Kostenfestsetzungsantrag - Scheidung -
Hallo ihr Lieben,
ich bin momentan einfach nur verzweifelt und suche nun hier einen Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Und zwar bin ich in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.. in einem Betrieb, wo ich mir meistens alles selbst beibringen muss..
Nunja, seit Wochen liegt auf meinem Schreibtisch der Auftrag ''Kostenfestsetzungsantrag''. Dieses Wort sagt mir leider gar nichts und ich weiß mir auch einfach nicht mehr zu helfen.
Zudem habe ich dann auf meinem Schreibtishc die gewisse Akte liegen, in der es um eine Scheidung ging - beide kein VKH.
''überprüfen wir, ob Sie eventuell noch Gerichtskosten der Gegenseite erstattet bekommen - bitte teilen Sie uns hierzu mit, welche Gerichtskosten eingezahlt worden sind und ob Sie von Gericht evtl. etwas zurück gestattet bekommen haben", war die Mitteilung. Zudem habe ich dann natürlich die Belege in welcher Höhe Gerichtskosten der Mandantschaft gezahlt wurde.
Ich habe nun leider gar keine Ahnung, wie und ob man einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellt. Wenn man im Betrieb fragt, wird keinem geholfen und es wird nur verlangt, dass ich es nun endlich durchführe. In der Schule sind wir leider auch noch nicht so weit, sodass ich dort schlauer werde. Eine Vorlage aus einem anderen Fall habe ich leider ebenfalls nicht.
Ich hoffe hier einfach, dass mir einer schnell und einfach helfen kann.
Liebe Grüße. Nina.
3 Antworten
In Scheidungsverfahren werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. das Kostenfestsetzungsverfahren ist recht simpel, da es sich nur auf die Gerichtskosten und nicht auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Die gerichtliche Kostenrechnung sollte zu dem Verfahren schon vorliegen. Dann schaust du nach, wieviel der vorgeschossenen Gerichtskosten mit dem Erstattungsanspruch gegenüber dem anderen Beteiligten verrechnet wurden (alternativ die Hälfte der gesamten angefallenen Gerichtskosten) und beantragst, diese gegen den anderen Beteiligten festzusetzen. Ohne Musterantrag wird das aber wohl nichts werden, weswegen du dich vielleicht an eine Kollegin aus der Berufsschule wenden solltest, wenn dir deine direkten Kollegen nicht weiterhelfen können. Eine andere Möglichkeit wäre es, in alten Akten nach solchen Anträgen zu schauen.
Dein Betrieb ist doch (mit) dafür zuständig, dass Du das lernst! Nimm Dir also diese Akte, geh zu demjenigen im Betrieb, der dort Dein Ausbilder ist, und sage ihm, dass Du einfach nicht damit klarkommst und das jetzt mit ihm zusammen machen möchtest.
Es kann nicht sein, dass Du das wochenlang vor Dir her schiebst. Denn gerade in einer Anwaltskanzelei gibt es doch oft Fristen, die nicht versäumt werden dürfen.
Und es kann auch nicht sein, dass Dir niemand hilft. Dann sollen sie keine Auszubildenden einstellen. Niemand sollte voraussetzen, dass Du das alles beim ersten Mal allein kannst.
Das ist nicht das, was man von einem Ausbildungsbetrieb erwarten sollte...
weiß ich, hilft mir nun auch nicht weiter.
''Kostenfestsetzungsantrag''. Dieses Wort sagt mir leider gar nichts und ich weiß mir auch einfach nicht mehr zu helfen.
Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass du den Begriff noch nie gehört hast. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dir niemand hilft.
Ein Kostenfestsetzungsbeschluß wird selbstverständlich beim Gericht beantragt. Wo denn sonst???
Ja, und diesen soll ich erstellen/beantragen! Meine Frage war nicht WO man ihn stellt, sondern WIE!!!
habe ich bereits schon öfters getan und auch gesagt, dass ich damit nicht zurecht komme. Man bekommt immer nur gesagt "Sie schaffen das schon".