Was bedeutet "§ 545 BGB wird ausgeschlossen" im Klartext?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohnung und hatte bislang einen sog. "Nutzungsvertrag". Dieser wurde nun umgeschrieben in einen regulären Mietvertrag. Darin steht: "(...) Der Vermieter ist nicht damit einverstanden, dass eine Verlängerung des Mietverhältnisses eintritt, wenn der Mieter nach Ablauf der Vertragszeit oder einer gewährten Räumungsfrist die Wohnung weiterhin benutzt; d. h. § 545 BGB wird ausgeschlossen." Was heißt das jetzt genau auf deutsch?? Kann mir das bitte jemand genau erklären! Wäre ich sehr dankbar für!!! ;-)
5 Antworten
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses.
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
- für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
- für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Der Vermieter will also eine stillschweigende Vertragsverlängerung ausschließen.
Ich frage mich jetzt gerade, ob er nicht trotzdem innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende widersprechen muss, wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist und Sie die Mietsache nicht zurückgegeben haben.
Danke für die Info.
Das steht doch da: Das sich der Mietvertrag nicht verlängert, wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht...
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt 1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs, 2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Das du damit rechnen kannst, das wohl dein Vermieter bald Eigenbedarf anmelden wird und du ausziehen musst.
Quatsch, das ist eine Standardklausel in jedem Mietvertrag, die den Vermieter davor schützt, dass die widerrechtliche Besetzung der Wohnung durch den Mieter nach Ende des Mietvertrags das Vertragsverhältnis verlängert. Mit Eigenbedarf hat das rein gar nichts zu tun...
Wenn man keine Ahnung hat...
Ist das ein befristeter Mietvertrag?
Nein, muss er nicht, die Vertragsverlängerung kann bereits im Mietvertrag ausgeschlossen werden, das ist möglich und wirksam, und eigentlich auch Standard in jedem guten Formular. Er muss eine Willenserklärung nicht zweimal äußern, damit sie wirksam wird...