Polizeiuntauglichkeit-Klage
Ein Freund von mir hat heute Post von der Landespolizei bekommen. In den Bewerbungsunterlagen hat er wahrheitsgemäß angegeben dass er vor 1-2Jahren in psychologischer Betreuung war. Weswegen genau weiß ich nicht. Glaube Todesfall in der Familie+familiäre Schwierigkeiten.
Im Schreiben standen Gründe wie "nicht anpassungsfähig, re-traumatisierung, vulnurabilität....
Bringt so eine Klage was bei der Polizei? Die können doch selber entscheiden wen die nehmen und nicht oder?
Gruß
7 Antworten
Widersprüche gegen die Entscheidungen des Medizinischen Auswahldienstes gibt es genug und einen Versuch ist es wert. Man beachte aber die Fristen. Erstmal formlos Widerspruch einlegen, der Rest sortiert sich dann.
Die Bibel der Polizeiärzte ist die PDV300. Sie ist - wen wundert´s - Verschlusssache. Psychische Erkrankungen sind da leider - oder Gott sei Dank, ich möchte keinen labilen Menschen mit einer Waffe in meiner Stadt rumlaufen haben - absolute Ausschlussgründe.
Problem wäre also, nachzuweisen, daß KEINE psychische Erkrankung vorliegt. Gelingt das, kann auch der Widerspruch gelingen. Da man aber bestehende Akteneinträge nicht ändern kann und zur Auskunft verpflichtet ist, ist es wenig erfolgversprechend. Man geht dabei davon aus: Einmal psychisch krank - IMMER gefährdet.
Erkläre mal dem Steuerzahler, warum man diese vorbelasteten, potentiell gefährdenden und gefährdeten Leute nimmt, wenn 100 bereit stehen, in deren Anamnese keine derartigen Vorfälle auftauchen.
Verurteilt werden diese Menschen nicht. Sie sind aber eben erwartungsgemäß nicht dauerhaft in der Lage, DIESEN Job unbeschadet zu machen.
Gruß S.
Danke für den Stern - aufgrund der teilweise berechtigten Einwände ändere ich mal meine Aussage wie folgt:
Eventuell wäre es auch ausreichend, nachzuweisen, daß der Medizinische Dienst ja KEINE absoluten (psychischen) Ausschlussgründe inform von handfesten Diagnosen anbringen kann. Ob es was nützt, kann ich nicht sagen, denn es zählen ja nicht nur bestehende Diagnosen - die wir im Übrigen hier ja auch gar nicht En Detail kennen - auch der Polizeiarzt darf etwas feststellen.
Gruß S.
Du weißt Bescheid !!!
Die können nicht einfach jemanden ohne Grund ablehnen. Wenn er sich hier ungerecht behandelt fühlt und das beweisen kann, hat er die Möglichkeit, auf Einstellung zu klagen.
Wenn aber jemand psychische Probleme hat, hat er eben psychische Probleme und ist dem Polizeiberuf somit nicht gewachsen.
Wenn er wegen einem Todesfall in der Familie in psychologische Betreuung muss, wie soll es dann sein, wenn er mal mit einer Waffe bedroht wird und dem Tod ins Auge blickt? Wenn er selbst mal eine Leiche sieht, wo evtl. noch das Messer im Rücken steckt?
Wenn er aber beweisen kann, dass seine psychologischen Probleme der Vergangenheit angehören und nie wieder welche zu befürchten sind, kann er es ja versuchen, er soll sich aber bitte nichts versprechen.
Wenn er wegen einem Todesfall in der Familie in psychologische Betreuung muss
Wegen eines Todesfalles und familären Problemen. Was genau steht da nicht.
Allerdings ist klar, dass Menschen, die nicht mit der Wimper zucken bei solchen Dingen, für den Polizeidienst wirklich ungeeignet sind. Umgekehrt sehe ich da weniger ein Problem.
Krieg dich mal ein. Keiner von uns kann das beurteilen. Du nicht - ich nicht - der FS nicht - wir zählen hier Möglichkeiten auf. Was ist daran falsch. Ein Widerspruch ist möglich. Ausgang ungewiss. Sachebene. Nicht Emotionsebene.
Polizisten brauchen für ihren SELBST- und EIGENSCHUTZ ein dickes Fell. Sie müssen permanent einstecken ohne rumzuheulen. Kann nicht jeder. Muss nicht jeder können. Kann nicht jeder diesen Job machen. Muss nicht jeder diesen Job machen.
Fakten. Sachlich.
Gruß S.
Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass jemand seine Einstellung bei der Polizei gerichtlich durchsetzen kann.
Doch. Die Einstellung bei der Polizei unterliegt Beamtenrechtlichen Bestimmungen. Sie MÜSSEN ja auch jeden zum EAV einladen, der die schulischen und allgemeinen Voraussetzungen erfüllt.
Gruß S.
Da würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Sagt einiges aus über diese Behörde, dass sie ehrliche Menschen mit Lebenserfahrung weniger traut, als gewissen anderen Personen...
. Sagt einiges aus über diese Behörde,
Und was soll das deiner Meinung nach aussagen? Anscheinend geht man davon aus, dass der Freund des Fragestellers psychisch nicht gerade der Stabilste ist.
Und was soll das deiner Meinung nach aussagen?
Das sagt meiner Meinung nach etwas über die falschen Prioritäten aus, die man hier ansetzt. Und die falsch straffe Selektierung führt zu einer stark einseitigen Arbeitskultur.
Was dabei hinten oft raus kommt sieht man tagtäglich auf den Straßen und an den vielen Fällen polizeilicher Willkür aber auch an den Mobbing Problemen innerhalb der Behörde.
Einem Blinden Farben zu erklären halt ich für nicht zielführend - darum lasse ich es.
Mobbing - klar - NUR in dieser Behörde ... nur bei der Polizei ... wir lassen mal die Schulen, Aldi, Lidl, VW und diverse andere Konzerne - sogar FAMILIEN weg ...
Einem Blinden Farben zu erklären halt ich für nicht zielführend - darum lasse ich es.
Du kennst mich doch gar nicht und weißt auch nicht auf welche Ressourcen ich zurückgreife. Deine Aussage ist daher nicht viel wert. Aber es spricht wirklich Bände, dass oppositionelle Meinungen so abgestempelt werden. Da zeichnet sich das Polizeiumfeld schon im besonderen aus. Das ist man aber anders auch nicht gewohnt leider.
NUR in dieser Behörde ... nur bei der Polizei
Es gibt halt solche und solche Betriebe. Und bei den einen Betrieben gedeiht das Mobbing prächtig, weil es auf einen guten Nährboden fällt. Aber Mobbing ist ja auch nicht das einzige Problem.
Ja, die können frei entscheiden, wen sie nehmen.
Naja, sie können es sich leisten, auszusieben und ihr EAV so zu gestalten, daß es am Ende passt. Aber wer da durchmarschiert und Punkte macht, bekommt einen Studienplatz, ob es der Auswahlkommission nun gefällt oder nicht.
Gruß S.
Eben nicht.
Sie haben sich doch offenbar entschieden! Wen würde dein Freund den eigentlich verklagen wollen?
der meinte zu mir die zuständigen Personen die für die Personalgewinnung zuständig sind
... mit der Begründung, sie hätten ihren Beruf ausgeübt? - So funktioniert das nicht. Dein Freund ist abgelehnt worden und wird das akzeptieren müssen, wenn er unbedingt zur Polizei will kann er es ja noch mal in einem anderen Bundesland versuchen.
Wohl kaum. Denn es liegen keinerlei Hinweise vor, dass überhaupt eine psychische Krankheit bestehen könnte. Geschweige denn eine Diagnose - und das obwohl die Person in psychologischer Betreuung war und eine psychische Krankheit in diesem Rahmen dann wohl spätestens entdeckt worden wäre.