Diplomatische Immunität. Ist man gegen Scheidung Immun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das hast du falsch verstanden. Für eine Scheidung gibt es keine Immunität.

Da gilt das ganz "normale" Recht, auch auf den Vermögensausgleich etc. Wenn das Haus ihr gehört, dann muss SIE ihn auszahlen, denn dann gehört es ihr. Ihm steht dann nur der halbe Wertzuwachs zu, den das Haus ggf. erlangt hat.

Sie soll sich einen Anwalt nehmen, der wird schon alles für sie regeln und der Diplomat kann sich dann immun fühlen, so viel er möchte- nur eben nicht im Familienrecht.

Dein Hinweis bezieht sich auf strafrechtliche Verfolgungen, dazu gehört auch ggf. Einziehung von Geld- das geht im strafrechtlichen Sinne dann nicht.

Im Familienrecht ist das anders, da wird er nicht anders behandelt als der Müllmann, die Reinigungskraft oder ein CEO.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sandy200 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 21:31

Danke für die Ausführliche Antwort! :)

Die diplomatische Immunität schützt den Diplomaten vor strafrechtlicher Verfolgung in dem Land in das er entsendet wird, nicht aber vor Familien- oder Zivilrechtlichen Forderungen in seinem Heimatland.

Sandy200 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 20:19

Als ich diesen Artikel gelesen habe... Würde ich etwas unsicher. Was sagst du dazu?

  • Diplomaten in Deutschland genießen Immunität und unterstehen nicht der deutschen Strafjustiz.
  • Diplomaten dürfen weder festgehalten noch verhaftet werden.
  • Es gibt keine Verpflichtung, als Zeugen auszusagen.
  • Dies gilt auch für Familienmitglieder.
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmungen der Wohnung sind nicht erlaubt.
  • Vermögen der Diplomaten sind unantastbar.
  • Diplomaten sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern befreit.

https://www.t-online.de/leben/id_81462850/was-duerfen-sich-diplomaten-wirklich-erlauben-.html

sassenach4u  27.02.2020, 20:41
@Sandy200

Meinst du den Passus mit dem Vermögen? Das gilt nur für strafrechtliche Verfolgungen. Einziehung z.B.

Stadewaeldchen  27.02.2020, 21:06
@Sandy200
Was sagst du dazu?

Nichts davon widerspricht dem was ich gesagt habe, oder?

Sandy200 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 21:18
@Stadewaeldchen
  • Dies gilt auch für Familienmitglieder.

Dieser Punkt hat mich etwas verwirrt. Aber ich habe es jetzt verstanden, dank einer Ausführlicheren Antwort :)

Stadewaeldchen  27.02.2020, 21:53
@Sandy200

Für Familienangehörige gilt auch, dass sie nicht verhaftet werden dürfen und nicht der Strafjustiz unterstehen und nicht als Zeugen aussagen müssen.

Die Immunität schützt nur vor strafrechtlicher Verfolgung.

Aber du glaubst och wohl selbst nicht, dass ein Diplomat das nicht wüsste.

Sandy200 
Beitragsersteller
 27.02.2020, 20:18

Danke! Der Diplomat in meiner Familie ist etwas seltsam gestrickt.. Da ich keine Ahnung habe, und ich gerade einen Artikel gelesen habe und diese Punkte entdeckt habe, wurde ich etwas unsicher .. Vielleicht habe ich aber auch den Artikel auch nicht wirklich verstanden..

  • Diplomaten in Deutschland genießen Immunität und unterstehen nicht der deutschen Strafjustiz.
  • Diplomaten dürfen weder festgehalten noch verhaftet werden.
  • Es gibt keine Verpflichtung, als Zeugen auszusagen.
  • Dies gilt auch für Familienmitglieder.
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmungen der Wohnung sind nicht erlaubt.
  • Vermögen der Diplomaten sind unantastbar.
  • Diplomaten sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern befreit.

https://www.t-online.de/leben/id_81462850/was-duerfen-sich-diplomaten-wirklich-erlauben-.html

DerHans  27.02.2020, 21:59
@Sandy200

Dabei geht es um ausländische Diplomaten in Deutschland-