Mehrgenerationenhaus – Aufteilung – Erbe

2 Antworten

Spielt keine Rolle was ihr für die Eltern macht, leider! Deinem Bruder und dir steht jeweils die Hälfte des Hauswertes zu.Wenn deine Eltern es per Testament anders regeln wollen (z. B. Wohrecht auf Lebenszeit für sie, Versorgung durch Dich), steht deinem Bruder mindestens 25% der Hälfte des Wertes zu! (Pflichtanteil) Lasst euch vom Anwalt beraten!


Das Haus läuft derzeit noch auf unseren Vater

Was willst du da machen? Der Vater muss es nach seinem Willen überschreiben/verschenken halbe/halbe oder 30/70... - dann erst kannst du etwas tun... Bloß nicht jetzt schon Geld auf den Tisch legen, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein. Dann könnte beim Tod des Vaters der Bruder wieder ankommen...

fratz333 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:05

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort ! Und wie wäre denn dann die Vorgehensweise, wenn der Vater das Haus komplett mir überschreibt und ich dann meinen Bruder auszahle ? Wird dann vorab der Wert des Hauses/Grundstücks ermittelt und durch zwei geteilt und spielen dann die Dinge eine Rolle, wie z.B. dass ich ja dann im Haus wäre und meine Eltern noch mit versorgen würde... ist dann die Aufteilung 30:70 die Übliche ?