Auto aufgebrochen am Arbeitsplatz wer trägt die Schuld
Hallo ihr Lieben!
Vorige Woche wurde mir in meiner Nachtschicht zwischen 21:00 bis ca. 2:30Uhr die Autoscheibe aufgebrochen. Dabei wurde der Fensterrahmen, Fenster sowie Lack beschädigt. Die Rechnung der Werkstatt beträgt über 1000€.Ich bin allerdings Teilkasko versichert somit muss ich "nur" die 150€ Selbstbeteilgung zahlen.
Die Mitarbeiterparkplätze sind nicht speziell ausgewiesen. Ich arbeite dort bereits seit ca 4 Jahren, in dieser Zeit habe ich immer möglichst nahe am Haupteingang geparkt. Nun wurde ich aber vor circa 2 Monaten vom Chef persönlich darauf hingewiesen dass "die besten Parkplätze nicht für unsere Mitarbeiter sondern für die Gäste sind" (wortwörtlich) mit einem Verweis darauf, dass ich auf den hinteren Parkplätzen parken soll (wo auch letztendlich der beschriebene Einbruch stattfand). Diese Parplätze sind weder beleuchtet noch Videoüberwacht somit keine Chance etwas mitzubekommen.
Der Chef ist nun bis zum 3.2 im Urlaub und ich überlege nun wie ich ihm klar machen soll, dass ich die 150€ gerne von der Firma hätte^^ Was meint ihr, hab ich da eine Chance?
Besten Dank :)
8 Antworten
Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht - wenn Du den Eindruck hast, dass Dein Arbeitgeber mit solchen Dingen großzügig ist, kannst du Deinen Chef natürlich darauf ansprechen.
Falls die Firma nicht zahlt, würde ich versuchen, die Selbstbeteiligung steuerlich abzusetzen - Wegeunfälle gelten als Werbungskosten, und das würde ich mit einem Autoaufbruch beim Parken nahe der Arbeitsstätte auch versuchen.
Danke für den Tipp :)
Guter Tipp, mit der evtl. steuerlichen Absetzbarkeit.
Die Hauptschuld trägt in dem Fall der Autoknacker, aber die 150€ von dem wiederzusehen ist eher unwahrscheinlich.
Da wirst Du kaum eine Chance haben. Mir ist soetwas passiert in der Tiefgarage unsers Bürohauses, die KOsten hatte ich allein. Du kannst ja schon froh sein, dass Betriebsparkplätze zur Verfügung gestellt werden, oder ist der Parkplatz öffentlich?
Prinzipiell geht es mir nur darum, dass mir zu 100% niemand die Scheibe eingeschlagen hätte, wenn ich weiterhin vor dem Haupteingang geparkt hätte. Zur Aufklärung: Ich arbeite bei einer Burger King Filiale die direkt an einer Hauptstraße liegt. Dort ist rund um die Uhr etwas los aufgrund der anliegenden Autobahn. Der Haupteingang ist hell beleuchtet und von dort aus hat man einen guten Überblick über den Parkplatz. Dies ist nun mal bei den "Mitarbeiterparkplätzen" nicht der Fall. Nicht mal eine Laterne steht dort, so muss man Nachts sein Auto regelrecht ertasten.
Von dem Schichtführer wurde mir nur gesagt, er wüsste nicht ob ihre Versicherung haftet und ich solle darauf warten, dass der Chef aus seinem Florida-Urlaub zurück kommt^^
Genau so ist es... Das Risiko des Arbeitsweges liegt nun einmal beim Mitarbeiter. Dieser kann ja schließlich auch mit öffenlichen Verkehrsmitteln (oder notfalls zu Fuß) zur Arbeit kommen.
Und da er bei einem (profitorientierten) amerikanisch geprägten Unternehmen arbeitet, sehe ich für die Erstattung auch nicht die geringste Chance (==> siehe hierzu auch den letzten Halbsatz des Beitrags von @baraba).
Fazit: Ich gehe sogar so weit zu sagen, der Fragesteller sollte einen weiteren Vorstoß Richtung Erstattung durch den Arbeitgeber unterlassen, um dort nicht unerwünschte Eindrücke zu erzeugen.
Ich arbeite bei einer Burger King Filiale die direkt an einer Hauptstraße liegt.
ich behaupte,dass gerade da das einbruchrisiko besonders hoch ist.
dass mir zu 100% niemand die Scheibe eingeschlagen hätte, wenn ich weiterhin vor dem Haupteingang geparkt hätte.
Sorry, aber das ist doch Quatsch ! Scheiben werden täglich zerdeppert und Autos aufgebrochen. Ob nun weiter vorne oder weiter hinten. Für solche Fälle kannst Du Dich versichern, gern auch ohne SB ! Irgendwie scheinen mal wieder alle anderen Schuld zu sein...
Ist quatsch ja? Deshalb wurden auch die Autos vor dem Haupteingang nicht beschädigt......
Und das muss nun unbedingt den Grund haben, dass diese Autos grundsätzlich sicher sind und dein Chef immernoch die Schuld hat ? Dein Weltbild muss erholsam sein.
@Mariopopari - es ergibt sich weder aus dem Arbeitsverhältnis, noch aus dem Gespräch mit dem Chef einen Anspruch auf Entschädigung.
Es ist sogar ein Entgegenkommen an Mitarbeiter, wenn sie die Möglichkeit haben einen solchen Parkplatz benützen zu dürfen.
Ich würde sehr höflich anfragen, ob der Chef sich beteiligt. Allerdings dürfte das wenig Chancen haben, weil er ansonsten diese Kulanz allen Kollegen in einem Schadenfall gewähren müsste.
@Maripopari - das ist eine etwas naive Behauptung als Argument.
Es wurden schon Scheiben vor Polizeistationen etc. eingeschlagen. Wenn Sie annehmen hätten müssen, dass die Mitarbeiterplätze derart unsicher sind, dann hätten Sie sich halt einen anderen Parkplatz irgendwo suchen müssen. Dass ein Firmeninhaber die guten Parkplätze seinen Kunden anbietet ist doch völlig normal und diese Kundenfreundlichkeit sichert Ihnen ja auch indirekt den Arbeitsplatz.