Scheidung in Polen obwohl beide Ehegatten in Deutschland leben und arbeiten,erneute Kindsunterhalt Klage aber in Deutschland möglich ?
Guten Morgen ;) ich scheide mich von meinem Mann , wir sind beide polnische Staatsbürger die Scheidung soll in Polen nach polnischer Recht gemacht wird. Mein Mann arbeitet und lebt in Deutschland auch wie ich mit unseren Kindern und möchtet für unsere Kinder so wenig Unterhalt wie es geht schaffen damit er nur paar Euro zahlen kann.. in Polen wird keine Düsseldorfer Tabelle in Betracht gezogen.. und das mindestens Unterhalt liegt da bei 400zl also ungefähr 115 Euro für ein Kind , er sollte sich schämen so wenig Geld für Kinder zu zahlen. Sollte das Gericht aber so wenig entscheiden kann ich dann in Deutschland eine Klage machen wenn es nach polnischer Recht gemacht wurde und er polnischer Staatsbürger ist aber in Deutschland arbeitet und lebt?
7 Antworten
Wenn Du hier Deinen festen Wohnsitz hast, dann gilt deutsches Recht.
Du kannst ihn hier auf Unterhalt verklagen.
Du kannst beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um Berechnung und Eintreibung des Kindesunterhalts.
Das sollte keine Rolle spielen da es EU ist.
Der Unterhalt muss den Lebensbedingungen des Landes, in dem die Kinder leben angepasst werden.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/
die Kinder sind nicht im Ausland - alle Beteiligten sind in in D
Man spürt förmlich, wie dir die Geldgeilheit aus allen Poren trieft. Ich hoffe, dein Mann wird einen verflucht guten Anwalt kriegen, damit absolut nur das mindeste und unterste angerechnet wird, damit Frauen wie du auch gezwungen werden, gefälligst vernünftig zu arbeiten und nicht den Unterhalt des Mannes zu verprassen.
Allein schon das weibliche "ich will" stößt mir sauer auf! Es ist gesetzlich geregelt und sie hat sich gefälligst mit dem zufrieden zu geben, was sie vom Gesetz her kriegt und eigentlich sollte sie noch "danke" sagen!
Das ist das Geld des Kindes und sie will genau das: was ihr gesetzlich zusteht.
Blabla.....Frauen wie ihr steht ein feuchter Fuzzi zu!
Dummes gelaber! 😂 Wollte er Kinder dann muss er voll dazu stehen, Geld ist für Kinder nicht für mich , und sollte ich nur Geld wollen hätte ich auf trennungsgeld nicht verzichtetest ich aber getan habe also bitte 😅 Ich kämpfe nur für das was meinen Kindern zusteht und nicht paar Euro geben selber Geld voller Geld haben und die Kinder am arsch haben.
MIndestunterhalt ist in der DD geregelt. Und der ist königlich! Das wird dir ja wohl reichen!
Das will ich auch deutsches nicht polisches 100e mindestunterhalt . Gut lesen zu können wäre ja Vorteil
Korrekte mache deutsch iste auch gute Vorteil!
Du hast keine Ahnung, was Kinder kosten, oder?
Sie denken im Moment völlig falsch. Anspruch auf den Kindesunterhalt hat das Kind und nicht Sie. Das Kind ist eine eigene natürliche Person. Das Kind hat mit der Scheidung so erstmal Nichts zu tun und muß seinen Unterhaltsanspruch vertreten durch den betreuenden Elternteil unabhänig von der Scheidung der Eltern in Deutschland gelten machen.
Sie können für das Kind auch beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dann wird das Kind beim Unterhalt vom Jugendamt vertreten.
nur hat das deutsche Jugendamt vor einem polnischen Gericht nichts zu suchen .....
Dumm nur, dass alle beteiligten Personen in Deutschland leben und somit das hiesige Recht anzuwenden ist.
Ich meinte mit meine Frage nur das ,ob ich mit Urteil aus Polen mit UnterhaltsSumme von der ich wahrscheinlich nicht zufrieden werde eine Klage dann in Deutschland machen kann? Wir wohnen und arbeiten schließlich in Deutschland 🤔 Er bekommt deutsches Gehalt und die Kinder leben in Deutschland und gehen da zur Schule ..warum sollten die dan leiden.. polnisches Unterhalt und das so gering bekommen obwohl die in pl nicht wohnen und der Vater mehr abzubitten hat. Die sollten eigentlich deutsches Unterhalt erhalten wenn ale beteiligen in de leben .. nur sagt er mir dass ich ihn in Deutschland nicht verklagen kann da er Pole ist😱. Jetzt bin ich verwirrt .. Dafür ist diese Düsseldorfer Tabelle für Kinder und von Einkommen der Elternteil abhängig damit jeder würdig behandelt wird ..
Selbstverständlich kannst Du hier klagen, ihr wohnt hier.
Da ist das polnische Recht gar nicht für euch zuständig. Wundert mich, dass ihr in Polen geschieden werdet, ihr lebt ja hier.
ihr seid in Dland gemeldet - die Scheidung wird in Dland durchgeführt. Immer dort wo der Lebensmittelpunkt ist.
Nach EU-Recht kann man sich das aussuchen. ROM III heißt die Verordnung, glaube ich.
Ich hätte es auch gerne in Deutschland gehabt nur ist die ScheidungsKlage in Polen eingereicht und ichs nicht mehr änderen kann😩
Rom III gilt nur bestimmte Staaten - nicht für Polen
Bitte?
Weil sie den ganz normalen Unterhalt fürs Kind haben will ist sie geldgeil?