Diplomatische Immunität. Ist man gegen Scheidung Immun?
Hallo Community!
Ist vielleicht eine Seltsame Frage...Ich kenne mich nicht wirklich aus. Denn ich habe gedacht, dass Immunität, dass man Geschützt ist wenn man aus Beruflichen Gründen im Ausland ist und sich so Freier bewegen kann. Aber jetzt kommen mir gewisse Zweifel hoch.
In Meiner Familie ist jemand Diplomat und behauptet er sei Immun gegen den Folgen der Scheidung die auf ihn zukommen wird... Die Frau war 20 Jahre Hausfrau und es gab keine Gütertrennung. Das Haus in der er Wohnt, steht auch der Name der Eherfrau und sie verlangt die Hälfte des Wertes des Hauses und genauso die Hälfte des Vermögens seines Ex-Mannes.
Ist Er wirklich so immun? Oder hat er keine Ahnung und glaubt er wäre unantastbar?
Danke dir die die sich mit Scheidung und Recht auskennen.
LG
Sandy
3 Antworten
Nein, das hast du falsch verstanden. Für eine Scheidung gibt es keine Immunität.
Da gilt das ganz "normale" Recht, auch auf den Vermögensausgleich etc. Wenn das Haus ihr gehört, dann muss SIE ihn auszahlen, denn dann gehört es ihr. Ihm steht dann nur der halbe Wertzuwachs zu, den das Haus ggf. erlangt hat.
Sie soll sich einen Anwalt nehmen, der wird schon alles für sie regeln und der Diplomat kann sich dann immun fühlen, so viel er möchte- nur eben nicht im Familienrecht.
Dein Hinweis bezieht sich auf strafrechtliche Verfolgungen, dazu gehört auch ggf. Einziehung von Geld- das geht im strafrechtlichen Sinne dann nicht.
Im Familienrecht ist das anders, da wird er nicht anders behandelt als der Müllmann, die Reinigungskraft oder ein CEO.
Danke für die Ausführliche Antwort! :)
Die diplomatische Immunität schützt den Diplomaten vor strafrechtlicher Verfolgung in dem Land in das er entsendet wird, nicht aber vor Familien- oder Zivilrechtlichen Forderungen in seinem Heimatland.
Meinst du den Passus mit dem Vermögen? Das gilt nur für strafrechtliche Verfolgungen. Einziehung z.B.
- Dies gilt auch für Familienmitglieder.
Dieser Punkt hat mich etwas verwirrt. Aber ich habe es jetzt verstanden, dank einer Ausführlicheren Antwort :)
Für Familienangehörige gilt auch, dass sie nicht verhaftet werden dürfen und nicht der Strafjustiz unterstehen und nicht als Zeugen aussagen müssen.
Die Immunität schützt nur vor strafrechtlicher Verfolgung.
Aber du glaubst och wohl selbst nicht, dass ein Diplomat das nicht wüsste.
Danke! Der Diplomat in meiner Familie ist etwas seltsam gestrickt.. Da ich keine Ahnung habe, und ich gerade einen Artikel gelesen habe und diese Punkte entdeckt habe, wurde ich etwas unsicher .. Vielleicht habe ich aber auch den Artikel auch nicht wirklich verstanden..
- Diplomaten in Deutschland genießen Immunität und unterstehen nicht der deutschen Strafjustiz.
- Diplomaten dürfen weder festgehalten noch verhaftet werden.
- Es gibt keine Verpflichtung, als Zeugen auszusagen.
- Dies gilt auch für Familienmitglieder.
- Durchsuchungen und Beschlagnahmungen der Wohnung sind nicht erlaubt.
- Vermögen der Diplomaten sind unantastbar.
- Diplomaten sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern befreit.
https://www.t-online.de/leben/id_81462850/was-duerfen-sich-diplomaten-wirklich-erlauben-.html
Dabei geht es um ausländische Diplomaten in Deutschland-
Als ich diesen Artikel gelesen habe... Würde ich etwas unsicher. Was sagst du dazu?
https://www.t-online.de/leben/id_81462850/was-duerfen-sich-diplomaten-wirklich-erlauben-.html