Auswahlverfahren nicht bestanden (Polizei) Klage/Anfechtung sinnvoll?
Hallo liebe Community,
aufgrund einer Farbenblindheit (Wert über 2,0) beim Anomaloskop wurde ein Kollege von mir ausgeschlossen im Polizeibewerbungsverfahren.
Ein befreundeter Polizist meinte, er soll dagegen vorgehen und die Prüfung eines Härtefalls beantragen.
Hat sowas Aussicht auf Erfolgt?
8 Antworten
Meines Wissens kommen "Härtefall-Regelungen" nur zur Anwendung, wenn ein theoretisch zustehender Rechtsanspruch wegen Verstoßes gegen bestimmte
Formalregeln nicht mehr besteht, z.B. Nichtbeachtung von Terminen, fehlende Dokumente usw.
Ich bezeifle, daß in Deinem Fall ein "Härtefall" gegeben ist. Du hast schließlich keinen Rechtsanspruch auf Einstellung in den Polizeidienst.
Es gibt bei der Polizei nun mal gewisse Anforderungen/Voraussetzungen/Grenzwerte etc. an die Bewerber, die eingehalten respektive erfüllt werden müssen, um als Diensttauglich eingestuft zu werden. Da es in deinem Fall keine Ermessenfrage oder Einzelfallentscheidung ist, ist eine Klage/Anfechtung Aktion Sinnlos. Bei einen Wiederruf wäre deine Aussicht auf Erfolg gleich Null.
Bei diesen Tafeln bekommt man 5 vorgelegt und muss 3 erkennen. Man geht davon aus, dass der Quotient höher als 2 ist, wenn man weniger erkennt.
Aber eine Garantie ist das nicht. Man könnte also eine genaue Messung machen. Liegt der Wert dann tatsächlich außerhalb der Toleranz, ist das Urteil natürlich unumstößlich.
Es ist wie mit Dioptrien und Visus.
In einer anderen Frage fragt der FS, ob sich diese Untersuchung LOHNT.
Für mich würde sich die Frage nach dem Lohn nicht stellen, wenn ich etwas WILL, aber das muss er wissen ....
Zunächst mal: die Antworten ändern sich nicht, ganz egal, für WEN du fragst ....
Widerspruch ist ein gültiges Rechtsmittel und kostet so ja erstmal nichts. Aber was bringt's?
Der Toleranzbereich ist Fakt. Was soll da ein Härtefall sein? Wenn auch ein Gutachten einen Anomaliewert von 2,0 und höher ergibt, bleibt die PDU bestehen.
Würde man ihm trotz dieser Werte eine Stelle geben, hätten alle anderen mit der gleichen Schwäche und Ablehnung ebenfalls einen Anspruch darauf. Das ganze EAV wäre anfechtbar.
Man müsste keine Grenzwerte definieren, wenn man bereit wäre, sie zu ignorieren.
Sinnvoll ist der Widerspruch erst dann, wenn man ein Gutachten vorweisen kann, welches einen Wert innerhalb des Toleranzbereiches bescheinigt.
Gruß S.
Versuch macht Klug, allerdings schätze ich die Chancen auf fast Null ein. Letztendlich gibt es bei der Polizei ja schon einen gewissen Toleranzbereich. Wenn der Wert innerhalb der Normvorschrift zwischen 0,7 und 2,0 liegt, hast Du den Sehtest bestanden.
Wenn Du darüber liegst, halt nicht. Hier wird sich dann die Frage stellen, wie weit darüber Du liegst. Liegt dieser knapp über 2,0 kann man es versuchen, wenn dieser allerdings schon deutlich darüber liegt, halt ich das für verschwendete Zeit.
Ist schon problematisch bei der "Rot-Grün-Farbenblindheit". Wenn die Einstellungsregeln das so vorsehen, hat man eben keine Chance dort, ebenso wie bei Ausbildungen zum Piloten, Steuermann/Kapitän oder Förster.