Haus der Großelter an Enkelkind überschreiben?

7 Antworten

Die Großeltern können es dir mit ihrem Wohnrecht bereits jetzt mit Vorlage eines Gutachtens verkaufen. Über die Verteilung des Erlöses können sie sich dann in ihrem Testament Gedanken machen.

die Großeltern können es dir jetzt schenken mit dem Wohnrecht und du hoffst, dass sie noch lange leben. Als Enkel hast du mW einen Freibetrag von 200.000€.

Großeltern übertragen es zu ihren Lebzeiten deinem Vater, bevorzugt unter Mitwirkung der 3 Geschwister, welche gegen die Auszahlung ihres Pflichtteil auf weitere Ansprüche verzichten, sofern sie hier mitspielen würden. Anschließend kann dein Vater es dir übertragen.

Alternativ dein Vater wird laut Testament nicht befreiter Vorerbe, du Nacherbe unter Verzicht auf die Verjährung.

Der für dich mit dem wenigsten Stress verbundene Weg hängt unter anderem auch an dem Gesamtvermögen der Großeltern.

Ich würde auch noch mit einem Steuerberater sprechen.

Die Entscheidung treffen die Großeltern.

Meine Großeltern will 3/4 Kindern aus persönlichen Gründen enterben und das Haus bestenfalls an mich, den Enkelsohn abtreten.

Weshalb so umständlich - wenn den Großeltern, daran was liegt, dass du das Haus bekommen sollst, können sie es dir heute schon schenken. Nießbrauchrecht kann man dabei auch eintragen.

Und dann müssen auch keine Kinder enterbt werden.

Alles weiter wird euch dann der Notar erklären.

hoidenn 
Beitragsersteller
 04.08.2019, 18:01

Zuerst mal danke für die Antwort

Aus persönlichen Gründen wollen meine Großeltern, dass die Kinder möglichst wenig am Erbe bekommen..

Und ich möchte natürlich ebenfalls so wenig Kosten wie möglich.

Unterfranke61  04.08.2019, 18:07
@hoidenn

Was deine Großeltern hinsichtlich des Erbes machen, hat doch mit der heutigen Hausübertragung überhaupt nichts zu tun.

hoidenn 
Beitragsersteller
 04.08.2019, 18:11
@Unterfranke61

Aber muss dann nicht die eigentlichen Erben im Falle des Todes der Großeltern innerhalb der nächsten 10 Jahre auszahlen? Pflichtteil usw.?

Unterfranke61  04.08.2019, 18:14
@hoidenn

Dies ist in beiden Fällen richtig.

Nur wenn die Großeltern noch 10 Jahre leben, was ja auch möglich ist, dann wäre die Schenkung auf jeden Fall besser.

Deshalb schrieb ich ja auch, dass der Notar euch über alles weitere berät.

hoidenn 
Beitragsersteller
 04.08.2019, 18:20
@Unterfranke61

Super, dann weiss ich hierbei zumindest schonmal vorab mehr. Vielen Dank

Dein Vater (wenn er erbt) als Alleinerben einsetzen, er verzichtet dann zu Deinem Gunsten. Die restlichen Erben bekommen von Dir ihren Pflichtteil.

Hi,

ein paar Gedanken dazu, eine "Enterbung" wird wahrscheinlich nicht machbar sein, weil die Kinder den Pflichtteilsergänzungsanspruch einfordern werden, der steht ihnen gesetzlich zu.

So dass nur dieser Anspruch in Geld geschmälert werden kann. Damit nicht jeder von anderen Summen spricht, die ihm zustehen würden, wäre die erste Maßnahme, ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, welches den Wert zum Zeitpunkt der Übertragung angibt und die Summe dieses Gutachtens der notariellen Urkunde zugrunde zu legen. Dann gibt es später keinen Streit.

Wenn es zu Lebzeiten übertragen wird, verringert sich der Geldanspruch der Erben jedes Jahr um -10%, bis er 10 Jahre nach der Übertragung gänzlich verjährt.

Das ist schon mal besser für euch, als früher, da verringerte er sich nämlich nicht, sondern Verjährung trat nach 10 Jahren ein. Beispiel: auch wenn der Opa nach 9 Jahren und 11 Monaten verstorben wäre, hätten die lebzeitigen Empfänger der Zuwendung 100% an die Erben leisten müssen, so wären dann -90% bereits verjährt. Die Zeit spielt also für euch.

Eine Pflegeverpflichtung kann man eingehen, dies würde ich dem Gutachter bereits vor der Schätzung sagen, dann kann er das direkt mit einrechnen.

Das verringert den Wert des Hauses potentiell bis auf 0. Je nachdem, wie die aktuellen Zahlen sind (Pflegestufen u.s.w.) und um welche Zeiträume es geht, das weiß der Gutachter aus Tabellen besser. Wenn du so eine Verpflichtung eingehst, heißt das aber, wenn Opa pflegebedürftig würde, greift diese Regelung und frisst das Haus ggf. auf. Da müsst ihr euch was einfallen lassen, ob er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, ob ihm das recht ist, was ihm recht ist u.s.w., damit es später nicht zu Streit kommt.

Neben der Pflegeverpflichtung kannst du auch alle Stunden, die du dich um ihn gekümmert hast, um sein Leben lebenswerter zu machen, um ihm zur Teilnahme an einem lebenswerten Leben zu verhelfen, dazu gehört auch sogar gemeinsames Fernsehen :) gemeinsames Zeit verbringen, Urlaube, Theaterbesuche, was von der noch nicht eingetretenen "Pflege" zu trennen ist, gesondert in Anrechnung bringen lassen. Aus der Vergangeheit und hochgerechnet, auf seine statistische Lebenserwartung, dazu zählen auch "du hast 20 jahre den Rasen gemäht" etc. jede Stunde die du an und für dem Haus etwas gemacht hast, ist eine geldwerte Gegeleistung, die den Schenkungsanteil seiner Übertragung mindert, vorausgesetzt, es steht in der Urkunde, dass es berücksichtigst werden soll. Da kommen schnell ein paar 10 tausend € zusammen, Opas kennt man meistens sehr lange und kümmerte sich auch schon lange um sie, bevor sie einem auf diese Weise ihr Vertrauen aussprechen.

Mit "Wohnrechten" wäre ich eher vorsichtig, denn solche Rechte, wie auch Nießbrauch an einer Wohnung, verhindern eventuell den Fristbeginn der Verjährung. Das ist zwar von dir gegenüber Opa gut gemeint, aber bei Verhinderung des Fristbeginns durch das Wohnrecht, Opa gibt sein Eigentum eben nicht ganz auf, sondern behält sich Rechte daran vor, das führt dazu, dass wenn Opa nach z.B. 8 Jahren versterben würde, man immer noch genauso dastehen würde, wie am Tag der Übertragung, wobei die Erben sich die Hände reiben, während es bei laufender Frist -80% weniger geworden wären, was ihr zahlen müsstet. Daher würde ich in dem Übertragungsvertrag sogar explizit erwähnen, dass der Notar Opa belehrt hat, er könne ein Wohnrecht eintragen lassen, dass Opa dies aber nicht wünsche, weil allein sein Vertrauensverhältnis zu seinem Enkel für ihn maßgeblich sei. Dann beginnt die Verjährungsfrist auch zu laufen und die Zeit kann wieder für euch arbeiten. Du versprichst ihm natürlich unter vier Augen, dass du dich so verhältst, als würde es dieses Wohnrecht geben, das ist glaube ich logisch, aber es gibt darüber keine schriftliche Vereinbarung. Dann gutes Gelingen! Gruß