Stromzähler bezahlen?

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Weder wenn der Zähler vom Energieversorger ist (der ist gemietet) noch wenn er vom Vermieter ist, in keinem Fall musst du in bezahlen, er ist Teil der Elektroinstallation, die du ja auch nicht bezahlst. Sie ist genau so Teil deines Mietgegenstandes, wie alle anderen Teile der Wohnung.

Sorbas48  28.11.2014, 21:09

Siehe auch hier (Auszug):

Anders ist es, wenn der Vermieter die Zähler kauft. Dann gehören sie zum Inventar der Immobilie. Zum eigentlichen Betrieb fallen dann keine laufenden Kosten mehr an. Ihr Kaufpreis ist nicht auf den Mieter umlegbar. Muss der gekaufte Zähler geeicht werden, sind die Eichkosten wiederum umlegbar. Der Vermieter kann die Investitionen jedoch als Modernisierungsaufwand gemäß § 559 BGB auf die Mieter umlegen.

Quelle: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-zaehlermiete-umlegbar/

albatros  29.11.2014, 02:14
@Sorbas48
Der Vermieter kann die Investitionen jedoch als Modernisierungsaufwand gemäß § 559 BGB auf die Mieter umlegen.

Dürfte hier nicht anwendbar sein, da Auswechsel und nicht Neuinstallation erfolgte.

Nein, den Zähler musst du nicht bezahlen, wenn es um einen Austausch durch den Energielieferanten handelt. Was umlagefähig ist, sind die Mietkosten für den Zähler. Der Einbau des Zählers ist Sache des Vermieters.

Das ist Vermietersache.

Behaupten kann er viel.

als mieter musst du es nicht zahlen gehört dir das haus ne also vermieter sache geh zum mieterschutzbund

scharbe111 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 20:34

ok, danke

Um was für einen Stromzähler geht es eigentlich?

Einen Haupt- oder Zwischenzähler?

Hauptzähler ist Sache des Stromanbieters.

Zwischenzähler Sache des Vermieters.