werden Eigenleistungen angerechnet bei Auszahlung nach Trennung?
Vor 2 Jahren war die Scheidung. Das Haus das ich damals von meinen Eltern geerbt hatte habe ich zur Hälfte vor dem Umbau meinen ex mann geschenkt. Nun zieht er aus und das Haus übernehme wieder ich. Er will die Hälfte vom Wert vom Haus und berechnet mir seine eigenleistungen mit 55000€. Klar haben wir viel oder Er selber gemacht aber er hat ja auch über 20 Jahre darin gewohnt. Kann er diese voll anrechnen.? Danke für eine Antwort.
1 Antwort
Eigenleistungen können angesetzt werden, denn die Wertsteigerung fällt ja in den Zugewinn. Allerdings kann der Ehemann die Eigenleistung nur zu 50% ansetzen. Denn sie wird unter den Partnern aufgeteilt.