Ausrutschen unter der Dusche, Glas kaput - Eigenverschulden?
Hallo Leute. Ich bin letzens unter der Dusche ausgerutscht und habe dabei die Trennwand aus Glas zerbrochen. Die Versicherung will jetzt wissen ob das Eigenverschulden war, und ich bin da nicht sicher.
Kann mir jemand ggf. mit rechtlicher Erfahrung weiterhelfen?
Danke im Voraus
8 Antworten
Hallo,
Eigenverschulden schließt hier eine Leistung der Versicherung nicht aus.
Sehr wahrscheinlich geht es darum, ob jemand anderes den Schaden verursacht hat. Wenn ja, bekommt, dieser später von der Versicherung eine Rechnung.
Gruß
RHW
Da Duschen, wenn nicht gerade ein Rutschschutz vorhanden ist, immer bei der Benutzung eine erhöhte Rutschgefahr darstellen, wird es wohl Eigenverschulden sein.
Anders ist es wenn du eine rutschhemmende Duschwanne oder eine entprechende rutschhemmende Einlegematte hast.
Wenn du auf der Straße auf sichtbarem Glatteis ausrutscht, ist ja auch dein Verschulden.
P.S. Das soll jetzt nicht bedeuten das die Versicherung zwangsläufig nicht bezahlt.
Wenn du alleine in der Dusche warst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß hier Eigenverschulden Vorliegt.
Wenn du auf der Seife ausgerutscht bist, die dein Mitbewohner hinterlassen hat, dann ist es Fremdverschulden.
Soweit klar?
Wenn du auf der Seife ausgerutscht bist, die dein Mitbewohner hinterlassen hat, dann ist es Fremdverschulden
hm... der Duschende hatte wohl die Augen verbunden, als er in die Dusche einstieg !
Es bleibt auch dann Eigenverschulden !
Joa.
Schreib der Versicherung ganz einfach die Wahrheit. Jeder rutscht in der Dusche aus anderen Gründen aus, wenn überhaupt. Alternativ konsultiere einen Rechtsanwalt.
hm... und was soll der Rechtsanwalt tun ?
Natürlich war es Eigenverschulden.
Nur warum solch eine Frage überhaupt gestellt wurde ist mir nicht klar.
Denn eine Glasversicherung leistet auch bei Eigenverschulden !