Auszahlung einer Immobilie bei einer Scheidung, wie wird das berechnet?
Wir haben eine Immobilie vor einigen Jahren für ca. 106.000,00 gekauft, die vergünstigt angeboten wurde und real mindestens heute 150.000,00 Wert ist. Es ist ein Mittelreihenhaus BJ1959. Beide Ehepartner stehen im Kaufvertrag, sowie im Finanzierungskredit zu 50%. Die Restschuld beträgt nun nach einigen Jahren noch ca. 75.000,00. Nun kommt es zu einer Scheidung und ein Ehepartner bleibt in dieser Wohnung, übernimmt ab dann die volle Rate von 600,00 Euro Monatlich voll, vorher wurde sie von beiden Ehepartnern zur Hälfte gezahlt. Hat der ausziehende Ehepartner nun ein Anrecht auf einer Auszahlung der bereits getilgten Summe, zur Hälfte??
3 Antworten
150.000€ ./. 75.000€ Restschuld= 75.000€ Wert des Hauses. Dieses wird durch 2 geteilt. also 37.500€ bekommt der ausziehende Partner.
Es muss natürlich geklärt werden, ob das Haus wirklich 150.000 wert ist.
Vom Verkehrswert der Immobilie (z.B. 150.000€) steht jedem Ehepartner die Hälfte zu. Das gleiche gilt für die Restschulden. Der Ex-Partner der auszieht zahlt dem verbleibenden Ex-Partner die Hälfte der Schulden, weil der verbleibende Ex-Partner die kompletten Restschulden bezahlt.
Wenn nicht verkauft wird zahlt der verbleibende Ex-Partner dem ausziehenden Ex-Partner 37.500€ und fertig.
Am Besten wäre ein Verkauf der Eigentumsanteile und ja, bei einem Verkauf bekommt der gehende Partner Geld.
Bitte auch dran denken, dass der gehende Partner aus den Darlehn bei der Bank offiziell entlassen wird. Hier muss die Bank zustimmen!
Hier kann man das nicht! Es bedarf schon einer Einigung, auf den derzeitigen Wert der Immobilie, abzüglich der Restschuld und das dann durch 2.
Grunderwerbsteuer ist für den kaufenden Partner dann nicht mehr fällig. Da lässt das Finanzamt Milde walten.....somit fallen nur die üblichen Notarkosten an.
Kann man in meinen Beispiel einen ca Betrag errechnen?