ausformulierter Widerruf der Sorgerechts-Vollmacht
Hallo, ich habe ein mittelgroßes Problem. Nach einigen unentschuldbaren Vorkommnissen möchte ich meiner Ex-Frau die von mir erteilte Sorgerechts-Vollmacht für unsere gemeinsame Tochter entziehen. Überall im Netz ist zu lesen das man diese Vollmacht widerrufen kann aber nirgends habe ich dafür ein Musterschreiben gefunden. Gerade in solchen Sachen sollte man sich n i c h t auf sein eigenes Wissen verlassen, vor allem wenn man kein Anwalt ist. Denn ein falsches Wort und schon hat man damit etwas gesagt was man gar nicht sagen wollte.
Im Netz gibt es viele Vordrucke zur Erteilung dieser Sorgerechts-Vollmacht aber ich habe nicht einen einzigen für dessen Widerrufen gefunden. Könnt Ihr mir ev. weiter helfen. Musste vielleicht schon jemand von Euch diese Vollmacht widerrufen und kennt somit den genauen Wortlaut dafür?
Vielen Dank für Eure Bemühungen bereits vorab sagt mukzy
3 Antworten
Hiermit widerrufe ich die meiner geschiedenen Ehefrau .... am .... erteilte Sorgerechtsvollmacht für die gemeinsame Tochter ....mit sofortiger Wirkung. Begründung: .......
Die ausführliche Bgründung musst Du schon selbst formulieren, da ich sie nicht kennen kann. Zum Abschluß schreibst Du darunter, daß unter den geschilderten Umständen das Kindeswohl nicht gewährleistet ist und Du selbst das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben willst.
Danke für Deine Antwort!
Danke für den Stern.
Vor Fehlern kannst du dich schützen, indem du das ganze reduziert hältst. Ein einfaches "Hiermit widerrufe ich die am ... der ... [Daten der Exfrau] erteilten Sorgerechtsvollmacht für unsere gemeinsame Tochter ... [Daten der Tochter] mit sofortiger Wirkung". Eine Begründung ist vollkommen entbehrlich. Das was du da äußerst wird dir nicht nützen, könnte dir aber durchaus auf die Füße fallen.
Außerdem solltest du dringend darauf achten, dass du den Zugang des Widerrufs bei deiner Exfrau nachweisen kannst. Gut wäre es, den Widerruf in Kopie auch den betroffenen Dritten wie Kindergarten, Schule usw. zukommen zu lassen.
Gerade in solchen Sachen sollte man sich n i c h t auf sein eigenes Wissen verlassen, vor allem wenn man kein Anwalt ist.
Vollkommen richtig, deswegen im Zweifel lieber den Anwalt befragen, wenn es weitere Probleme gibt :)
Danke für Deine Antwort!
Ein solcher Wideruf ist m.E.. nur mit Hilfe des zustaendigen Jugendamtes rechtlich durchsetzbar. Mich wundert sowieso das eine entsprechende Erteilung ohne die Mitsprache des Jugendamtes zustandekommen konnte. Rechtlich gesehen ist sie vermutlich nicht haltbar und somit ohnehin nicht existent . Ein Anruf beim zustaendigen Jugendamt verschafft Dir Klarheit !!
vor mehr als 25 Jahren habe ich fuer meine Tochter _ damals gerade 18 Monate jung- auch das Sorgerecht erhalten. Seinerzeit gab es diese Regelung offensichtlich noch nicht- zumindest war sie mir bis dato nucht bekannt.
Danke für Deine Antwort
Nein, so einfach ist es nicht. Tatsächlich kann man bestimmte Aufgaben als Sorgeberechtigter per Vollmacht abgeben. Einige bleiben höchstpersönlich wahrzunehmen. Das ist ja nicht dasselbe, als würde man das Sorgerecht vollständig abgeben, daher ist auch die Erteilung ohne Beteiligung des Jugendamts möglich.