Gegen Parkendes Auto gefahren, welches in der Feuerwehrzufahrt stand was nun?
Hallo, ich bin heute früh gegen ein Parkendes Auto gefahren welches in der Feuerwehrzufahrt stand. Wo dieses Auto stand sind keine gekennzeichneten Parkflächen abgebildet. Beim Rückwärts raus fahren aus der Ausfahrt (Musste vorm Haus mein Auto kurz abstellen um etwas einzuladen ins Auto) habe ich das Auto in der Dunkelheit übersehen. Durch die enge der Ausfahrt( welches durch das parkende Auto noch enger wurde) bin ich quasi "hängen" geblieben. Ich habe einen Zettel an die Windschutzscheibe gemacht! Bekam einen Anruf und die Frau sagte: " Ich arbeite bei Audi, lasse es bewerten, das wird teuer und ich benötige einen Mietwagen". Zum Schadensbild: Es sind "nur" Kratzer und keine Delle oder Beule. Sowohl mein Auto als auch Ihr sind Fahrtüchtig! Auf meine Anmerkung das Sie vorsätzlich gehandelt hat da Sie in einer Einfahrt stand hat Sie nicht geantwortet. Wie komme ich am besten raus aus der Sache?? Hat jmd Erfahrung damit?? Wenn ich das meiner Versicherung melde Stuft diese mich dann gleich hoch?
8 Antworten
Die Frau durfte zwar dort nicht parken, aber das hilft dir nicht. Für dich stand da ein parkendes Fahrzeug und du bist dagegengefahren.
Du hast lediglich einen Zettel ans Auto gehängt und bist weg. Du kannst froh sein, dass sich die Frau bei dir gemeldet hat. Man hätte das auch als Fahrerflucht sehen können, ein hinterlassener Zettel reicht nämlich nicht aus. In diesem Fall wäre die Sache bedeutend(!) unangenehmer für dich mit Geldstrafe, längerem Entzug der Fahrerlaubnis...
Ob ihr Auto fahrbereit ist oder nicht, du kannst nicht verlangen, dass sie so herumfährt, ob große oder kleine Kratzer. Und wenn das in einer Werkstatt gemacht werden muss, dabei eine gewisse Zeit dauert, dann hat sie auch das Recht, mit einem Leihwagen mobil zu sein.
Du bist gegen ein parkendes Fahrzeug gefahren. Melde das deiner Versicherung, die wird sich darum kümmern. Die werden auch übertriebene oder unberechtigte Forderungen zurückweisen.
Ja, da hst Du leider Pech gehabt, nur weil die Dame falsch geparkt hat, hat sie keinerlei Schuld an dem Unfall.
Du warst beim Rückwärtsfahren unaufmerksam und hast den schaden verursacht, zudem bist Du noch nicht einmal der Pflicht nachgekommen, an der Unfallstelle zu warten oder die Polizei zu informieren.
Genaugenommen war das ein "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ein Straftatbestand.
Also "halte den Ball flach" und sei schön lieb, sonst kann das richtig fies ausgehen.
Du bist eh schuld an dem malheur. Melde es Deienr Versicherung.
Das ist ein klassischer Haftpflichtschadenfall, die Dame hat Ansprch auf einen Schadengutachter Ihrer Wahl und wenn es sein muß auch auf einen Rechtsanwalt und natürlich einen Mietwagen.
selbst kleiner Kratzer kann u.U. einen Austausch des Stoßfängers erforderlich machen, geh davon aus, dass dahinter Halter gebrochen sind, die Stoßfänger federn heute wieder zurück.
Ohne gesehen zu haben , sage Dir mal, ein Stoßfänger bei Audi incl Monatage und Lackierarbeiten liegen wir bei 1500 EUR, dann rechne noch mal 200 EUR für 3 Tage Leihwagen.
Du musst das Deiner Versicherung mitteilen und zwar möglichst in den nächsten Stunden, am besten gleich. Das konntest Du in der Dunkelheit doch gar nicht erkennen, wie sehr der Lack beschädigt ist, vielleicht sind ja auch große Dellen in diesem Auto? Dass diese Frau dort nicht hätte stehen dürfen, ist hier nicht von Belang. Du hast das Auto beschädigt und musst für den Schaden aufkommen. Klar wirst Du hochgestuft, ist immer so, wenn man seiner Versicherung einen Schaden melden muss. lg Lilo
De Versicherung musst Du das auf jeden Fall melden, eine Höherstufung hängt von der Schadenshöhe ab. Ich hätte an Deiner Stelle vorsichtshalber die Polizei gerufen, dann hätte die Dame zumindest noch einen fürs Falschparken dran gekriegt...
Mach dir keine Sorgen, melde es der Versicherung und schildere den Verlauf. Hier kannst du auch fragen, wie du dich wegen dem Fehlverhalten bzw. Fehlparken der Frau verhalten sollst. Die kennen sich da aus. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest melde es der Polizei.