Ausrutschen unter der Dusche, Glas kaput - Eigenverschulden?

8 Antworten

Hallo,

Eigenverschulden schließt hier eine Leistung der Versicherung nicht aus.

Sehr wahrscheinlich geht es darum, ob jemand anderes den Schaden verursacht hat. Wenn ja, bekommt, dieser später von der Versicherung eine Rechnung.

Gruß

RHW

Da Duschen, wenn nicht gerade ein Rutschschutz vorhanden ist, immer bei der Benutzung eine erhöhte Rutschgefahr darstellen, wird es wohl Eigenverschulden sein.

Anders ist es wenn du eine rutschhemmende Duschwanne oder eine entprechende rutschhemmende Einlegematte hast.

Wenn du auf der Straße auf sichtbarem Glatteis ausrutscht, ist ja auch dein Verschulden. 

P.S. Das soll jetzt nicht bedeuten das die Versicherung zwangsläufig nicht bezahlt.

Wenn du alleine in der Dusche warst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß hier Eigenverschulden Vorliegt.

Wenn du auf der Seife ausgerutscht bist, die dein Mitbewohner hinterlassen hat, dann ist es Fremdverschulden.

Soweit klar?

Apolon  23.04.2015, 16:35

Wenn du auf der Seife ausgerutscht bist, die dein Mitbewohner hinterlassen hat, dann ist es Fremdverschulden

hm... der Duschende hatte wohl die Augen verbunden, als er in die Dusche einstieg !

Es bleibt auch dann Eigenverschulden !

 

marra1996 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 16:26

Joa.

Schreib der Versicherung ganz einfach die Wahrheit. Jeder rutscht in der Dusche aus anderen Gründen aus, wenn überhaupt. Alternativ konsultiere einen Rechtsanwalt.

Apolon  23.04.2015, 16:36

hm... und was soll der Rechtsanwalt tun ?

Natürlich war es Eigenverschulden.

Nur warum solch eine Frage überhaupt gestellt wurde ist mir nicht klar.

Denn eine Glasversicherung leistet auch bei Eigenverschulden !