Inkassovollmacht zugesendet worden mit dem Datum vom 22.11.2013 Die Forderung ist aber erst von 2016. Ist diese Vollmacht für mich gültig?
bezieht sich noch auf den Fall :
Die Forderung ist in meinen Augen unberechtigt da ich die Ware nie erhalten habe . Der Versandhandel wurde informiert und hat dann ein Inkasso eingeschaltet . diesem habe ich widersprochen . Daraufhin schrieb mich ein Vertragsanwalt an , auch diesem Widersprach ich .
Beschwerde wurde gestellt an die Zuständigen Stellen .
Dann wurde ein Mahnbescheid erlassen welchem ich ebenfalls Widersprach.
Gestern ein schreiben ich solle den Wiederspruch zurücknehmen und sie legten die Vollmacht bei .
Die Vollmacht ist eine wohl Generalvollmacht für alle Fälle seit 2013 .
8 Antworten
Die Vollmacht mag für sich noch eine Gültigkeit haben. Juckt aber nicht, denn aus der Vollmacht geht nicht hervor, ob dein Fall eingeschlossen ist oder nicht. Wie hier bei ExInkassoMA bereits steht, ist das bestenfalls ein Nebenkriegsschauplatz. Daher würde ich da nicht weiter drauf rumreiten.
Es gibt Situationen, wie beispielsweise bei den alten Quelle-Forderungen, da gibt es in der Tat massive Vollmachts-Probleme und da kann es Sinn ergeben, darauf rum zu reiten. Oder wenn die Vollmacht in sich unschlüssig ist.
Andere Sache: Ich persönlich würde nun das Mahngericht anschreiben. Ich würde die Überleitung in einen Gerichtsprozess an das zuständige Gericht beantragen. Ich würde schreiben, dass man eine Fristsetzung für die Abgabe der Klagebegründung verlangt. Außerdem würde ich schreiben, dass eine Klagerücknahme nicht in Frage kommt, denn angesichts der Aufforderung der Klägerseite, den Mahnbescheid-Widerspruch zurück zu nehmen, will diese offenbar den Anspruch grundsätzlich vor Gericht weiter verfolgt sehen. Also muss das hier mit Feststellung enden, dass die Schulden nicht bestehen oder mit Verurteilung zur Zahlung. Würde schreiben, dass man entsprechend bei Vorliegen der Klagebegründung erwidern wird und ggf. einen eigenen Anwalt hinzu zieht.
Würde auch folgendes dazu schreiben: "Schon jetzt beantrage ich, auf verbotene Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten zu erkennen und auf deutlichen Verstoß gegen Standesrecht beider Parteien, insoweit verweise ich auf §43a BRAO und bitte um Übermittlung der Verstöße ans zuständige Aufsichtsgericht und Anwaltskammer zur weiteren Veranlassung. Ich exemplarisch verweise auf Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 48/10."
So zieht man diesem Betrügerverein wenigstens noch etwas Geld aus der Tasche und bereitet denen etwas Ärger.
Es ist nur die Vollmacht, die am 22.11.2013 aufgesetzt und bisher nicht widerrufen wurde. Das heißt, das Inkassounternehmen geht gemäß der Vollmacht von 2013 vor und übernimmt bis auf weiteres die Fälle des Auftraggebers, somit auch aktuelle Forderungen aus diesem Jahr.
In einer Inkassovollmacht stehen nie "Preise" drin. Die Inkassovollmacht ist ja nicht speziell wegen dir erstellt worden. Vielmehr hat der Gläubiger die Inkassovollmacht einmalig erteilt, damit das Inkassounternehmen dadurch gegenüber jedem Schuldner entsprechend legitimiert ist.
Danke schön aber wie können sie Inkassokosten als Schadensersatz geltend machen aber nirgendwo den Schaden der Entstanden ist nachweisen ?
Vielleicht bin ich da zu dumm für , nur können die machen was die Wollen mit so einer Vollmacht ?
Und nun habe ich das Orginal was machen die nu ?
Alles Nebensache : Du hat keine Ware erhalten !!!!!
Was ist das für eine Einigungsgebühr ? Hast Du um Ratenzahlung gebeten ?
Ich kann viel fordern, wenn der Tag lang ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich darauf Anspruch habe, oder es durchsetzbar ist.
Nein ich hab nichts unterschrieben . Nur gebeten das sie nachforschen lassen wo die Ware abgeblieben ist . Ein Ratenzahlplan war jedoch schon beim ersten schreiben beigelegt für den Fall das ich den Betrag in Raten Zahlen möchte.
Fall nicht auf diesen Abzock Käse rein . Mahnbescheid Widerspruch nicht zurückziehen !!
Selbst wenn die HF unstrittig sein sollte wären die Kosten nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig.
Schlaflose Nächte sind da wahrlich nicht nötig ;)
Wie ist eigentlich der Name der Inkassobude ?
Culpa
Vermutlich wird sich bald ein call agent aus der culpa telefon inkasso abteilung melden und versuchen dich zu rucknahme des mb widerspruches zu bewegen. Am besten du legst auf.
Die Frage wurde doch damals schon beantwortet, hast mir sogar die hilfreichste gegeben.
Du hast dem Mahnbescheid widersprochen, damit ist das Mahnverfahren beendet.
Wenn sie etwas wollen, können sie ja klagen.
Dann müssten sie dem Richter beweisen, dass die Ware zugestellt wurde. Können sie das nicht, wird dieser die Klage abweisen und die Gegenseite kriegt die Kostennote (Gerichtskosten, deine Kosten und deren eigene).
Häng dich nicht mit der behinderten Vollmacht auf. Der Fall hier ist derbe einfach gelagert. Keine Ware heißt keine Zahlungsverpflichtung, wenn nicht explizit Vorkasse vereinbart war.
Ich war halt verunsichert ob diese Vollmacht jetzt irgendwie relevant für mich ist.
Wenn man mit soetwas keine Erfahrung hat bekommt man doch ab und an magengrummeln ;)
Grundsätzlich gilt: Forderungen über Inkassounternehmen verjähren erst nach 3 Jahren. Die haben Dir das jetzt schnell geschickt, bevor das Jahr um ist. Wahrscheinlich ihre Bestände durchgesehen.
Wenn das nicht berechtigt ist, solltest Du zu einem Anwalt.
lg Lilo
http://www.adf-inkasso.de/service_infopool/verjaehrungsfristen.htm
Das ist ein Link von einer Inkassofirma ;)
Zum Anwalt braucht er nicht ! Für was ? Er hat keine Ware erhalten
Wenn man ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommt, darf man sich nicht einfach entspannt zurücklehnen und denken: Die können mir gar nichts, ich habe ja keine Ware bekommen. So läuft das nicht. Das wird teurer und teuer, wenn man da sich nicht mit der Firma, wo man etwas bestellt hatte, ins Benehmen setzt.
Ich habe mir mal die Auflistung angesehen. Du musst doch Mahnungen bekommen haben? Da hättest Du schon damals reagieren müssen und darauf bestehen müssen, dass Du keine Ware erhalten hast.
Die sind so unverschämt, das ist eine völlig übliche Aufrechnung von Inkassounternehmen. Was eine Einigungsgebühr ist, weiß ich allerdings nicht. Kann sich auf die angebotene Ratenzahlung beziehen.
Hauptforderung ist der Preis der Ware. Und die Mahnkosten ist der Betrag für die Mahnungen, die sie Dir geschickt haben.
Das läppert sich halt im Laufe der Zeit. Da Du 2013 nichts gemacht hast, wirst Du das bezahlen müssen.
Wenn man ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommt, darf man
sich nicht einfach entspannt zurücklehnen und denken: Die können mir gar
nichts, ich habe ja keine Ware bekommen.
Natürlich darf man das.
Zudem hat der FS bereits widersprochen. Steht im Text
Das wird teurer und teuer, wenn man da sich nicht mit der Firma, wo man etwas bestellt hatte, ins Benehmen setzt.
Auch dazu gibt es keinerlei Verpflichtung. Ich weiß nicht, wo du diesen Blödsinn ständig hernimmst.
Inkassobriefe sind aber nur bedrucktes Klopapier.
Es ist eine Forderung eines privaten Gläubigers.
So lange nichts vom Gericht kommt, ist es vollkommen legitim exakt nichts zu tun.
Es ist von Vorteil frühzeitig einmalig zu widersprechen und Datenweitergabe an Schufa. und Co. zu untersagen, damit ist das Thema durch.
Die Forderung ist NICHT von 2013 sondern 2016 und ich habe den Händler informiert per Brief, Mail und Telefonisch danach wurde es an das Vertragsinkasso gegeben welches Sie 2013 mit allen Einzügen für alle Fälle beauftragen.
Lieselotte, doch das läuft so
Die Gegenseite hat ware verschickt und die ist nicht angekommen.Das Versandhaus müsste vor Gericht die saubere Zustellung expl nachweisen (Unterschrift beim paketzusteller)
Wenn ich als versandhaus aus kostengruenden unversicherte Päckchen verschicke gehe ich ein gewisses Risiko ein.
Aus diesem Grund geht das nicht vor Gericht denn die Chancen wären Null
Nein die Forderung ist ja erst dieses Jahr entstanden weil ich etwas bestellt habe und es bei mir nicht angekommen ist habe ich es auch nicht bezahlt . Daraus ist die Forderung entstanden . Der Versand hat jedoch schon 2013 ein Inkasso mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt für alle seine Fälle . Meine Frage ist nun ist diese Vollmacht nun auch für mich als Einzelfall gültig ;) ?
Wenn das mit der Firma nie geklärt wurde und die haben ein Inkassounternehmen beauftragt, solltest Du da reagieren. Rufe mal bei dem Unternehmen an, wo Du damals bestellt hattest und nie die Ware erhalten hast.
Man beauftrag kein Inkassounternehmen für alle Fälle, die müssen Dir doch damals mindestens zwei Mahnungen geschickt haben.
... so lange hat die Post gebraucht? Da kann wirklich etwas nicht stimmen.
Oder ist die Vollmacht von 2013?
Die Vollmacht ist von 2013 ... die Forderung ist von 2016 ;)
Aber ist das für mich relevant ? Es stehen ja auch keine Preise drin auch steht nur drin das sie Geld anmahnen dürfen und das Geld entgegen nehmen dürfen .
Sie machen die Inkassokosten und Nebenkosten geltend was ja in diesem Fall schon mal frech ist , als Schadensersatz . Wie hoch der Schaden ist steht nicht drin .
Ich hab den " Gläubiger " gefragt . es sind 7,50 € .
Von mir wird verlangt :
70,80 € Rechtsamwaltsgebür der nach dem Inkasso kam
80,00 € Inkasso
45,00 € Einigungsgebür
23,00 € Hauptforderung
15,00 € Mahnkosten des Gläubigers
12,00 € Verzugszinsen
Gesamtforderung :
245,20 €