Vorvertrag autokauf rechte und pflichten?
Zum Sachverhalt
Mein Bruder hat bei einembmw Händler einen vorvertrag zum autokauf abgeschlossen, da er dass Auto haben möchte und ohne den vorvertrag der Händler nicht den tv bzw au hu neu gemacht hätte.
Im Vertrag steht, dass er bei Nichteinhaltung des Vorvertrag 1500 Euro Strafe bzw Schadensersatz zu zahlen hat. Dies ist so weit so gut nicht tragisch da er das auto ja haben will.
Nun zu meiner frage...welche Rechte hat man als Käufer ?
Im Vertrag ist der 6.5.2016 als Übergabe Tag vereinbart. Der Händler hat heute morgen angerufen, dass dasauto erst am Montag den 9.5.2016 fertig wird....später einerneuter Anruf es wird nun erst der 13.5.2016
Welche Rechte habe ich nun als Käufer hier? Das auto wird ja ich wie vereinbart am liefertag bzw übergabetag wie vertraglich vereinbart bzw erst gar nicht vereinbart.
Ich habe ir extra für die Abholung des Autos Urlaub genommen, welchen ich am 13.5.2016 eben nicht mehr habe.
Auch habe ich ab dem 10.5.2016 kein Auto mehr, da hier ich mein altes Auto an den neuen Käufer abgeben muss. Ich stehe nun durch die nicht pünktliche Lieferung des neuen Autos ohne Verkehrsmittel da und muss auf eigene Kosten nun mit dem Zug fshren.
Was kann man hier machen?
Ergibt sich ein sonderkündigungsrecht oder Schadensersatz Anspruch ?
5 Antworten
So wie ich das verstehe hat Dein Bruder einen Vertrag unterschrieben in dem er nur Pflichten hat aber keine Rechte.
Das wird oft so gemacht, der Händler verkauft das Auto mit frischer HU, damit er die aber nicht erwirkt und der Käufer hinterher abspringt (und dann auf den Kosten sitzen bleibt) macht der diesen Vorvertrag der den potenziellen Käufer zu einer Vertagsstrafe verpflichtet wenn der abspringt.
Nun kann es aber auch passieren dass bei der HU rauskommt dass dieses Fahrzeug irreparabel beschädigt ist oder es kann auch im Autohaus eine beträchtliche Beschädigung erleiden, daher wird Dir kein Autohaus unumstößlich zusichern ein bestimmtes Auto zu einem bestimmten Termin bekommen zu können, auch wenn es sich in etwaigen Vorverträgen so liest.
Ich würde vermuten dass in dem besagten Autohaus immer freitags ein Prüfer von TÜV&Co da ist der HU-Prüfungen durchführt und am 06.05 eigentlich die HU-Prüfung stattfinden hätte sollen aber wegen dem Brückentag oder sonstigen Umständen (zB Etwas repariert werden muß) das Fahrzeug an diesem Tag keine HU erhielt.
Nun hätte der Verkäufer wahrscheinlich zunächst gedacht dies am Montag nachholen zu können und weiss nun dass es erst nächste Woche Freitag wird.
Rechtlich wirst Du wohl kaum Was machen können, Du könntest aber Mal mit diesem Händler reden wo da das Problem liegt. Gewöhnlich zeigen sich die einigermassen kulant in solchen Situationen und evtl bekommst Du für die Verzögerung ein Vorführwagen des Autohauses. Ich hatte es mal da hab ich das Fahrzeug sofort genommen und bin zwecks der frischen HU in der Folgewoche nochmal mit dem Auto hin damit mir dies gemacht wurde (die alte HU war da aber auch noch gültig, wird ja zum Anmelden benötigt).
Wenn dieser Händler wirklich so einen Vertrag unterschrieben hat würde ich diese 5% Schadenersatz fordern.
Aber ich denke dass dies durch die Störung im Betriebsablauf gesichert ist.
`Wenn der Händler den Termin zugesichert hast, muss er dir dann eben einen Ersatz zur Verfügung stellen.
Für solche Fälle hat der Händler ja normalerweise ein Fahrzeug vorrätig.
Viele geben dann sogar bewusst ein größeres Fahrzeug, um dieses dem Kunden schmackhaft zu machen
Bei einer Nichtvertragserfüllung einer Seite sollte die vereinbarte Vertragsstrafe fällig werden. Bliebe noch zu prüfen was Die AGB des Händlers noch dazu aussagt. Ich nehme auch an das ohne Anwalt schwer an den Händler heranzukommen ist und ob eine Abnahmepflicht für das Auto weiterhin besteht. Es sieht ganz nach einen zivilrechtlichen Streit aus. Nur würde eben sagen das man seine eigenen Ansprüche nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollte.
Eine Sonderkündigung besteht nicht.
Das hättet ihr in dem Vertrag festschreiben müssen genau wie einen Schadenersatz.
Was steht denn in den AGB des Händlers?
Du hättest auch einen festen Übergabetermin vereinbaren sollen.
Du kannst nur mit einem neutralen Zeugen hingehen. Dann erklärst du dem Händler, dass du von ihm Schadenersatz haben willst, weil er die Lieferung hinauszögert. MfG
Es ist ein fester übergabetermin im Vertrag genannt den der Händler nicht einhält
Es wäre mir wirklich ganz neu wenn ein BMW-Händler einen "Vorvertrag" macht. Das ist eine ganz normale Bestellung eines Gebrauchtwagen. Der Liefertermin ist sicher auch nur unverbindlich eingetragen. An diese verbindliche Bestellung bist du 2 bis 4 Wochen gebunden. Macht jeder Händler anders.
Aber ist auch egal. Rufe ihn an und verlange einen Vorführwagen / Werkstattersatzwagen für die zeitliche Verspätung. Schadenersatz kannst du keinen verlangen. Dafür musst du ihm schriftlich erst mal eine angemessene Nachfrist setzen damit er in Lieferverzug kommt.
War mir auch neu aber nein es ist ein vorvertrag mit Vertragsstrafe von 1500 Euro beinicht Erfüllung
Das entbindet dich aber dennoch nicht von der Nachfrist die sicher auch in den AGB steht. Dort steht auch übrigens eine Vertragsstrafe bei Nichterfüllung schon drin. Dieser "Vorvertrag" macht also für beide Seiten keinen wirklichen Sinn denn du willst das Auto ja haben.
Danke für die ausführliche antwort...habe den Vertrag nun vorliegen...unterzeichnet am 26.4.2016 und es ist als verbindlicher Liefertermin der 5.5 genannt. auch steht drin dass der Käufer bei einem Verzug Schadensersatz bis zu 5 Prozent gelten mschen kann wenn es sich hierbei nicht um eine Verzögerung durchhöhere Gewalt oder Störung im Betriebsablauf handelt. beides würde ich persönlich ausschließen denn er wusste ja bereits Ende April dass er bis zum 5.5 das auto fertig haben muss und hatte so genug zeit eigtl sich darum zu kümmern...auf Nachfrage warum das auto denn nach dieser Zeit noch nicht fertig sei, bekam er die antwort was ihm denn entfallen würde...er wäre schließlich nicht der enzige Kunde und er sollesich gefälligst damit abfinden.