Auskunft Nachlassgericht
Hallo,
wem ist das Nachlassgericht verpflichtet auskunft zu geben, wer Erbe geworden ist? - dem Erben (klar) - 3. PErsonen wenn man nachfrägt ? - PErsonen die Forderungen an den TOten haben?
Wem alles ? Bzgl. Datenschutz?
danke für die hilfe
2 Antworten
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Als Faustregel: Wenn es einen guten Grund dafür gibt, warum die Einsicht in die Nachlassakte erforderlich ist, wird sie in der Regel auch gewährt.
In der Regel gibt es dann nur teilweise Auskunft, z.B. dazu, wen das Gericht für den Erben hält.
Unabhängig davon, würde ich das ganze mit einem Akteneinsichtsantrag starten und sehen, was das Gericht antwortet: http://www.erbfix.de/2016/06/nachlassakte.html
in erster Linie bekommen nur die Verwanden Auskunft nicht fremde. Sie dürfen dir das nicht mitteilen. Einzige chance ist vielleicht mit hilfe von einem anwalt aber selbst das wird sehr schwer werden.
auf gut Deutsch als Dritter habe ich keine Chance! Es wäre dann verstoß gegen Datenschutz !
also wenn eine person forderungen hat, ist das schon ein grund?