Ausversehen Schaden im Fitnessstudio angerichtet?
Wenn man im Fitnessstudio aus versehen einen Schaden anrichtet muss man den Schaden nicht bezahlen?
In den AGBs steht „6.2. Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.“
9 Antworten
hast Du eine Privathaftpflicht ?
Gedopter Bodybuilder, der Alles zerlegt hat ?
Wenn es durch Fehler des Betreibers zu Schäden kommt, sollte dieser haften. Abnutzung, Abbrechen von Teilen ?
So sieht es wohl aus, dass bei lediglich leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet wird.
Es fällt aber auf, dass in deinem Zitat nur von "sonstigen" Schäden die Rede ist.
Somit steht fest, dass dein Zitat höchstens die Hälfte der vorhandenen Paragraphen hinsichtlich Haftung sein kann.
Bezugnehmend auf die AGB sind nur Schäden von Nutzern zu bezahlen, wenn diese grob oder vorsätzlich verursacht/verschuldet wurden.
Vorsatz ist bewusst und gewolltes Handeln.
Grobe Fahrlässigkeit (Versicherungsrecht)Es wird grob fahrlässig gehandelt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Das heißt, der Versicherte verletzt die erforderliche Sorgfalt nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße.
https://www.procontra-online.de/versicherungslexikon/grobe-fahrlaessigkeit/
Im Gym kommt es immer wieder mal zu Schäden, weil sich Sportler im wahrsten Sinne des Wortes "übernehmen",das ist im Beitrag/Nutzungsgebühr bereits betriebswirtschaftlich "eingepreist".
Wenn Du dich nicht auf ein Handwaschbecken gesetzt hast, was dann aus der Wand gebrochen ist, kannst Du ganz beruhigt sein und mit einem UPS dein Bedauern ausdrücken.
Ich mache seit ü 30 J Kraftsport.
Der Bereich der Fahrlässigkeit und groben Fahrlässigkeit ist durchaus eine juristische Grauzone, z.B.
https://www.axa.de/versicherungslexikon/fahrlaessigkeit
Einfache Fahrlässigkeit besteht prinzipiell beim Verursachen eines Schadens aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit („Das kann ja mal passieren.“). Als grobe Fahrlässigkeit wird dagegen ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“).
Beispiel: Dir wird gesagt du darfst ohne vorherige Einweisung die Geräte nicht verwenden oder gar verstellen. Du machst es doch und machst etwas kaputt. Das ist dann sicher keine "kurze, spontane Unachtsamkeit" mehr, sondern ein "deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt".
Beispiel: Dir wird gesagt dass im Fitnessraum Mobiltelefone auf "stumm" zu schalten sind. Du vergisst das, dein Telefon klingelt während du am trainieren bist, du schreckst auf, reißt einen Stuhl um bei dem etwas abbricht. Das fällt wohl eher unter einfache Fahrlässigkeit.
Entgegen der Anweisung, etwas zu verstellen, geht dann schon in Richtung Vorsatz. Da bekäme man bereits ein Problem mit der eigenen Haftpflichtversicherung.
Top-Antwort !
Wenn dein Fitnessstudio dir das in Rechnung stellen will sind sie zumindest der Meinung dass das so ist. Wenn du anderer Meinung bist wird das vor Gericht entschieden werden müssen.
Kommt halt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Ist doch aber auch vollkommen egal, dafür hast du doch schließlich eine Privathaftpflichtversicherung. Oder etwa nicht?
Und anhand der Formulierung "Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden nur dann..." fehlt da ja offensichtlich der Teil der davor steht...
Wenn man beim wegräumen der Hantel zu nah am spiegel vorbei geht und diesen beschädigt? ist das dann groß fahrlässig