Anspruch auf erstausstattung nach erwerb der Möbel

4 Antworten

Habt ihr noch alle Rechnungsquittungen? Sonst könnte man ja behaupten, die Möbel teurer gekauft zu haben...

Im Nachhinein Geld zu bekommen, ist sicher schwieriger, als wenn man vorher einen Antrag stellt!

nad2206 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 19:53

Klar, wir haben alle Rechnungen. Müssen ja auch feststellen wie lange wir was zu zahlen haben. Nicht nur die Rechnungen sind da auch die Finanzierungsunterlagen.

Haben wir ein recht auf erstausstattung oder nicht?

Nein .. sehr wahrscheinlich nun nicht mehr.

Ihr habt das ohne Amtshilfe geregelt, konnte den Bedarf ohne Amtshilfe decken und habt zudem das Vergabeprocedere nicht geklärt - Gutschein, Bargeld, Einzelabrechnung, Pauschale (btw. der Betrag ist in jedem Fall gedeckelt und das Geld reicht i.d.R. nur für gebrauchte Möbel bzw. das Billigste vom Billigsten) - und werdet nun mutmaßlich in die Röhre schauen.

Ich habe auch mal einen Antrag auf Erstausstattung stellen müssen, weil ich zu Hause ausgezogen worden bin. Da hatte ich ja schon einige Möbel... sowas wie ein Bett und einen Schrank z.B ich habe alles aufgeschrieben, was ich nicht hatte (Küche, Sofa, Waschmaschine etc.). Für die fehlenden Möbel habe ich noch Geld bekommen. Das waren damals so um 500 €. Und das obwohl ich zwischen Antragstellung und bis der Typ bei mir war ein Sofa bekommen habe. Das Streichen die dann wohl aus der Liste...

Ich wäre an eurer Stelle das nächste mal aber ein bisschen vorsichtiger mit dem Ratenkauf, wenn ihr euch nicht sicher seid, dass ihr das Geld dafür habt oder bekommt....

LG, blurry