Kündigung in der Zukunft?
Hallo,
ich hätte mal ein Frage zum Thema kündigung und konnte leider darauf keine passende Antwort finden.
Wie ist der Ablauf einer Kündigung in die Zukunft?
Ich besitze eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Ich wollte heute, am 11.07 meine Kündigung abgeben, damit der Vertrag fristgerecht mit Ablauf des 31.08 beendet wird.
Wäre dies so möglich oder soll ich wohlmöglich noch bis Ende Juli mit der Abgabe warten?
10 Antworten
Klar kannst du schon heute zum 31.08 kündigen. Es besteht nur die "Gefahr", dass der AG dich dann noch zum 15.08 kündigst. Allerdings muss das dann ein sehr komischer AG sein und mir ist so ein Fall bisher nicht bekannt.
Zunächst einmal. Man kann immer früher kündigen, nur nicht später. Mit dem Kündigungsschutz hat das nichts zu tun. Als Arbeitnehmer kannst du jeden Job kündigen. Es gibt ein Grundrecht auf freie Berufsausübung.
Einen Grund würde ich im Kündigungsschreiben nicht angeben, weil Kündigungsschreiben immer unmissverständlich formuliert werden sollten. Ich würde hier immer die Form waren, am besten anhand einer Vorlage, die von einem seriösen Anwalt ins Internet gestellt wurde.
Ich persönlich würde die Kündigung heute noch abgeben, es sei denn, du bist noch nicht ganz sicher, ob du kündigen willst. Dadurch kannst du dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, sich darauf einzustellen. Es macht einen guten Eindruck.
Die Kündigung muß dem AG spätestens 4 Wochen vor Vertragsende zugehen.
Das bedeutet nicht das man nicht schon 6 Wochen vorher kündigen kann.
4 Wochen ist die Mindestfrist, du kannst noch früher als 4 Wochen selbstverständlich kündigen.
Wenn Du nicht mehr in der Probezeit und schon länger als sechs Monate im Betrieb bist, kannst Du Deine Kündigung zum 31. August jetzt schon abgeben.
Wenn Du noch keine sechs Monate dort arbeitest greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen und Dein AG hätte die Möglichkeit Dir z.B. morgen die Kündigung zum 15. August zu geben, was ja wahrscheinlich nicht von Dir gewünscht ist.
Dein AG muss Deine Kündigung auf alle Fälle spätestens am 3. August erhalten. Die Frist von 28 Tagen fängt dann am 4. August an zu laufen und der 31. August ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Beantrage im Kündigungsschreiben gleich den Freizeitausgleich für evtl. vorhandene Überstunden und Resturlaub und verlange ein qualifiziertes Zeugnis.
Lass Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen.