wie wird eine Ladung für Scheidungstermin verschickt?

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Hallo Schnitte78, also ich mußte nicht Unterschreiben, habe die Ladung vom Gericht einfach zugeschickt bekommen und von meinem Anwalt. Aber das Gericht hat möglichkeiten die Adresse vom Ex rauzzubekommen.

Die Mutter darf die Post nicht annehmen, wenn ihr Sohn nicht mehr bei ihr wohnt und somit auch nicht die Zustellung unterschreiben.

Der Postbote darf die Zustellung auch nicht in den Briefkasten werfen, wenn er niemanden antriftt und der Name des Sohnes nicht auf dem Briefkasten bzw. an der Klingel steht.

Falls der Postbote die Post trotzdem eingeworfen hat, soll sie diese beim nächsten Postamt abgeben und reklamieren.

Das Gericht sollte Bescheid wissen, dass der Sohn nicht mehr unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist. Es ist Sache des Antragstellers des Verfahrens bzw. des weiteren Beteiligten, die Anschrift zu ermitteln. Das Zivilgericht ist im Gegensatz zum Strafgericht bzw. zur Staatsanwalt keine Ermittlungsbehörde. Das Familiengericht ermittelt nur, wenn z. B. kurz vor einem Termin die Post unzutellbar zurückkommt, damit der Termin nicht platzt.

Der Brief wird üblicherweise persönlich zugestellt und der Empfang ist zu bestätigen.

Er muss unterschreiben. Die Ladung liegt 14 Tage bei der Post zur Abholung und gilt dann als zugestellt.

Schnitte78 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 13:26

weiß es noch jemand? Habe jetzt zwei verschiedene Antworten

Es wird nur eingeworfen und gilt somit als rechtskräftig zugestellt!!!