Beifahrer als Zeuge?
Hallo,
Folgende Situation:
Ein Auto hält auf einem Parkplatz auf der Farhbahn an, um in eine Parklücke zu fahren, wo gerade ein anderes Auto ausparkt. Ein Motorradfahrer steht etwa einen Meter hinter dem Auto. Das Auto fährt plötzlich rückwärts und fährt dem Motorrad auf den Vorderreifen. Das Motorrad hat keinen Schaden, an dem Auto ist jedoch ein leichter Schaden festzustellen. Der Autofahrer sagt der Polizei, der Motorradfahrer wäre ihm hinten reingefahren, als er (das Auto) stand. Im Auto sitzen 2 Beifahrer. Der Motorradfahrer hat keinen Sozius, oder ähnliches, erzählt aber das Gegenteil der Geschichte des Autofahrers (er erzählt sie, wie anfangs bereits geschildert). Es gibt keine Zeugen des Unfallgeschehens.
Meine Frage:
- Sind die 2 Beifahrer als Zeugen zugelassen, vor Gericht?
- Wem rechnet ihr die besten Chancen vor Gericht aus?
3 Antworten
Tja, sicher sind die Beifahrer als Zeugen zugelassen. Stellt sich nur die Frage, ob sie sich vor Gericht auch auf eine Falschaussage einlassen - denn die kann dann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. :D
Die besseren Chancen rechne ich daher vor Gericht dem Biker zu, denn die "Zeugen" werden sich in Widersprüche verstricken bzw. gleich umkippen, vor allem weil sie u. U. gar nicht mit einem Prozess gerechnet haben. ;)
Lügen haben bekanntlich kurze Beine.^^
Der Biker hätte allenfalls dann eine kleine Mitschuld, wenn er nicht gehupt hat.
Vielen Dank für den Stern. ;)
Wenns kein Verwandter ist, gilt der Beifahrer als Zeuge. Wenn die Reifenspuren am Auto genau fotografiert wurden, müsste die Streifrichtung erkennbar sein. Ansonsten hast du schlechte Karten.
Das ist jedenfalls ein Plupunkt für den Motoradfahrer .. ähm .... -steher ....
Okay, danke.
- Klar
- Anhand von Bremsspuren können Gutachter feststellen wer wie schnell gefahren ist und ob die Geschichte stimmig ist.
Selbst wenn sich ein Beifahrer schon mit seiner Aussage in Widersprüche verwickelt hat, also die nicht mit der, des Fahrers übereinstimmt?