Hab vergessen die Krankmeldung abzugeben
Ich hab war im Dezember ein paar Tage krank, was ich auch gleich meinem Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt habe (bin in der Ausbildung). Jetzt ist mir etwa ein Monat später aufgefallen das ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht abgegeben habe. Ich hab es einfach vergessen weil schon direkt danach die Weihnachtsfeiertage kamen. Ich wurde aber auch nie darauf aufmerksam gemacht das die noch fehlen würde. Ich frage mich ernsthaft ob ich den Wisch jetzt noch abgeben soll, oder nicht. Was glaubt ihr, wird alles noch schlimmer wenn ich sie nicht abgebe oder kann ich die Sache untern Teppich kehren, weil die sowieso niemand mehr sehen will?
9 Antworten
Ich würde die Bescheinigung in der Personalabteilung abgeben und einfach zugeben dass du es vergessen hast. ISt bei uns auch so üblich, es wird akzeptiert dass man sich telefonisch abmeldet und die AU wird einfach bei gelegenheit nachgereicht für die Unterlagen. Ärger gäbe es nur wenn keine vorgelegt werden kann, nicht weilsie ein paar Tage zu spät kommt.
Du solltest die Krankschreibung noch umgehend abgeben.Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich könnte mir vorstellen,dass sonst etwas von deiner Ausbildungsvergütung fehlen könnte wenn es als Fehltage geführt wird.
Danke für die Bestätigung.
Die Buchhaltung der Firma wird das irgendwann sehen wollen / Wenn du die Bescheinigung nicht bringst wäre das ein unentschuldigtes fernbleiben.
Hallo,
am besten abgeben und die Wahrheit sagen. Dann kann durch Ehrlichkeit punkten. Wichtig ist auch, dass die Krankenkasse immer schnell ihr Exemplar erhält.
Gruß
RHW
Wenn du bei mir angestellt wärst, würde ich das Nicht-Abgeben dann eben als unentschuldigtes Fehlen abheften und dir entsprechend weniger Lohn auszahlen.
Damit würdest du aber rechtlich total daneben liegen. Eine zu spät abgegebene Krankmeldung rechtfertigt eine Abmahnung, aber keinen Lohnabzug. Denn da die Krankmeldung je existiert, ist es kein unentschuldigtes Fehlen.
Das ist richtig: So lange eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis der Erkrankung nicht abgegeben wurde, hat der Arbeitgeber ein Einbehaltungsrecht beim Entgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG.