Wer ist für den Batteriewechsel bei Rauchmeldern verantwortlich, der Mieter oder Vermieter?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach den Landesbauordnungen sind die Vermieter für die Anbringung und die Mieter für die Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich.

imager761  25.01.2015, 07:42

Falsch, das ist keinesfalls in allen Bundesländern so bestimmt, wie der Name Landesbauordnung schon vermuten lässt :-O

Seehausen  25.01.2015, 11:17
@imager761

Dann nenne mir doch einige, bei denen das nicht so geregelt ist. In Hessen brauchst Du nur § 13 Abs. 5 HBO durchzulesen; da steht das für jeden verständlich eindeutig drin. Und in anderen Bundesländern außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg (weil es dort überhaupt keine Rauchwarnmelderpflicht gibt) steht das genau so drin.

Aber wer hat nun dafür Sorge zu tragen und die Kosten zu übernehmen, wenn die Batterien ausgewechselt werden müssen?

Das kommt jeweils darauf an:

Bei verpflichtender Installation ist je nach Bundesland entweder der Nutzer (Mieter) oder Eigentümer für die Betriebsbereitschaft verantwortlich: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/

Analog zum Winterdienst kann er aber seine ggf. bestehende Pflicht auf den Mieter übertragen :-)

Unabhängig davon fallen die Kosten wie Wartungsarbeiten als umlagefähige Betriebskostenart dem Mieter zu. Da stellt man ihn vor die Wahl, Funktionstüchtigkeit (Testknopf) regelmäßig selbst zu prüfen und bei angekündigtem Alarm die Batterie(en) selbst zum Materialkostenpreis zu wechseln oder man würde dafür gern einen Wartungsvertrag abschliessen und mit seiner nächsten Abrechnung umlegen.

Für den Schadens- und Haftungsfall würde ich eine schriftliche Erklärung des Mieters seiner Wahlmöglichkeit unterschrieben abheften wollen :-O

G imager761

Seehausen  25.01.2015, 11:25

Natürlich geht öffentliches Recht vor privatem Recht; wenn in der Landesbauordnung wie z.B. in § 13 Abs. 5 HBO der eindeutig geregelt ist, dass der Mieter für die Betriebssicherheit zu sorgen hat, kann aus dem BGB nichts anderes abgeleitet werden.

Und was in § 13 Abs. 5 HBO steht steht in den meisten anderen Landesbauordnungen auch, nur nicht in Sachsen, Berlin und Brandenburg, weil es dort überhaupt keine Rauchwarnmelderpflicht gibt.

das Anbringen ist Vermietersache aber es ist in meinen Augen eher eine Gewissensfrage was den Batteriewechsel angeht. Vertraue ich meinen Mietern zu 100% dass sie daran denken (oder muss ich mich darum kümmern, sie regelmäßig anzumahnen), traue ich Ihnen zu, dass es wirklich gemacht haben, wenn sie mir sagen, dass sie es getan haben? Es geht doch um DEIN Eigentum. Was passiert wenn es brennt und einer der Rauchmelder geht nicht an weil die Batterie nicht gewechselt wurde? Wer trägt den Schaden? Wer hat den Ärger, wer das Nachsehen...... deshalb würd ich als Eigentümer dafür Sorge tragen, dass die Batterien regelmäßig getauscht werden........

Seehausen  25.01.2015, 11:26

Natürlich geht öffentliches Recht vor privatem Recht; wenn in der Landesbauordnung wie z.B. in § 13 Abs. 5 HBO der eindeutig geregelt ist, dass der Mieter für die Betriebssicherheit zu sorgen hat, kann aus dem BGB nichts anderes abgeleitet werden.

Und was in § 13 Abs. 5 HBO steht steht in den meisten anderen Landesbauordnungen auch, nur nicht in Sachsen, Berlin und Brandenburg, weil es dort überhaupt keine Rauchwarnmelderpflicht gibt.

bwhoch2  25.01.2015, 12:06
Was passiert wenn es brennt und einer der Rauchmelder geht nicht an weil die Batterie nicht gewechselt wurde? Wer trägt den Schaden?

Ein Rauchmelder verhindert keinen Brand. Allenfalls sorgt er dafür, dass Leute, die in der Wohnung schlafen, sich vielleicht noch rechtzeitig retten können.

Also ist es doch in erster Linie im Mieterinteresse, dass die RM in Betrieb gehalten werden.

Egal: Als Vermieter wird man am Ende auch dafür verantwortlich gemacht, dass die RMs im ernstfall auch funktionieren.

Wer finanziell veranwortlich ist hängt von den einzelnen Landesgesetzen ab.

tapri  25.01.2015, 12:42
@bwhoch2

so, und was habe ich nun anderes geschrieben? Ich bezog mich NICHT auf das Recht sondern dass es hier auch eine andere Seite gibt, die ICH als Einzelperson für MICH entscheiden muss......

Bei uns macht das der Vermieter. Die Rauchmelder müssen sowieso einmal im Jahr durch einen Techniker überprüft werden.

Seehausen  24.01.2015, 21:03

Nein. Eine Überprüfung durch Fachleute ist nicht vorgeschrieben.

Plasmaspender  24.01.2015, 21:04
@Seehausen

Sondern?

Scheint beim Hundeliebhaber ja genauso zu sein.

Seehausen  25.01.2015, 11:18
@Plasmaspender

Es ist allein Sache der Mieter, die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten

Plasmaspender  25.01.2015, 15:03
@Seehausen

Wenn das so wäre, dann würde mein Vermieter sich wohl kaum darum kümmern. In meinem Bekanntenkreis gibt es niemanden, der als Mieter für die Wartung zuständig ist. Und auch hier haben, wie du siehst, mehrere Leute gepostet, wo ebenfalls der Vermieter die Wartung übernimmt. Deine Aussage mag auf dein Bundesland zutreffen, aber offensichtlich nicht auf alle.

Bei mir muss der Rauchmelder 1x im Jahr gewartet werden, dass macht der Vermieter. Die Kosten dürfen auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Seehausen  24.01.2015, 21:03

Nach den Landesbauordnungen sind die Vermieter für die Anbringung und die Mieter für die Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich.

imager761  25.01.2015, 07:46
@Seehausen

Immer noch falsch.

Seehausen  25.01.2015, 11:18
@imager761

Immer noch richtig. Alles andere ist Geldschneiderei.