Autospiegel Sachbeschädigung, darf ich den Täter selbst festhalten/Videoaufnahmen machen?

5 Antworten

mh vlt macht das ja einer aus Neid, ich würde variante 2 eher bevorzugen, soweit ich weiß darf man keine videoaufnahmen für die anzeige verwenden, da du den menschen ohne seine erlaubnis gefilmt hast - daher ist das ja dann wieder eine straftat, also halte ihn lieber fest und rufe davor die polizei. oder vlt erkennst du ja deinen nachbarn, hab vlt ein paar zeugen mit im anderen auto, die das auch alles bezeugen können. aber wenn das sowieso nur jugendliche machen - dann parke lieber woanders und laufe ein stückchen mehr ;)

Cookiemonster96 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 15:35

ich habe auch erst woanders geparkt, aber das ist eigentlich der einzige platz in der nähe, sonst muss ich mindestens 5 minuten laufen, bin immer ziemlich bepackt also würde ich da gerne stehen bleiben. Jugendliche sind es denke ich nicht, denn wenn ich mal auf der anderen straßenseite glück hab und dort parken kann, ist nichts an meinen spiegeln, ich tippe eher auf einen anwohner. danke für deine hilfe, ich werde heute versuchen rauszufinden wer das macht :)

Eiwlinn  16.10.2015, 10:31
@Cookiemonster96

ja viel glück, hoffentlich ist das kein gewalttätiger schläger :D und hast du jmd ausfindig gemacht?

Cookiemonster96 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 12:23
@Eiwlinn

ich habe jemanden beobachtet, wie er immer wieder aus dem haus gekommen ist und mein auto angesehen hat. er war aber immer mindestens 5 meter vom auto entfernt und um 12 bin ich dann nach 4 stunden in der kälte doch mal ins bett gegangen :D heute morgen war keine schmiererei, aber der rechte spiegel war eingdrückt, heute nacht werde ich in einer anderen Stadt übernachten, aber ich hab mir auch zwei kleine kameras zugelegt und am wochenende steht noch mal beobachten auf dem plan, auch wenn ich mir ein wenig komisch dabei vorkomme :D mal schauen was noch so passiert.

Ob die Aufnahmen zugelassen werden, entscheidet ein Gericht. Das kann man nicht pauschal beantworten. Veröffentlichen darfst du natürlich nicht! Allerdings musst du die Kamera so einstellen, das da wirklich nur der Täter drauf erkennbar ist. Dürfte relativ schwer werden, Aber das reine Aufnehmen ist halt möglich.

Festhalten ist problematisch. Du musst zuerst die Polizei rufen, Nach Jedermannrecht darfst du den Täter auch fest halten (vorläufige Festnahme) aber nur zur Identifikation. Also bis er dir seineAusweis zeigt oder sowas. Kennst du den Täter, darfst du ihn nicht festhalten.

Grundsätzlich darfst du dein Eigentum aber auch notfalls mit Gewalt verteidigen, aber in dem Fall eher nicht, denn wie überall sonst zählt die Angemessenheit.

Und die wäre in deinem Fall eigentlich  nur gegeben, wenn er dir den Lack zerkratzt oder sowas. Gegen den Rest kannst du rechtlich eigentlich nix machen..

Du kannst jemanden festnehmen bzw. festhalten (dabei immer angemessen bleiben...), bis die Polizei eintrifft.

Es wird dann aber schwierig, dem Täter von morgen die Taten von gestern zuzuordnen - und Kameras mit Speicherung sind in unserem Land des Datenschutzes mit einiger Sicherheit nicht gerichtsverwertbar, wenn nicht sogar verboten...

Die Frage ist hier ja wohl eher die Verhältnismäßigkeit, wenn jemand das Spiegelglas verstellt, da glaube ich nicht das es rechtfertigt die Person festzuhalten. Ferner ist die Frage ob das überhaupt schon als Straftat (Sachbeschädigung) angesehen wird. Für die anderen Sachen (Kratzer o.ä.) sehe ich die Verhältnismäßigkeit schon gegeben jemanden festzuhalten, des es in dem Fall tatsächlich eine Sachbeschädigung ist. 

Um auf der sicheren Seite zu sein, geh doch einfach mal auf der nächsten Polizeidienststelle Fragen, was genau deine Rechte sind um nicht vom Opfer zum Täter zu werden. 

Verstehen kann ich dich grundsätzlich voll und ganz. 

Ich würde zur Polizei gehen und fragen LB du aufnahmen machen darfst, da die aufnahmen sonst möglicherweise garnicht anerkannt werden