Dürfen Anlieger mit Baustelle eingesperrt werden?
Hallo zusammen, bei eine Freundin wird die anliegende Straße erneuert bzw. Geteert. Vor ein paar Tagen war diese Straße zwar komplett gesperrt aber noch für Anlieger befahrbar und es wurde extra für die Einfahrten zu den Häusern (2Stück) ein wenig Platz gelassen um mit dem Auto durchfahren zu können. Doch dann haben die ohne ein Vorwarnung die Komplette Straße geteert und diese auch so vorher aufgerissen das man natürlich nicht mehr durchkommt. Die haben also alles komplett abgeriegelt das die Anlieger nicht mehr aus ihrer Einfahrt fahren können, nicht einmal zu Fuß da frischer Teer!(gestern). Man ist also komplett eingesperrt seit 2 Tagen. Man kann weder einkaufen noch in die Arbeit fahren da die Autos ja nicht raus können. Dürfen die Verantwortlichen das überhaupt? Warum machen die nicht wie sonst üblich erst eine Straßenseite und dann die andere. Es gibt auch keine Möglichkeit überhaupt auf diese Straße zu gelangen da ein sehr großer Teil neu gemacht wird. Wie sieht es da rechtlich aus?
9 Antworten
Also WENN das so ist wie du sagst und ihr nicht mal zu Fuß raus kommt (was ich bezweifle) dann kannst du die Polizei rufen und die klären das dann. Man gucken ob die zu Fuß ran kommen
Ja irgendwie kommt man natürlich dran. Aber das dauert dann eben 10 Minuten und man muss durch Büsche und Garten vom Nachbarn. Wenn das Haus brennen sollte oder ein Notarzt kommen müsste wäre das eher fatal
Der Sachverhalt kann so nicht stimmen.
Solche Baumaßnahmen werden vorher angekündigt. Dann können sich die Anwohner natürlich entsprechend darauf einstellen.
Fußläufig wird das Grundstück mit Sicherheit erreicht werden. Also können die Bewohner sicher einkaufen und natürlich zur Arbeit erscheinen.
Sicher muss ein Anlieger über so etwas vorher informiert werden. Ggf. könnten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Werden durch Bauarbeiten oder deren Ansperrungen Menschen auf ihrem Grundstück eingesperrt, so wäre der TB der Freiheitsberaubung zu prüfen (strafbar nach § 239 StGB).
Also zumindest eine Notzuwegung muss geschaffen werden. Die muss zumindest ausreichen, um irgendwie zu Fuß an das Gebäude ranzukommen.
Feuerpolizeilich wird es wohl auch ein paar erweiterte Anforderungen an so eine Notzuwegung geben, z. B. was Mindestbreiten angeht. Denn im Notfall müssen Hilfskräfte ja auch im Bauzustand an das von der Straßeninfrastruktur abgeschnittene Grundstück rankommen können.
Ich kann mir im übrigen kaum vorstellen, dass ihr jetzt gar nicht von eurem Grundstück runterkommt. Im Zweifelsfall selbst Notzuwegung schaffen, und wenn mit 'nem Bolzendrahtschneider irgendwo der Maschendraht aufgezwickt wird und ihr euch selbst 'nen Weg verschafft. Das wäre ein sog. "rechtfertigender Notstand" vor dem Hintergrund einer Freiheitsberaubung.
Naja, wenn Einsatzkräfte zumindest in hinreichend naher Entfernung einen Hydranten finden können, dann ist die Sache schon noch ok. Aber für gewisse Arten von mobilem Gerät braucht man schon eine Zuwegung, die mindestens so ca. 1.5 m breit ist.
Was Du jetzt allerdings nicht versuchen solltest: auf Behördenweg auf diesen Mißstand hinzuweisen, um auf den Bauherrn mit der Baustelle hinzuweisen. Der Schuss würde ganz fürchterlich nach hinten losgehen für Dich. Im worst case würde man nämlich euer Haus einfach für zeitweilig unbewohnbar erklären, ihr müsstet raus, dürftet Ersatzunterbringung usw. erstmal selbst zahlen, und könntet später jahrelang gg. den Bauherrn mit der Baustelle prozessieren... Das würde ich mir an Deiner Stelle nicht antun.
Hey es gibt eine neue und sicher schöne Strasse. Das ist doch toll. Besser als auf einem Schotterweg oder schlimmeres. Klingt ziemlich nach Luxusproblemen für ein paar Tage. Und Ignoranten gibt es überall, obwohl informiert parkt der dann trotzdem daheim und fordert es förmlich heraus eingesperrt zu werden.
Das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen wie im Notfall Einsatzkräfte an das Haus kommen sollen. Auch wenn der Teer bereits getrocknet wäre oder vorher noch nicht aufgetragen war ist das einfahren höchstens mit einem Gelände wagen möglich da die Trennung zwischen neuer Straße und Einfahrt so aufgerissen wurde das ca. 30cm tiefe Unebenheiten entstanden sind. Das Problem ist eben auch das man zu den 2 Grundstücken nur über die besagte Straße anzufahren sind. Es gibt keine andere Möglichkeit. Um natürlich doch dorthin zu kommen muss man an einer weiter entfernten Straße parken, 10. min gehen und dabei durch Büsche und fremde Grundstücke. Sowas wäre bei einem Notfall doch fatal oder? Feuerwehr würde mit ihrem Fahrzeug definitiv nicht zum Haus Gelangen.