Eigesstattliche Versicherung MediaMarkt wegen Geräteschaden was passiert jetzt?

5 Antworten

Hallo Pseudo97,

vorab ist eines klar zustellen. Das Verhalten des Verkäufers, in dem Fall Media Markt, ist selbstverständlich alles andere als Verbraucherfreundlich und zudem lächerlich.

Zu 1. Sieht man sich den § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) genauer an, stellt man fest, dass dort folgender Inhalt gegeben ist: "Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ließt man sich den in meiner Antwort fett gedruckten Text durch, wird klar, dass die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt lediglich strafbar ist, sofern man Sie vor einer zur Abnahme dieser Versicherung zuständigen Behörde falsch abgibt. Jedem sollte klar sein, dass Media Markt keinesfalls eine solche Behörde ist. Aus diesem Grund würde Media Markt in keinem Fall eine Anklage wegen einer falschen Versicherung an Eides Statt erwirken können. Nach wie vor würde es sich hierbei jedoch, auch ohne die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung vor Media Markt, um Betrug gemäß § 263 StGB handeln.

Zu 2. Das ist auch für mich nicht nachvollziehbar.

Zu 3. Sie müssen dir erstmal beweisen, dass du für den Schaden verantwortlich bist, da sich der Kauf nicht vor länger als 6 Monaten ereignet hat. Wie Sie das tun wollen, ist eine gute Frage. Da bin auch ich überfragt.

Ich hoffe, dir geholfen haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Ganz abgesehen davon, dass du als Minderjährige ohne nachträgliche Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten überhaupt keinen Kaufvertrag schliessen und somit auch keine Sachmängelhaftungsansprüche hast:

Weder MM noch Samsung haften für Schäden aus unsachgemäßen Gebrauch. Stellt der Hersteller nach Prüfung fest, dass es sich um einen Fallschaden handelt, haften sie auch nicht aus gesetlicher Sachmängelhaftjung heraus - die reparatur zahlst du aus eigener Tasche :-(

Deine Vermutungen oder Unterstellungen unter 2.) mögen ja zutreffen - glauben muss dir weder der Händler noch Hersteller, dass der Schaden nicht von dir verursacht wurde :-(

G imager761

Pseudo97 
Beitragsersteller
 13.06.2013, 20:12

Ich bin, 16 , daher bin ich Vertragsmündig

kevin1905  16.06.2013, 19:19
@Pseudo97

16-jährige sind nicht voll geschäftsfähig.

Ratirat  13.06.2013, 18:16

glauben muss dir weder der Händler noch Hersteller, dass der Schaden nicht von dir verursacht wurde :-(

Was man glauben muss, steht in der Bibel (oder im Koran oder was auch immer), und kann uns hier egal sein.

Was Recht ist, steht im BGB. Und das regelt in § 476 nun einmal, dass der Händler nachweisen muss, dass das Telefon bei Gefahrübergang mangelfrei war. Das könnte er ausschließlich dadurch, dass der Verkäufer bezeugt, das Telefon bei Übergabe auf die Abwesenheit von Schäden oder die Verpackung auf Versiegelung und Unversehrtheit geprüft zu haben.

ich geh davon aus, das es genügend leute gibt, wo das handy in den ersten tagen kaputtgeht, weil es ihnen runterfällt und sie dann behaupten das es schon beim auspacken kaputt war.

zuviel meinen, das die garantie so etwas einschliesst.

deshalb sichert sich mediamarkt ab.

larry2010  13.06.2013, 13:10

wobei ich persönlich bezweifle, das man unter 18 so etwas darf, bzw. muss

  1. Eine eidesstattliche Versicherung kann man offiziell eigentlich nur vor Behörden abgeben. Wenn man in dieser etwas Falsches sagt, dann wird man bestraft (§ 156 StGB). Das soll jemanden abschrecken, zu lügen. (Hier wäre eine Lüge aber außerdem auch noch Betrug und ebenfalls strafbar.) Wenn du die Wahrheit sagst, kannst du das ruhig unterschreiben.

  2. Es ist das gute Recht des Händlers, einen Hersteller prüfen zu lassen, ob er Gegenbeweise gegen eine Sachmängelbehauptung finden kann. Allerdings halte ich das in diesem Falle für ausgeschlossen - der Händler müsste dir ja auch noch nachweisen, dass du eine ungeöffnete Verpackung bekommen hast.

  3. Dann musst du ihnen schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung setzen, und wenn sie die verstreichen lassen, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen. Wie das geht, steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

imager761  13.06.2013, 17:59

Es ist das gute Recht des Händlers, einen Hersteller prüfen zu lassen, ob er Gegenbeweise gegen eine Sachmängelbehauptung finden kann. Allerdings halte ich das in diesem Falle für ausgeschlossen - der Händler müsste dir ja auch noch nachweisen, dass du eine ungeöffnete Verpackung bekommen hast.

Falsch. Da weder Händler noch Hersteller zu Nacherfüllung n. § 439 BGB verpflichtet sind, wenn unsachgemässer Gebrauch (h.: Fallschaden) ursächlich für die Sachmängelreklamation sind, trägt der Käufer die Reparaturkosten selbst :-O

Wem das Telefon tatsächlich einmal runtergefallen ist, spielt für sie keine Rolle.

G imager761

Ratirat  13.06.2013, 18:10
@imager761

Hä?

Wem das Telefon tatsächlich einmal runtergefallen ist, spielt für sie keine Rolle.

Natürlich spielt das eine Rolle! Relevant ist, dass das Telefon bei Gefahrübergang (§ 434 I BGB) mangelfrei war. Wenn es vor dem Gefahrübergang bereits jemandem dritten heruntergefallen war, dann lag der Mangel zu diesem Zeitpunkt vor und der Händler muss nacherfüllen.

Die Beweislast liegt bei MediaMarkt. Diese müssen nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag, ansonsten hast du im Rahmen der Gewährleistung Anspruch auf ein mängelfreies Gerät.