ausformulierter Widerruf der Sorgerechts-Vollmacht

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hiermit widerrufe ich die meiner geschiedenen Ehefrau .... am .... erteilte Sorgerechtsvollmacht für die gemeinsame Tochter ....mit sofortiger Wirkung. Begründung: .......

Die ausführliche Bgründung musst Du schon selbst formulieren, da ich sie nicht kennen kann. Zum Abschluß schreibst Du darunter, daß unter den geschilderten Umständen das Kindeswohl nicht gewährleistet ist und Du selbst das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben willst.

mukzy 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 18:18

Danke für Deine Antwort!

Reanne  27.01.2014, 18:18

Danke für den Stern.

Vor Fehlern kannst du dich schützen, indem du das ganze reduziert hältst. Ein einfaches "Hiermit widerrufe ich die am ... der ... [Daten der Exfrau] erteilten Sorgerechtsvollmacht für unsere gemeinsame Tochter ... [Daten der Tochter] mit sofortiger Wirkung". Eine Begründung ist vollkommen entbehrlich. Das was du da äußerst wird dir nicht nützen, könnte dir aber durchaus auf die Füße fallen.

Außerdem solltest du dringend darauf achten, dass du den Zugang des Widerrufs bei deiner Exfrau nachweisen kannst. Gut wäre es, den Widerruf in Kopie auch den betroffenen Dritten wie Kindergarten, Schule usw. zukommen zu lassen.

Gerade in solchen Sachen sollte man sich n i c h t auf sein eigenes Wissen verlassen, vor allem wenn man kein Anwalt ist.

Vollkommen richtig, deswegen im Zweifel lieber den Anwalt befragen, wenn es weitere Probleme gibt :)

mukzy 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 18:11

Danke für Deine Antwort!

Ein solcher Wideruf ist m.E.. nur mit Hilfe des zustaendigen Jugendamtes rechtlich durchsetzbar. Mich wundert sowieso das eine entsprechende Erteilung ohne die Mitsprache des Jugendamtes zustandekommen konnte. Rechtlich gesehen ist sie vermutlich nicht haltbar und somit ohnehin nicht existent . Ein Anruf beim zustaendigen Jugendamt verschafft Dir Klarheit !!

karo13  24.01.2014, 10:41

Rechtlich gesehen ist sie vermutlich nicht haltbar und somit ohnehin nicht existent

Nein, so einfach ist es nicht. Tatsächlich kann man bestimmte Aufgaben als Sorgeberechtigter per Vollmacht abgeben. Einige bleiben höchstpersönlich wahrzunehmen. Das ist ja nicht dasselbe, als würde man das Sorgerecht vollständig abgeben, daher ist auch die Erteilung ohne Beteiligung des Jugendamts möglich.

slave532005  24.01.2014, 11:51
@karo13

vor mehr als 25 Jahren habe ich fuer meine Tochter _ damals gerade 18 Monate jung- auch das Sorgerecht erhalten. Seinerzeit gab es diese Regelung offensichtlich noch nicht- zumindest war sie mir bis dato nucht bekannt.

mukzy 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 18:12
@karo13

Danke für Deine Antwort