat sich erledigt. Der Vertrag wurde laut FS tatsächlich persönlich für ihn geschrieben.
Du hast eine Chance, aber du bist nicht auf der sicheren Seite. Ich würde an deiner Stelle nicht die Konfrontation suchen.
Das bedeutet, dass der Privatverkäufer, der bei jedem seiner Verkäufe ...
Manchmal ist das Internet in seinen Formulierungen nicht sehr genau.
Da Dein Text ebenfalls im Internet ist, könnte das wohl auch darauf zutreffen.
Also ignorieren bis eventuell Post kommt?
Selbstredend. Meine Texte sind noch viel weniger genau. Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, dass es nicht darauf ankommt, wie oft die Formulierungen vorher angewendet wurden.
Dann ist es zu spät. Ich würde ihm antwortet und eine Einigung anstreben.
Geht das wirklich so einfach? Ich war der 3. Besitzer.
wenn bei dir kein Vorschaden im Kaufvertrag steht, wendest dich an deinen Verkäufer, da kannst wieder rückabwickeln -
aufwendig und zeitraubend
Nein, das geht nicht so einfach. Wenn ihr euch außergerichtlich nicht einigen könnt, dann hat der Käufer die Möglichkeit, Klage einzureichen. Es wird dann mehrere Monate dauern, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Du hättest die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, dann würde in 3 oder 4 Monaten nochmal verhandelt werden. Der Verlierer trägt die Prozesskosten. So ein Prozess kann sich über Monate oder Jahre hinziehen...
Zumindest können der 1. und 2. Besitzer des Fahrzeugs auch zur Rechenschaft gezogen werden. Sollte das während eines Gerichtsprozesses passieren, dann zieht sich die Angelegenheit nochmal 3-6 Monate in die Länge...
Im Kaufvertrag stehen Sachen drinnen wie: gekauft wie gesehen, probegefahren und es liegt. Keine Gewährleistung für irgendwelche Beschaffenheit oder später hervorkommende Probleme usw..., aber nichts vom Zustand des Fahrzeugs.
Gekauft wie gesehen = der Zustand des Fahrzeuges
Gewährleistung ist ausgeschlossen, ergo kein Anlass sich Gedanken zu machen, zumal Dir von dem Unfall nichts bekannt war.
Hallo,
doch steht da "xxxx,...aber nichts vom Zustand des Fahrzeugs."
Wir haben nichts fesgehalten, wie die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist.