Wohnung gekündigt, Kündigung zurückziehen?
Hallo, wenn die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt und man sich dann z.b. nach 2 Monaten entscheidet, dass man doch nicht raus will was passiert dann? Kann man die Kündigung zurückziehen?
Liebe Grüsse
9 Antworten
Das Zurückziehen der Kündigung muss vorher oder zeitgleich mit der Wohnungskündigung bei ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung eintreffen. Im Streitfall müssen sie nachweisen, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wurde und die Erklärung zugegangen ist.
https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/558-kuendigung-widerruf-mieter.html
Wenn der Vermieter zustimmt, ja.
Anspruch hast du aber keinen darauf.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Nein. Gekündigt ist gekündigt.
Mann kann aber versuchen mit dem Vermieter zu reden ob die Möglickeit besteht doch wohnen zu bleiben.
Falls er noch keinen neuen Mieter hat könnte das vielleicht klappen.
Das kann man nicht. Aber wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dann ist das kein Problem.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Kannst du versuchen, nur möglich wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Was er nicht muss