Ausgebauten Stromzähler überprüfen

8 Antworten

Der Zähler/Stromkasten ist ja fest eingebaut und wenn ich es richtig in Erinnerung habe auch verblomt?? D.h. wenn der defekt ist und falsch zählt ist es doch nicht mein Verschulden. Abgesehen davon gehört der doch zum Haus und ich habe ihn ja nicht eingebaut. Der Vermieter hat ihn damals als er das Haus gekauft hat ja mit übernommen, also ist es seiner und ich zahle nur an den Netzbetreiber den verbrauchten Strom und bin nicht für die Instandhaltung verantwortlich. Wenn in dem Haus eine Heizung installiert wäre und die geht kaputt ist das doch auch eine Vermieterangelegenheit und ich bin nicht verpflichtet die Anlage zu reparieren. Dachte ich jedenfalls, anscheinend ist es aber anders.

Bezahlen muss es der, der den Auftrag gegeben hat. Allerdings wirst du den Posten dann auf deiner Nebenkostenabrechnung wiederfinden.

der mieter ganz bestimmt nicht, der mietet den zähler nur und muss sich darauf verlassen, das er ordnungsgemäss zählt. so weit ich weiss zahle ich für meinen zähler sogar eine grundgebühr, dafür kann ich doch wohl auch erwarten das der stomzähler den korrekten verbrauch anzeigt.

Danke, dann weiß ich schon mal mehr. Da ich der Mieter bin muss ich bezahlen. Super, ich dachte immer die fest eingebauten Teile in einem Mietobjekt sind Sache des Vermieters. Wenn ich den Mietvertrag unterschreibe gehe ich eigentlich davon aus dass der Stromzähler in Ordnung ist.

Wieder etwas gelernt.

Danke

Da EON sich querstellt würden wir nun gerne den ausgebauten Zähler beim Eichamt prüfen lassen. Aber der Vermieter stellt sich quer und meint das wäre eine Mieterangelegenheit.

Da Du ein EFH gemietet hast, hat der Vermieter mit dem Stromzähler nichts zu tun. Es ist eine Sache zwischen Dir und EON. Die EON hat den Strom mit einem Zähler gemessen, der zwar alt war, aber anscheinend doch noch gültig geeicht. Somit ist die Rechnung korrekt. Es liegt an Dir, das Gegenteil zu beweisen. Falls Du also mit dem Zähler zum Eichamt gehst, um ihn dort überprüfen zu lassen, geht das zunächst auf Deine Kosten.

Da beisst die Maus keinen Faden ab. Sollte sich aber heraus stellen, dass er tatsächlich nicht korrekt gemessen hat, geht es weiter, denn nun musst Du vermutlich gerichtlich gegen EON vorgehen, um eine Korrektur der Rechnung zu erreichen. Bis dahin hat auch der neue Zähler einen Jahresverbrauch von Euch gemessen und wenn sich dann heraus stellt, dass dieser kaum geringer ist, als der des alten Zählers, hast Du endgültig die A...-Karte gezogen.

Was du jetzt schon machen kannst: Notiere Dir jeden Tag oder jede Woche die Zählerstände und rechne hoch, wieviel Jahresverbrauch das ergeben würde. So gewinnst Du zumindest schon mal einen Überblick über das, was Dich voraussichtlich am Jahresende erwartet. Ist der Verbrauch auch mit neuem Zähler nach Deinem Geschmack viel zu hoch, musst Du die Stromfresser aufspüren. Z. B. mit Stromverbrauchsmessgeräten, die man Elektronikversand, im Elektrogeschäft oder in Baumärkten findet. Damit kannst Du Dir vielleicht auch das teure Eichen sparen.

Tessa1 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 12:47

Hallo,

danke Euch für Eure Mühe.

Mit den von Eon errechneten Stromverbrauch hätten wir das ganze Dorf mitversorgt. Mein Mann und ich sind ca. 60 Jahre alt, wohnen alleine und das sog. Einfamilienhaus hat nur 100qm und 3 Zimmer. Wir haben keinen Trockner, nur Energiesparlampen, eine Waschmaschine, Spülmaschine,Herd, Computer, Handyladegerät und der haushaltsübliche Kleinkram. Alles Effizienzklasse A++ Wir haben keine Heizung sondern wärmen uns mit Ölofen und Holzofen.

Lt. EOn habe wir einen Jahresverbrauch von 41000 kWh!!!!

Allerdings habe ich das hier gefunden:

Der Stromzähler ist Eigentum des Netzbetreibers und somit stellt er ein Teil des Mietobjektes dar, deshalb zeichnet in erster Linie der Vermieter für die einwandfreie Funktion dieses Zählers verantwortlich.

Somit muss er auch, bei einem berechtigten Zweifel, den dafür notwendigen Nachweis für die einwandfreie Funktion des Zählers erbringen.

Da nur er als Eigentümer des Anwesens einen bestehenden Anschluss-Vertrag mit dem Netzbetreiber hat und nicht der Mieter kann auch nur er diese Zählerbefundprüfung beim Netzbetreiber in Auftrag geben.

Als Mieter hat man nur einen Vertrag zur Lieferung des Stromes mit E.ON, wobei E.ON zur Lieferung des Stromes dazu das Netz des Netzbetreibers nutzt zudem nun mal auch der Zähler gehört.

Gemäß des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Energieversorger verpflichtet die Geschäftsfelder NETZE und VERTRIEB zu trennen. Somit zeichnet vertraglich der Vermieter für den Stromanschluss (kompl. Zählerkasten) zum Mietobjekt verantwortlich.

Danke

bwhoch2  07.04.2014, 13:23
@Tessa1
Allerdings habe ich das hier gefunden: Der Stromzähler ist Eigentum des Netzbetreibers und somit stellt er ein Teil des Mietobjektes dar, deshalb zeichnet in erster Linie der Vermieter für die einwandfreie Funktion dieses Zählers verantwortlich.

Und was hilft Dir das? Du gibst den Zähler zum Eichamt zum Prüfen und die stellen das Dir in Rechnung, weil sie vom Vermieter keinen Auftrag haben.

Danach kannst Du Dich streiten, ob der Vermieter diese Kosten für Euch übernimmt. Viel Erfolg dabei!

Bei einem derart hohen Stromverbrauch würde ich doch als erstes den gemeldeten Zählerstand bei EON prüfen. Mir scheint da einfach eine Stelle zuviel zu sein. Also statt 4100 eben 41000.

Als zweites würde ich den neuen Zähler so schnell wie möglich ablesen und prüfen, ob der auch soviel Stromverbrauch zählt. Ab dem Zeitraum des Einbaus bis jetzt und dann hochrechnen auf 1 Jahr. Verbraucht er auch soviel, dann ist irgend ein Verbraucher aktiv, der Euch unbekannt ist und der muss dann so schnell wie möglich gefunden werden. Zählt er normal, hat man wiederum ein Indiz, um das bei EON vorzutragen.

Im übrigen auch viel Erfolg bei Euren Verhandlungen mit EON. Habe so etwas ähnliches hinter mir und es dauerte etwa ein halbes Jahr, bis es geklärt war. Und auch nur, weil ich direkt den Regionalvorstand angeschrieben habe. EON ist in dieser Beziehung leider eine Katastrophe und mir scheint, mit Absicht.