Kaution einbehalten wegen ausgebautem stromzähler?
Moin!
Ich hatte nen paar finzielle probleme und deswegen musste ich aus der wohnung raus , da ich keinen strom mehr hatte.
Anscheinend wurde auch der Zähler ausgebaut, können diese Kosten nun von der Kaution abgezogen werden?
7 Antworten
Wenn der Zähler durch den Energieversorger ausgebaut wurde entstehen immer zwei mal kosten. Einmal durch den Ausbau. Die Kosten müssten dann direkt auf dein Kundenkonto verrechnet worden sein.
Durch den wiedereinbau entstehen natürlich noch einmal Kosten. Die werden dann entweder wieder die in Rechnung gestellt oder deinem Vermieter. Wenn dein Vermieter dafür bezahlen muss wird er dir die Kosten ganz sicher von der Kaution abziehen.
In Deutschland ist die Mietsicherheit, umgangssprachlich Mietkaution, die Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters ( Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Prozesskosten erstattungsansprüche).
Der Zähler gehört dem Versorger. Aber durch die finanziellen Probleme wäre dem Vermieter ein finanzieller Schaden entstanden wenn er den Einbau selber bezahlen müsste.
Jetzt kommt es halt darauf an wie der Versorger das regelt. Entweder der Vermieter als Auftraggeber bekommt die Rechnung, dann könnte er das als Wiederherstellung des Zustandes vor deinem Einzuges verbuchen.
Oder der Versorger sagt das die Arbeit durch deine Versäumnisse entstanden ist und zählt die Rechnung zu deinen Schulden hinzu.
Letztendlich wirst du dafür bezahlen müssen.
Stromzähler, wenn keine Zwischenzähler, gehören dem Netzbetreiber.
Da hat der Vermieter und folglich die Kaution nichts mit zutun.
Die Kaution kann der Vermieter für Schäden, Mietrückstände, zu erwartende Nachzahlungen aus noch nicht fälligen BK-Abrechnungen und/oder geschuldete Schönheitsreparaturen verwenden.
Bei Nichtzahlung wird im Regelfall der Zähler nicht ausgebaut.
Vielmehr erfolgt im Auftrag des Lieferanten durch den Messtellenbetreiber, der meist mit dem Netzbetreiber identisch ist, eine Sperrung des Zählers.
Der Zähler selbst bleibt jedoch eingebaut.
Wenn der betreffende Wohnungsnutzer die Wohnung verläßt, dann geht der betreffende Zähler auf den Hauseigentümer hinsichtlich der Abrechnung über. Hierzu ist es stets ratsam, ein wohnungsbezogenes Übergabe/Übernahmeprotokoll mit Zählerständen und Zählernummer zu fertigen.
Der Hauseigentümer kann nun entscheiden, ob der Zähler im Zählerschrank bis zur Neuvermietung verbleibt oder ausgebaut werden soll.
Entscheidet er sich für den Ausbau und entstehen ihm dadurch Kosten, können diese weitergegeben werden.
Es wäre zu prüfen, ob der Netzbetreiber überhaupt Kosten für den Ausbau des Zählers im Preisblatt erhebt.
Günter
das ist eine ganz einfache angelegenheit. du hast den zähler nicht ausgebaut. das war wohl der energieverorger.
ich gehe mal davon aus, dass der energieversorger den zähler fachgerecht ausgebaut hat, ohne die restliche anlage zu beschädigen oder zerstören. dem entsprechend besteht auch keine forderungsgrundlage.
eine forderungsgrundlage wäre z.B. wenn durch das nicht vorhandensein von strom in der wohung z.B. für den betrieb von heizung oder kühlschrank folgeschäden entstehen wie schimmelbildung oder schädlingsbefall.
etwas strittiger schaut es schon bei dem thema wiederinbetriebnahme der anlage aus. für die wiederinbetriebnahme muss ein elektriker beauftragt werden, der einen zählerantrag stellt.
lustig wird es, wenn der beauftragte handwerker zu dem schluss kommt, dass die anlage nicht mehr betriebssicher ist, und eine beantragung eines neuen zählers an eine instandsetzung oder erneuerung der anlage behaart.
die lage ist hier eingedlich relativ einfach. nehmen wir mal an, da hat jemand einen stinkediesel geleast. nun ist der skandal raus, und das kraftfahrtbundesamt würde rein theoretisch einer widerzulassung in deutschland widersprechen. damit wäre der restwert des fahrzeuges dann dratisch gesunken.
da es aber keine wertminduerung darstellt, die der fahrer zu verschulden hat, muss der leasingnehmer in diesem etwas konstruierten fall nichts nachzahlen.
es gibt eine ganz einfache regel, die besagt, dass wenn eine elektroanlage 20 jahre alt ist, sie als abgenutzt gilt. d.h. wenn die installation so alt ist, und der energieversorger der widerinbetriebnahme widerspricht, bzw. der installateur dies in seinem namen tut, muss der vermieter die anlage erneuern lassen. auf seine kosten. immerhin hat er ja auch unter anderem genau dafür jede menge miete erhalten.
lg, Anna
Du hast die Wohnung ja inklusive Zähler übernommen!
Dann musst du sie ja auch mit Zähler zurück geben.
Ein Zähler wird ja nur im Ausnahmefall ausgebaut.
Wenn nicht mehr gezahlt wird.
Einen neuen Stromzähler anzufordern kostet ja eine Gebühr
Das musst du schon zahlen.
Aber doch nicht per Mietsicherheit, sondern per Geldbörse!
Ob er das macht und ob das rechtens ist, sind ja 2 paar schuhe, den der Zähler ist doch so wie ich das verstanden habe, ein mietobjekt zwischen Energieversorger und Energiekonsument und eine Kaution ist hinterlegt wurden für die Wohnung und dem Zustand und evtl. Schäden an der Immobilie direkt oder nicht?