Auszahlung von Geschwistern in der Zugewinngemeinschaft?
Ich habe eine theoretische Frage, ich weiß, das ersetzt keine Rechtsberatung, aber ich würde gerne zumindest eine Ahnung von dem Thema bekommen u. habe dazu nichts im Internet gefunden.
Ich bin seit ca. einem Jahr verheiratet, wir leben in einer Zugewinngemeinschaft. Jetzt ist die Situation, dass meine Eltern ihr Haus auf entw. mich oder meinen Bruder überschreiben, bzw. es vererben wollen. Mein Bruder will das Haus nehmen und mir meinen entsprechenden Anteil auszahlen. Ich habe nachgelesen, dass Erbe u. teilw. Schenkungen nicht unter die Zugewinngemeinschaft fallen, d.h. bei einer möglichen Scheidung nicht als Zugewinn gezählt werden würden. Wie wäre es aber in diesem Fall? Würde die Auszahlung meines Bruders an mich offiziell als "Erbe" gelten?
Vielleicht war ja jemand schon mal in dieser Situation oder hat etwas in der Richtung schon mal gehört u. kann mir meine Frage beantworten.
1 Antwort
Lebzeitige Schenkungen fallen bei der Zugewinngemeinschaft in das Anfangsvermögen des Beschenkten (sofern der Schenker nicht etwas anderes festlegt). Da sich der Zugewinn als Differenz von End- und Anfangsvermögen ergibt, führt ein Geschenkt a priori zu keinen Zugewinn. Wertsteigerungen und Verluste beeinflussen allerdings den Zugewinnausgleich.
Vielen Dank, das hilft mir schon viel weiter!