Warum sollte ich für die Überprüfung eines Gaszählers Geld bezahlen?

4 Antworten

Du bist von der Richtigkeit der Anzeige eines eichpflichtigen Messgerätes nicht überzeugt.

Für diesen Fall kennt das Mess- und Eichgesetz (MessEG) § 39 und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 39 die amtliche Befundprüfung.

Die amtliche Befundprüfung ist der einzige gerichtsfeste Weg, Klarheit und Rechtssicherheit zu bringen

Bei einer amtlichen Befundprüfung wird das Messgerät ausgebaut und einer staatlich anerkannten Prüfstelle übergeben, welche das Messgerät an den vorgeschriebenen Prüfpunkten durchprüft.

Das Prüfresultat wird in einem Prüfschein der staatlich anerkannten Prüfstelle dokumentiert.

Die Kostenfrage ist in § 59 der MessEV geregelt.

Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen nicht eingehalten hat, trägt der Messgeräteverwender die Kosten.

Ergibt die Befundprüfung, dass die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten wurden, muss der Antragsteller diese bezahlen.

Das ist also geltendes Recht und muss daher nicht vereinbart werden.

Die Befundprüfung beantrage beim Messgeräteverwender, was in der Regel der Netzbetreiber ist.

Eine Kopie an das zuständige Eichamt ist zu empfehlen.

Der Lieferant ist dafür nicht zuständig.

Es kann berechnet werden die Kosten, die bei der staatlich anerkannten Prüfstelle anfallen, aber auch die KOsten für Zählerwechsel, wenn Messgerät in Ordnung gewesen ist.

Günter

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 07.07.2017, 09:46

Überzeugt bin ich von der falschen Abrechnung. Die Gründe für die hohen Zählerstände kenne ich nicht. Bisher untersucht niemannd woran es liegt.

Leider wird immer wieder auf den Zähler fokusiert und man wird wenn ich die 200,- Euro bezahlen würde, erklären die Sache ist erledigt.

Dann erwarte ich im nächsten Abrechnungszeitraum wieder viel zu hohe Werte.

GuenterLeipzig  07.07.2017, 15:46
@BVBDortmund

Manchmal kommt es vor, dass in der Vergangenheit kein korrekter Zählerstand gemeldet und/oder abgelesen bzw. geschätzt wurde.

In aller Regel passiert das wie folgt: Der Ableser kommt nicht zur Jahresablesung an den Zähler.

Es wird (zu wenig) geschätzt.


Logisch, dass der zu wenig geschätzte Betrag im Folgejahr on Top kommt.

Oder bei Einzug in eine Wohnung wird kein ordentliches Übergabe/Übernahmeprotokoll mit verifizierten Zählerständen gemacht.


Bei mir kommen in meiner Berufspraxis solche Fälle in rauen Mengen vor.

Wie auch immer, das hat der Messegräteverwende nicht zu verantworten

Zur Erklärung: ich bin selbst Messgeräteverwender bei einem Netztbetreiber und hab da schon viel erlebt in meiner Berufspraxis.

Ob etwas zu hoch oder zu niedrig ist, ist derzeit sachlich nicht bewertbar.

Günter

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 12:20
@GuenterLeipzig

Wenn nach Deiner Berufspraxis klar ist, dass man bei Zählerwechsel nicht das Protokoll prüft, 

dann weis man auch nicht, ob ein Ablesefehler maßgeblich für die Falschabrechnung ist.

Das Problem ist nicht, dass ich zu 100% behaupte der Zähler ist kaputt, 

sondern meine Rechnung ist vermutliche wegen viel zu hoher Beträge falsch.

Und ich kann es allein gar nicht prüfen. 

GuenterLeipzig  09.07.2017, 17:52
@BVBDortmund

Wie bitte soll der Rechnungslegende den Inhalt eines Protokolls prüfen, wofür er nicht verantwortlich ist.

Bei einer Übergabe / Übernahme einer Wohnung sind ausschließlich diese beiden Parteien für den Inhalt des Protokolls zuständig und somit verantwortlich.

Es kann Dritten nicht angelastet werden, wenn hier aus welchem Grund und von wem auch immer geschludert wird.

Es kann lediglich eine gewisse Plausibilitätsprüfung anhand historischer Zählerstände eingeschränkt vorgenommen werden.

Auch kann dem Netzbetreiber nicht angelastet werden, wenn diesem entgegen der NDAV kein Zugang zur Messeinrichtung zur Jahresablesung gewährt wird.

Oft sind es solche simple hausgemachte Dinge, die dem Endnutzer immer wieder auf die Füße fallen.

Ich empfehle, nicht mit "zu hohen Beträgen" zu argumetntieren.

Das hält keiner sachlichen Betrachtung stand.

Vielmehr sollte anhand technischer Daten basierend auf Zählerständen versucht werden, die Ursache zu ergründen.

Einige Hinweise hatte ich bereits gegeben.

Mussten in der Historie Zählerstände geschätzt werden, dann wird dies in aller Regel auf der Rechnung als geschätzter Zählerstand ausgewiesen.

Also erst mal selbst Hausaufgaben machen und feststellen, ob der Basiszählerstand auch tatsächlich auf einer Ablesung vom Netzbetreiber beruht oder nicht.

Im zweiten Step, die Jahresrechnungen der beiden vorangegeangen Jahre daneben legen.

Jetzt in alle 3 Perioden die Zählerstandsdifferenzen vergleichen.

Ist

- 1 Jahr extrem niedrig

- 1 Jahr extrem hoch

- und der Mittelwert aus den 3 Jahren entspricht in etwa dem übrigen Jahr, dann wurde irgendwann entweder nicht richtig abgelesen oder geschätzt (Grund erst mal irrelevant).

Das was ineinem Jahr zu wenig gezahlt wurde, kommt dann nur später oben drauf, also kein Grund irgendwas zu reklamieren.

Günter

Mit der Gebühr verhindert das EVU, dass Kunden aus Ärger über hohe Abrechnungen den Zähler kontrollieren lassen, der gar nicht fehlerhaft ist.

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 14:00

Sie wissen nicht, ob der Zähler fehlerhaft ist, bevor sie prüfen. Außerdem solte man mir mal erklären, weshalb ich 310 % Gasrechnung zahlen soll, wenn bei 100 % der Durchschnitt liegt.

FordPrefect  05.07.2017, 16:25
@BVBDortmund

Sie wissen nicht, ob der Zähler fehlerhaft ist, bevor sie prüfen.

Richtig. Dein Risiko.

Außerdem solte man mir mal erklären, weshalb ich 310 % Gasrechnung zahlen soll, wenn bei 100 % der Durchschnitt liegt.

Und woher soll dieser Durchschnitt stammen? Heizungsabrechnungen sind immer unterschiedlich nach Wohnort, Wetterlage im Abrechnungszeitraum und individuellem Heizverhalten. Durchschnittsberechnungen sind hier für die Tonne.

Eine Prüfung des Messgeräts (egal, ob Wasser oder Gas) efolgt durch den zuständigen Versorger nur dann kostenfrei, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass dieser fehlerhaft arbeitet. Ansonsten ist immer eine Gebühr fällig. Damit verhindert der Versorger natürlich auch, dass nur wegen Abrechnungsunstimmigkeiten zwischen VM und Mieter ständig sinnlos der Versorgertechniker anrücken und ein einwandfrei funktionierendes Zählgerät prüfen muss.

Da frage ich mich, wie ich es prüfen lassen kann, ohne Kosten.

Das ist einfach - entweder gar nicht, oder hoffen, dass ein Fehler vorliegt.

Ich habe doch einen Mietvertrag, nachdem der Vermieter die
Heizungsanlage prüfen wird. Und erst danach soll der Zähler geprüft
werden.

Na dann lass doch die Anlage prüfen? Das wird dich aber auch Geld kosten, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass der VM den Wartungsdienst umsonst bestellt hat. Niemand arbeitet gratis.

Mit der Bezahlung von Miete und Gasrechnung ist alles beglichen, warum sollte ich dann zusätzliche Kosten übernehmen?

Du willst die Kontrolle durchgeführt haben, also zahlst du es auch, wenn sich nichts feststellen lässt.

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 09:36

Habe gerade nachgelesen, verlangt werden 200,- Euro für Kosten inclusive Gebühren, wobei in anderen Städten 125,- Euro und weniger verlangt werden.

Da frage ich mich, wozu es eine Gebührenverordnung gibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/MessEGebV.pdf

Weil man mir die Selbstkosten (ohne die Gebühren) nicht nennen wollte, überlege ich mir ob ich den Gaszähler nicht selbst ausbauen und zum Eichamt schicken werde.

FordPrefect  06.07.2017, 12:45
@BVBDortmund

Habe gerade nachgelesen, verlangt werden 200,- Euro für Kosten inclusive Gebühren, wobei in anderen Städten 125,- Euro und weniger verlangt werden.

Das ist die jeweilige Kalkulation des EVU.

Da frage ich mich, wozu es eine Gebührenverordnung gibt.

Die MessEGebV regelt die Kostensätze, die die amtlichen Messstellen dem EVU für die Eichung berechnen (denn das ist das Privileg der Eichämter). Das hat doch mit deiner Frage nach einer Prüfung des Geräts auf Funktionsfähigkeit nichts zu tun.

Weil man mir die Selbstkosten (ohne die Gebühren) nicht nennen wollte, überlege ich mir ob ich den Gaszähler nicht selbst ausbauen und zum Eichamt schicken werde.

Das Ausbauen eines Gas- oder E-Zählers samt Lösung der Verplombungen durch nicht autorisierte respektive nicht zugelassene Fachkräfte des jeweiligen Sachbereiches ist nicht nur unzulässig,sondern zudem lebensgefährlich. Aus- und Einbau der Messgeräte sind den vom EVU als Eigentümer der Zähler genannten  respektive autorisierten Fachkräften vorbehalten.

Gaszähler sind geeicht und werden regelmäßig gewechselt. Wenn zu Recht beanstandet wird, trägt der Energieversorger auch die Kosten und wenn nicht dann derjenige, der zu Unrecht den Zähler beanstandet hat. 

Wo ist jetzt das Problem?

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 17:17

Ein Problem wäre es vorher nicht zu wissen, wer das Risiko dieser Versorgung incl. Zähler trägt. Warum sollte ich als Endverbraucher ein Betriebsrisiko bei der Gasversorgung haben, wenn ich gar keinen Einfluss auf den einwandfreien Betrieb habe.

Meine Verbraucherrechte gehen doch auch immer soweit, dass ich ein Umtauschrecht habe. 

Bei ungeeichten Gaszählern kann sowieso nur geschätzt werden.

ProfDrDrStrom  05.07.2017, 18:47
@BVBDortmund

Schauen wir uns doch mal die den Aufbau der Anlage an, angefangen beim Gaszähler:

Gaszähler > geeicht ( kann mittlerweile falsche Werte Messen )

Leitungen > ungeeicht ( könnten Undichtigkeiten haben, würde man vermutlich riechen )

Heizung > ungeeicht ( Brennwerte können falsch eingestellt sein )

Wärmemengenzähler > geeicht ( alle WZ haben eher keinen Fehler )

Bleibt noch der

Mensch der die Abrechnung erstellt > ungeeicht ( Fehler sind durchaus denkbar )


In diesem "Konstrukt" suchst du dir als Schuldigen den Gaszähler aus? Warum? 

Nicht, dass er nicht das Problem sein könnte, aber der Faktor Mensch und die Heizung sind ungeeicht und stellen eine viel größere Fehlerquelle dar.

Wenn jetzt der Energieversorger den bereits geeichten Gaszähler erneut überprüfen soll, was ja durch das Eichen vor dem Einbau bereits geschehen ist, so bieten sie das ja an, aber nur kostenfrei wenn auch dort der Fehler liegt.

Wenn Du Dir so sicher bist, dass der Zähler das Problem ist, dann kannst doch den Zähler überprüfen lassen, denn im Fehlerfall zahlt der Energieversorger die Überprüfung.

Gaszähler werden in einem bestimmten Rhythmus ausgewechselt, weil sie sonst ihre Eichgültigkeit verlieren.

Aus der Ferne tippe ich eher auf einen anderen Fehler, ist aber reine Gefühlssache.

Ich kenne dieses Phänomen aus dem Strombereich und in 32 Jahren ist mir noch kein falsch laufender Stromzähler unter die Finger gekommen. Vielleicht ja morgen...? ;-)

BVBDortmund 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 21:23
@ProfDrDrStrom

Kann ich den irgendetwas selberprüfen? Ich will ja praktisch eine sinnvolle Vorgehensweise.

Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html

ProfDrDrStrom  05.07.2017, 21:48
@BVBDortmund

1. Verbrauchswerte Deiner Wohnung im Verhältnis zu den anderen Mitbewohnern abgleichen

2. Letzte Heizungswartung - Messprotokoll mit dem der Vorjahre vergleichen

3. Witterung mit den Vorjahren abgleichen

4. Gasverbrauch mit den Vorjahren abgleichen

min. 4-5 Jahre zum Vergleich heranziehen

Wenn es kälter ist, logisch braucht man mehr Energie.

Wenn in der Heizperiode unter einem keiner wohnt, logisch braucht man auch etwas mehr Energie.

Wenn die Heizung nicht gewartet wird....

Schau Dir das mal alles in Ruhe an und ich denke es klärt sich.