Zwischenprüfung oder Gerichtstermin?
Ich habe demnächst meine Abschlussprüfung Teil 1 (zählt 40% meines Gesellenbriefes. Daher sehr wichtig!), am gleichen Tag jedoch auch ein Gerichtsverfahren! Der Termin ist erst in 19 Tagen, der Zeitraum ist eigentlich groß genug um etwas zu verschieben. Bloß: Kann ich das Gerichtsverfahren (Jugendgericht) wegen einer Prüfung verschieben? Könnte Kopie der Vorladung der Abschl.-Prüfung an das Gericht senden.. aber werden sie mir das gestatten den Termin zu verschieben? Wenn sie das NICHT tun: Was geht vor? Wenn das Gericht vorgeht bekommt mein Arbeitgeber davon Wind (muss Entschuldigung (Gerichtsvorladung) vorlegen und dann sieht er's) und ich bin raus aus der Ausbildung, oder habe meinen kompletten Ruf weg!
6 Antworten
Ich würde an deiner Stelle mich mit dem Gericht in Verbindung setzen und ihnen sagen, daß du eine Abschlußprüfung hast und bittest um einen neuen Termin. Dies müßtest du aber schnellstens tun, damit auch noch Zeit ist alle geladenen Gerichtsteilnehmer zu informieren. Sollte es nicht möglich sein, dann mußt du schon mit deinen Arbeitgeber einen neuen Termin zur Prüfung vereinbaren. Ich wünsche dir in beiden Fällen viel Glück und alles Gute. Liebe Grüße von bienemaus63
Für die nette und gute Bewertung möchte ich mich ganz herzlich bei dir bedanken. Hast mir eine große Freude gemacht. D a n k e ! Liebe Grüße von bienemaus63
Der Gerichtstermin hat Vorrang, dein Arbeitgeber wird aber nicht erfahren, weswegen du vor Gericht warst. Auch nicht ob als Angeklagter oder Zeuge. Und du kannst natürlich nachfragen, ob der Termin verschoben werden kann und wie du das beantragen kannst.
Das Beste wird sein, wenn Sie die zuständige Geschäftsstelle des Gerichtes anrufen und Ihre Terminschwierigkeit schildern. Dort wird man Ihnen sagen, unter welchen Bedingungen Sie nicht kommen müssen, oder ob Ihr Erscheinen zwingend notwendig ist. Natürlich hängt das besonders davon ab, ob Sie Zeuge oder Beklagter sind. Wahrscheinlich ist es möglich, dass durch Vorlage der Nachricht bzgl. des Prüfungstermines einer Verlegung des Gerichtstermines zugestimmt wird. Also sprechen Sie mit der Geschäftsstelle. Viel Glück
Der Gerichtstermin hat auf jeden Fall Vorrang.
Vielleicht wird aufgrund der Prüfung eine Ausnahme gemacht - dies muss aber schriftlich beantragt werden.
Ich musste Mal als Zeuge aussagen vor Gericht. ist vermutlich nicht das gleiche wie bei dir, aber ich musste meinem Arbeitsgeber nur eine Bestätigung vom Gericht holen, das ich da war und dann war's das. Ich musste niemandem sagen warum ich vor Gericht war. Also sollte dein Arbeitsgeber auch nicht wissen warum du dort bist. Aber Gericht geht immer vor.