Was passiert, wenn der Erbe Schenkungen verschweigt?
In einer Erbsache bin ich Pflichtteilsberechtigt. Der Alleinerbe schickte eine Liste mit dem was er geerbt hatte, die Summe für mich würde berechnet und es kam zur Auszahlung. Dieser Vorgang dauerte sage und schreibe schon 2 Jahre. Nun gut. Später erfuhr ich, das der Erbe noch Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor Tod des Erblassers erhalten hat. Und das nicht zu wenig. So meine Fragen: 1. ist das nicht strafbar irgendwie? 2. wie kann man sowas überhaupt kontrollieren 3. hab ich noch eine Chance auf mein restliches Geld zu kommen? Was kann ich machen? Komme mir gerade recht betrogen vor. Es geht um eine 5 Stellige Summe.
8 Antworten
Grundsätzlich hast du da schon Recht. Du hättest einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Es kommt auf die Art der Schenkungen an und außerdem musst du die Schenkungen beweisen. Ein Anwalt wäre da sicher hilfreich.
Bzgl. Folgen. Theoretisch könnte hier ein Betrug vorliegen. Dafür müsste den Erben Vorsatz nachgewiesen werden. Kannst auch beim Anwalt nachfragen, aber wird schwierig denk ich.
Schenkungen im Zeitraum von 10 Jahren vor dem Ableben des Erblassers sind proportional der Erbmasse zur Berechnung des Pflichtteils hinzuzurechnen. Siehe § 2325 BGB. Je nach Größenordnung dürfte die Hinzuziehung eines Anwalts ratsam sein.
Ja aber wie kann man das beweisen? Das
- Wahrscheinlich nicht, es sei denn, er wusste es und hat es dir absichtlich verschwiegen, aber das kannst du nicht beweisen.
- Ohne Schenkungsvertrag wird auch das schwer zu beweisen sein, allenfalls durch Zeugen.
- Zum Teil, nach § 2325 III wird eine Schenkung nur im ersten Jahr vor dem Tod des Erblassers voll berücksichtigt, danach wird für jedes Jahr ein Zehntel abgezogen, wonach entsprechend für Geschenke, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, nichts mehr übrig ist.
Kannst du das beweisen, dann hast du einen Ergänzungsanspruch. Liegen diese Zuwendungen mehrere Jahre zurück, also noch zu Lebzeiten des Erblassers, so werden järlich 10% der Zuwendungssumme in Abzug gebracht.
Beispiel: Hat der Erblasser 30 000.--€ an Zuwendungen bezahlt und das 5 Jahre vor seinerm Ableben, dann würde dein Ersatzanspruch 15 000.--€ betragen. ( 5 x 10% = 50% )
Dann käme es noch auf die Art der Zuwendungen /Schenkungen an.
Allerdings musst du diese Zuwendungen beweisen.
Der Erblasser wird sich schon etwas dabei gedacht haben, dass er Dich nicht zu gleichen Teilen berücksichtigt hat. Auch dass Du zu seinen Lebzeiten weniger Berücksichtigung erfahren hast als ein Anderer wird Gründe haben. Respektier das einfach und freue Dich darüber, dass überhaupt etwas an Dich geflossen ist.
Das ist zwar grundsätzlich ein moralisch positives Verhalten, jedoch hat der Gesetzgeber exakt hierfür eine eigene Rechtslage geschaffen. Siehe dazu § 2325 BGB.