Kann der Kindesvater die Unterhaltszahlung ab 18. Geburtstag einfach einstellen?
Bisher zahlte der Kindesvater zumindest regelmäßig den Mindestunterhalt, nachdem er nach Anerkennung der Vaterschaft durch einen Unterhaltstitel dazu verpflichtet wurde. Meine Tochter ist unehelich geboren und wurde kürzlich 18 Jahre alt. Sie besucht noch bis 2010 das Gymnasium, möchte danach ein Freiwilliges soziales Jahr absolvieren und anschließend studieren. Ein zusätzliches Einkommen hat sie nicht. Ohne Vorankündigung stellte nun der Vater die Zahlung ein. Ist er dazu berechtigt, und wie muss ich reagieren? Habe ich vielleicht versäumt, irgendwo etwas neu festlegen zu lassen? Wir sind auf das Geld dringend angewiesen und geraten in Schwierigkeiten! Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
15 Antworten
Ab dem 18. Lebensjahr wird auch das Einkommen der Mutter mit berechnet. Wenn er nicht freiwiliig zahlen will muss Deine Tochter den Vater auf Unterhalt verklagen. Das ist aber nicht einfach. Sie geht zu einem Anwalt, am besten einen für Familienrecht. Da sie kein eigenes Eikommen hat, steht ihr Prozeßkostenhilfe zu, d.h. sie hat dadurch keine Kosten. Leider bekommt der Anwalt dadurch auch so wenig, das er sich meistens nicht sehr um solchr Fälle bemühen mag. War bei mir und einigen Bekannten so. Ich werde jetzt wenn mein 2. Kind im Sommer auch 18 ist das alles selbst in die Hand nehmen. Trotzdem, Deiner Tochter und Dir viel Erfolg. Ich finde es immer schlimm für Kinder wenn sie ein Elternteil verklagen müssen.
Deine Tochter soll sich einen Anwalt nehmen und ihre Unterhaltsforderung an den Vater richten. Meinem Sohn bezahle ich freiwillig den Unterhalt weiter(er ist auch 18 geworden, das heißt voll geschäftsfähig.)An ihn, nicht an den Erziehungsberechtigten. Vielleicht könnte sie mit ihrem Vater aber auch reden, ob er den Unterhalt freiwillig weiterbezahlt, bevor sie rechtliche Schritte einleitet.
so stimmt es! nicht wie die ersten antworten mit daumenhoch die ganz oben hier stehen
Deine Tochter besucht noch die Schule? Dann ist der Vater des Kindes, soweit ich weiß, immernoch verpflichtet zu zahlen. Bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat und eignes Geld verdient oder bis sie 27 ist.
Lass es über einen Anwalt klären. Aber wahrscheinlich wird deine Tochter wegen ihrer Volljährigkeit wohl selber klagen müssen.
DOCH dies kann er tun denn ab 18 muß das kind seinen vater selber über anwalt auf unterhalt verklagen / mahnen.......
Genau so ist es.