Ausziehen mit 18; ohne finanzielle Mittel?

4 Antworten

Hi,

wenn du jetzt bereits 230€ Bafög bekommst, dann bekommst du nach Auszug und Nachweis, dass du nicht daheim wohnst noch die Mietpauschale zuzsätzlich dazu (ca. 250€). Der Rest bis zum Höchstsatz (504€) kannst du von deinen Eltern einklagen bzw. vom Bafögamt einklagen lassen. Dazu kommt noch Kindergeld (194€), kannst du per Abzweigungsantrag direkt an dich überweisen lassen und du kannst noch 5400€ pro Bewilligungszeitraum anrechenfrei dazu verdienen.

Das heißt: Selbst ohne die Differenz von deinen Eltern einklagen zu lassen, könntest du 1.124€ monatlich haben. Ohne 450€ Job wären es immernoch 674€ und damit leben zig Tausende Azubis und Studenten auch. Und wie gesagt du kannst diese 674€ noch bis auf 1.124€ aufstocken.

Da du volljährig bist, kannst du also ausziehen, Mietvertrag unterschreiben und brauchst keinen Umweg über das Jugendamt gehen.

Die Situation lässt sich also relativ einfach lösen und du kommst von daheim raus.

Was die anderen schreiben ist völliger Quatsch. Ich werde bald 17 und lebe schon seit September 2016 nicht mehr im Elternhaus bzw nicht bei meinen Eltern denn die sind getrennt. Ich durfte dies auch aufgrund Familiärer Probleme tun und habe vom Jugendamt ne U-25 Bescheinigung bekommen damit ich alleine wohnen darf/kann.
Natürlich musst du aber beim Jugendamt aussagekräftige und der Wahrheit entsprechende Argumente liefern bzw Beweise, denn das Jugendamt wird sich in Verbindung mit deinen Eltern setzen und da auch noch einmal nach hacken.
Falls deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen ist es keine große Sache.
Ich fange auch erst zum 1.8 meine Ausbildung an und werde momentan noch vom Jobcenter unterstützt.

Liebe Grüße hoffe ich konnte dir helfen :>

mrssalihi  26.03.2017, 12:27

Dann sollte dir eigentlich nichts im Weg stehen und du solltest genauso diese Hilfe bekommen wie ich.
Ich wünsche dir alles gute, falls du irgendwelche fragen hast, kannst du mir ruhig hier schreiben :)

SMS170412 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 12:26

VIELEN DANK.
Meine Eltern sind auch getrennt, und dann werde ich zum Jugendamt gehen. Klar werde ich Wahrheitsgemäße aussagen machen. & Beweise habe ich in sofern als das meine Psychologin ein Gutachten erstellen würde und andere Familienmitglieder das ja bewahrheiten können.

Deine Eltern müssen dich bis zur Beendigung deiner Ausbildung finanziell unterstützen.

Asunara  26.03.2017, 12:18

Ja aber wenn die Eltern das nötige Geld nicht haben, damit sie in einer eigenen Wohnung leben kann, können ihre Eltern ihr nur das bisherige Zimmer "finanzieren". Es gibt denke ich aber ein paar soziale Ämter, bei denen man mal einen Beratungstermin besorgen könnte. Vielleicht haben die eine Lösung, wie sie dich finanziell unterstützen können.

SMS170412 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 12:32
@Asunara

Prima versorgt? Ich glaub ich Spinne, du kannst dir überhaupt kein Urteil über meine Lebenssituation bilden. Ich habe ein Zimmer zum wohnen ja und damit geht es mir besser als vielen anderen Menschen, das weiß ich. Aber wenn das ''zuhause'' sein kein Spaß mehr macht und man schon Hilfe braucht. Na dann sollte man sich schon mal Fragen. ;)
Wie sagte Klopfer aus Bambi so schön? Wenn man nichts nettes zu sagen hat, sollte man den Mund halten.

Schönen Sonntag noch :)

archibaldesel  26.03.2017, 12:53
@SMS170412

Dann antworte ich mal so, dass selbst du es verstehst, Klopfer. Warum soll ich als Steuerzahler dir eine Wohnung finanzieren, nur weil du Zuhause keinen Spaß hast. Das ist dein Problem, löse es selbst. Du leidest keine Not, also gibt es keinen Grund, dir Geld hinterherzuwerfen.

mrssalihi  26.03.2017, 12:18

Warum antwortest du überhaupt, wenn du anscheinend null Ahnung hast ?!
Natürlich darf er/sie aufgrund Familiärer Probleme ausziehen

archibaldesel  26.03.2017, 12:49
@mrssalihi

An welcher Stelle habe ich gesagt, dass er es nicht darf? Wieso kommentierst du Antworten, wenn du offensichtlich eine Lesesschwäche hast?

SMS170412 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 12:17

Müssen Sie leider nicht, denn meine Eltern sind ''gering'' Verdiener. Also steht mir aufgrund des Einkommens kein Unterhalt etc. zu. '
Deswegen bekomme ich das Bafög vom Amt, dann hätte ich höchstens noch mein Kindergeld. Sie müssen mir lediglich ein Zimmer bis Beendigung der Ausbildung stellen/ dürfen mich nicht rauswerfen.

archibaldesel  26.03.2017, 12:18
@SMS170412

Na bitte, dann bist du doch prima versorgt.

Bevor du von öffentlichen Stellen Geld für ein eigenes Wohnen erhältst, werden zuerst deine Eltern zur Kasse gebeten. Und das werden sie mit Recht verweigern, weil du zu Hause wohnen kannst. Warum bist du zu alt für ein betreutes Wohnen. Sprich mit deinerdeinem Psychologin/Psychologen darüber.

SMS170412 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 12:23

Ich habe bereits mit meiner Psychologin darüber gesprochen. Und Sie meinte höchstens mal zum Jugendamt gehen, aber da ist die Frage ab wann die Zahlen (Wie schlimm ist die Situation?)
Und wegen dem Betreuten Wohnen die nehmen bis 18 Jugendliche, manchmal auch bis 21 Jahre ABER dann sitz ich mit 21 doof da, weil ich dann immernoch nur 230,-€ habe & mir keine Wohnung alleine finanzieren kann.