Muss mein Ex mir die Wohnungseinrichtung etc. finanzieren?
Hallo zusammen,
mein Partner hat sich von mir getrennt (waren nicht verheiratet) und wir haben eine gemeinsame Tochter die vor 3 Wochen 2 Jahre alt geworden ist.
Mein Ex-Partner behält seine/unsere Wohnung und ich ziehe um mit unserer Tochter.
Mein Ex-Partner zahlt mir den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt für mich (bis unsere 3 Jahre alt ist) aus.
Ich habe keine Ersparnisse und bin wegen unserer Tochter aktuell (noch) nicht (wieder) berufstätig.
Muss mein Ex-Partner mir nun auch die Kaution meiner neuen Wohnung und auch die neue Einrichtung bezahlen? Dafür habe ich ja selbst gar kein Geld :-/
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
18 Antworten
Nein, Versuch beim Jobcenter was zu kriegen. Thema Erstausstattung.
Gibt es in der alten Wohnung etwas, das dir gehört? Oder vielleicht braucht er manches nicht
Ob er es MUSS, ist eine ganz seltsame Frage. Richtig wäre zu fragen, ob er dazu überhaupt in der Lage ist? Wärst du denn umgekehrt überhaupt in der Lage, die bisherige Wohnung zu übernehmen?
Du kannst aber auf dem Sozialamt eine Erstausstattung beantragen. Wobei die Möbel für das Kinderzimmer ja vorhanden sein müssten. Dafür hat dein Partner ja wohl keine Verwendung mehr.
Ich habe keine Ersparnisse und bin wegen unserer Tochter aktuell (noch) nicht (wieder) berufstätig.
Dann musst du zum Sozialamt gehen und dort um eine Ersteinrichtung ansuchen. Dein Ex Partner ist dafür nicht zuständig.
Nein das muß er nicht. Wenn ihr gemeinsame Anschaffungen gemacht habt, wird geteilt. Oder man einigt sich auf einen Ausgleichsbetrag.
Für dein zukünftiges Leben ist er abgesehen von eventuellem Unterhalt nicht zuständig.
Natürlich nicht