Kann ich meine Frau nach dem Marokkanischen Rech scheiden?
Wir haben in Marokko geheiratet, ich bin Palästinenser, sie ist Marokkanerin, wir leben getrennt seit 3 Monaten, sie will die Trennung/Scheidung nach dem deutschen Recht machen (oder so will ihr Anwalt). Ich will fragen bevor ich zu Anwalt gehe: wäre das möglich die Scheidung nach dem marokkanischen Recht zu machen?
4 Antworten
Wenn es tatsächlich möglich ist, dass die Ehe durch ein marokkanisches Recht geschieden wird, muss dieses Urteil in Deutschland erst anerkannt werden, wenn die Scheidung auch hier gelten soll (z. B. für eine Wiederheirat). Eine solches Anerkennungsverfahren wird hier beim Standesamt beantragt und vom Oberlandesgericht bearbeitet. Es wird dann nach deutscher Rechtsauffassung behandelt, d. h. es werden Stellungnahme von beiden Seiten eingeholt. Eine einseitige Scheidung (Verstoßung) wie in islamischen Ländern ist hier nicht ohne weiteres anerkennungsfähig.
Ich hab keine Ahnung wie das marokkanische Scheidungsrecht aussieht. Was ist denn dabei unterschiedlich zu unserem? Wenn man die Frau danach auf den Mond schießen darf wäre ich sehr dafür, aber kann mir nicht vorstellen, dass das hier in Deutschland eine Option ist.
Das scheint mir eine sehr spezielle Rechtsfrage zu sein, da würde ich dir dringend raten einen Anwalt zu fragen.
Ihr könnt Euch nach marokkanischem Recht scheiden lassen - aber nur, wenn Deine Frau damit einverstanden ist und Ihr bei einem Notar eine Vereinbarung schließt, wonach marokkanisches Recht für die Scheidung gelten soll.
Wenn ihr in einem deutschen Standesamt geheiratet habt, ist eine Scheidung nur vor einem deutschen Gericht möglich.
Habt ihr euch lediglich nach dem islamischen Recht das Ja-Wort gegeben, genügt, und das wirst du wissen, entweder von der Frau oder von dir der dreimalige Satz, dass ihr nicht mehr verheiratet sein wollt.