Küche abgebrannt , eigenverschulden? Versicherung?

4 Antworten

hier sind schon wieder viele "Experten" mit Halbwissen unterwegs, ich sortiere daher mal: 1. den Schaden am Eigentum Dritter reguliert die Haftpflichtversicherung. Schaden Dritter könnten z.B. der Löschwasserschaden bei den Nachbarn oder der Schaden am Gebäude sein. Deine Tochter ist zwar noch nicht deliktfähig, ich gehe aber davon aus, dass hier eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern unterstellt wird. Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, würde die Haftpflichtversicherung die Ansprüche gegen Deine Tochter mangels Deliktfähigkeit ablehnen. 2. Hausratschaden: da könnte der Versicherer nur bei grober Fahrlässigkeit ablehnen. Wenn der Versicherer also zu dem Schluß kommt, dass die Aufsichtspflichtverletzung grob fahrlässig war, könnte es mit der Regulierung Probleme geben.

M.E. liegt zwar eine (leicht fahrlässige) Aufsichtspflichtverletzung vor, allerdings keine grobe Fahrlässigkeit. Dafür müßte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohen Maße außer Acht gelassen worden sein, d.h. der Schadeneintritt mußte sich jedem normal Denkenden praktisch aufdrängen. Hier sind zwei unglückliche Faktoren zusammengekommen: die brennbaren Materialien auf der Herdplatte und das Kind, das den Herd angeschaltet hat. Dazu kam, dass die Mutter nur kurzzeitig abwesend war. Das ist m.E. nicht grob fahrlässig, beide Versicherungsverträge wären daher leistungspflichtig.

TETTET  08.11.2012, 11:54

Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, würde die Haftpflichtversicherung die Ansprüche gegen Deine Tochter mangels Deliktfähigkeit ablehnen.

Da sie offensichtlich deliktunfähige Kinder mit eingeschlossen hat, stimmt das wohl nicht.

Haftpflicht haftet nicht für Schäden an der eigenen Wohnung, hervorgerufen durch Familienmitglieder und wenn man Kinder unbeaufsichtigt in der Küche hantieren lässt, ist das grob fahrlässig - also haftungsausschluss :-)

Kimmylein 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:22

Die habe ich ja nicht unbeaufsichtigt in der Küche gelassen. Ich mein ich saß auf Toilette. Es scheint als wenn sie es irgendwie geschafft hat den Herd an zu machen. Kann ich aber nicht sicher sagen. Ich kann nur sagen , dass die Küche gebrannt hat als ich mit meiner Tochter auf dem Weg in die Küche war

altermann58  07.11.2012, 22:28
@Kimmylein

Erkläre, dass du plötzlich die Toilette aufsuchen musstest! Notfall... Dafür hat man sicher Verständnis.

ThaiTiger45  07.11.2012, 22:32
@altermann58

Genau....sie könnte ja Durchfall gehabt haben :D

altermann58  07.11.2012, 22:36
@ThaiTiger45

grins ;-) Du hast mich verstanden...

Ein Glück, dass es euch einigermaßen gut geht. Da viele Hausratversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit (sieh in die Police!) zahlen, hättest du gute Chancen in diesem Fall eine Erstattung durch die Versicherung zu bekommen.

Dass Kinder immer mal den Herd einschalten kommt vor. Dass gerade etwas draufstand, das dann das Feuer ausgelöst hat, ist Zufall. Problem: War die Kleine unbeaufsichtigt oder nicht? Generell sollte man davon ausgehen, dass ein Kleinkind nicht längere Zeit alleine in der Küche ist. Kindersitz?

Ein Unfall wäre eine von außen plötzlich eintretende Sache. Das ist hier nicht der Fall!

Die eigene Haftpflicht zahlt nicht im eigenen Haus!

Kimmylein 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:30

Nein die kleine ist eigentlich nie unbeaufsichtigt. Und eigentlich kann ich mir auch nicht anders erklären, dass kann auch passiert sein als ich Brot geschmiert habe aber dann hätte ich es ja gemerkt denn Plastik schmort ja schnell und unschön an. Ich kann mir nur vorstellen das es passiert ist als wir die Küche verlassen haben und sie da nochmal schnell gedreht hat oder als ich auf Toilette saß. Was ich mir auch nicht Vorstellen kann da es gegenüber vom schlafzimmer ist und ich gesehen hätte wenn sie das Zimmer wieder verlässt.

ThaiTiger45  07.11.2012, 22:29

Problem: War die Kleine unbeaufsichtigt oder nicht?

Soll die Mutter ihr Kind mit auf die Toilette nehmen? :D

Die eigene Haftpflicht zahlt nicht im eigenen Haus!

Und die Hausratsversicherung?

Kimmylein 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:32
@ThaiTiger45

Ne dann meckert sie weil sie selber drauf will. Ich versuch sie grad trocken zu bekommen :-)

altermann58  07.11.2012, 22:33
@ThaiTiger45

Im Zweifelsfall: Ja!

Das Problem liegt darin, dass allein gelassene Kleinkinder in der Küche (immer) auch Blödsinn machen (können). Wenn die Mama nur kurz weg wäre (eine Minute), ist das wohl kein Problem. Wenn das Kind aber mehrere Minuten unbeaufsichtigt in der Küche ist, muss man mit Aktivitäten der Kinder rechnen! Das Kind hat doch nur das nachgemacht, was es bei Mama mal gesehen hat.

Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hergang entsprechend geschildert wird. Dafür ist ein guter Versicherungsvermittler zuständig.

ThaiTiger45  07.11.2012, 22:34
@Kimmylein

Wird schon noch klappen. Kleine Kinder sind ja immer soooo süß ;-)

Kimmylein 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:36
@altermann58

Ja aber nochmal mein Kind war nicht mehrere Minuten unbeaufsichtigt in der Küche ! Ich war dabei und habe sie wieder mitgenommen. Als ich auf Toilette ging war die kleine gegenüber im Schlafzimmer und wenige Minuten später stand die Küche in Flammen. Ich kann noch nicht mal zu 100 pozent sagen ob die kleine es war. Nur das liegt nah

Kimmylein 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:38
@ThaiTiger45

jaaaa sind sie!! Ein wirklicher Sonnenschein die Maus

ThaiTiger45  07.11.2012, 22:41
@Kimmylein

:-)

Nur mal so noch nebenbei: Lieber Sachschaden als Menschenschaden!

Gute Nacht!

Eine Hausratversicherung genügt hier vollkommen, falls es sich um die eigene Küche handelt! Sollte eine Mietwohnung sein und die Küche ist Eigentum des Vermieters, dann wäre hier eine Privathaftpflichtversicherung mit Mietsachschädenabsicherung erforderlich. Aber viel wichtiger wäre es doch den Schaden der Versicherung zu melden wg. einem Gutachter - falls noch nicht geschehen unbedingt sofort nachholen!

Gruß siola