Küche abgebrannt , eigenverschulden? Versicherung?
Guten Abend , Ich habe eine Frage. Meine Tochter hat heute leider unsere Küche abgebrannt. Also ich bin heute morgen mit ihr in die Küche um ihr Frühstück zu machen und habe das Platzdeckchen mit einer Plastikschale auf die Herdplatten gezogen um Platz zum schmieren des Brotes zu haben. Bin danach auf Toilette gegangen und danach zu meiner Tochter ins Schlafzimmer gegangen. Was ich nicht bemerkt hatte, dass meine kleine Tochter 1 1/2 Jahre scheinbar in der Küche den Herd angemacht hat. Ca paar Minuten später wollte ich mit meiner Tochter noch etwas in der Küche holen und da stand sie schon in Flammen. Der Schaden erstreckt sich über die ganze Küche bis hin die Tapeten in Wohnzimmer , Flur und Schlafzimmer. Laminat im Flur und PVC in der Küche.
Wir beide waren im Krankenhaus. Die kleine habe ich schnell genug gerettet. Und ich habe eine Rauchvergiftung davon getragen da ich noch die Katzen retten wollte als die kleine unten bei der Nachbarin war.
Ich weiß nun nicht ob die Versicherung greift. Wir haben eine Prämiumversicherung abgeschlossen die auch die kleine mit in die Haftpflicht und die Hausrat einschließt. Und nicht erst ab 6 Jahren.
War das eigenverschulden oder ein Unfall wo die Versicherung greift?
Oh man Weihnachten ohne Küche in einer halb abgebrannten Wohnung :-(
4 Antworten
hier sind schon wieder viele "Experten" mit Halbwissen unterwegs, ich sortiere daher mal: 1. den Schaden am Eigentum Dritter reguliert die Haftpflichtversicherung. Schaden Dritter könnten z.B. der Löschwasserschaden bei den Nachbarn oder der Schaden am Gebäude sein. Deine Tochter ist zwar noch nicht deliktfähig, ich gehe aber davon aus, dass hier eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern unterstellt wird. Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, würde die Haftpflichtversicherung die Ansprüche gegen Deine Tochter mangels Deliktfähigkeit ablehnen. 2. Hausratschaden: da könnte der Versicherer nur bei grober Fahrlässigkeit ablehnen. Wenn der Versicherer also zu dem Schluß kommt, dass die Aufsichtspflichtverletzung grob fahrlässig war, könnte es mit der Regulierung Probleme geben.
M.E. liegt zwar eine (leicht fahrlässige) Aufsichtspflichtverletzung vor, allerdings keine grobe Fahrlässigkeit. Dafür müßte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohen Maße außer Acht gelassen worden sein, d.h. der Schadeneintritt mußte sich jedem normal Denkenden praktisch aufdrängen. Hier sind zwei unglückliche Faktoren zusammengekommen: die brennbaren Materialien auf der Herdplatte und das Kind, das den Herd angeschaltet hat. Dazu kam, dass die Mutter nur kurzzeitig abwesend war. Das ist m.E. nicht grob fahrlässig, beide Versicherungsverträge wären daher leistungspflichtig.
Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, würde die Haftpflichtversicherung die Ansprüche gegen Deine Tochter mangels Deliktfähigkeit ablehnen.
Da sie offensichtlich deliktunfähige Kinder mit eingeschlossen hat, stimmt das wohl nicht.
Haftpflicht haftet nicht für Schäden an der eigenen Wohnung, hervorgerufen durch Familienmitglieder und wenn man Kinder unbeaufsichtigt in der Küche hantieren lässt, ist das grob fahrlässig - also haftungsausschluss :-)
Erkläre, dass du plötzlich die Toilette aufsuchen musstest! Notfall... Dafür hat man sicher Verständnis.
Genau....sie könnte ja Durchfall gehabt haben :D
grins ;-) Du hast mich verstanden...
:DDD
Ein Glück, dass es euch einigermaßen gut geht. Da viele Hausratversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit (sieh in die Police!) zahlen, hättest du gute Chancen in diesem Fall eine Erstattung durch die Versicherung zu bekommen.
Dass Kinder immer mal den Herd einschalten kommt vor. Dass gerade etwas draufstand, das dann das Feuer ausgelöst hat, ist Zufall. Problem: War die Kleine unbeaufsichtigt oder nicht? Generell sollte man davon ausgehen, dass ein Kleinkind nicht längere Zeit alleine in der Küche ist. Kindersitz?
Ein Unfall wäre eine von außen plötzlich eintretende Sache. Das ist hier nicht der Fall!
Die eigene Haftpflicht zahlt nicht im eigenen Haus!
Nein die kleine ist eigentlich nie unbeaufsichtigt. Und eigentlich kann ich mir auch nicht anders erklären, dass kann auch passiert sein als ich Brot geschmiert habe aber dann hätte ich es ja gemerkt denn Plastik schmort ja schnell und unschön an. Ich kann mir nur vorstellen das es passiert ist als wir die Küche verlassen haben und sie da nochmal schnell gedreht hat oder als ich auf Toilette saß. Was ich mir auch nicht Vorstellen kann da es gegenüber vom schlafzimmer ist und ich gesehen hätte wenn sie das Zimmer wieder verlässt.
Problem: War die Kleine unbeaufsichtigt oder nicht?
Soll die Mutter ihr Kind mit auf die Toilette nehmen? :D
Die eigene Haftpflicht zahlt nicht im eigenen Haus!
Und die Hausratsversicherung?
Ne dann meckert sie weil sie selber drauf will. Ich versuch sie grad trocken zu bekommen :-)
Im Zweifelsfall: Ja!
Das Problem liegt darin, dass allein gelassene Kleinkinder in der Küche (immer) auch Blödsinn machen (können). Wenn die Mama nur kurz weg wäre (eine Minute), ist das wohl kein Problem. Wenn das Kind aber mehrere Minuten unbeaufsichtigt in der Küche ist, muss man mit Aktivitäten der Kinder rechnen! Das Kind hat doch nur das nachgemacht, was es bei Mama mal gesehen hat.
Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hergang entsprechend geschildert wird. Dafür ist ein guter Versicherungsvermittler zuständig.
Wird schon noch klappen. Kleine Kinder sind ja immer soooo süß ;-)
Ja aber nochmal mein Kind war nicht mehrere Minuten unbeaufsichtigt in der Küche ! Ich war dabei und habe sie wieder mitgenommen. Als ich auf Toilette ging war die kleine gegenüber im Schlafzimmer und wenige Minuten später stand die Küche in Flammen. Ich kann noch nicht mal zu 100 pozent sagen ob die kleine es war. Nur das liegt nah
jaaaa sind sie!! Ein wirklicher Sonnenschein die Maus
Eine Hausratversicherung genügt hier vollkommen, falls es sich um die eigene Küche handelt! Sollte eine Mietwohnung sein und die Küche ist Eigentum des Vermieters, dann wäre hier eine Privathaftpflichtversicherung mit Mietsachschädenabsicherung erforderlich. Aber viel wichtiger wäre es doch den Schaden der Versicherung zu melden wg. einem Gutachter - falls noch nicht geschehen unbedingt sofort nachholen!
Gruß siola
Die habe ich ja nicht unbeaufsichtigt in der Küche gelassen. Ich mein ich saß auf Toilette. Es scheint als wenn sie es irgendwie geschafft hat den Herd an zu machen. Kann ich aber nicht sicher sagen. Ich kann nur sagen , dass die Küche gebrannt hat als ich mit meiner Tochter auf dem Weg in die Küche war